Mein armer Dokker

Nein habe ich nicht, Schande über mich.

Natürlich Vollkasko!
Das mit der groben Fahlässigkeit macht mir jetzt ein wenig Angst.
Gruß
Christian

Anhang anzeigen 102138
sichtbarer Schaden am Duster
Lass dich von einigen Usern mit ihren zweifelhaften Aussagen nicht irre machen. Selbstverständlich zahlt deine VK deinen Schaden und deine HP den Schaden des Anderen. Einzig die Selbstbeteiligung wirst du aufbringen müssen, falls du VK mit SB hast.
 
Genau, dafür zahlen wir ja monatlich! Ich hab keine vollkasko, welche beiden Schäden zahlt die? Danke
Hatte mich unpassend ausgedrückt, denn ich hatte die Haftpflichtvers. vergessen.
- KFZ Haftpflich (ist eine Pflichtvers.) übernimmt Schäden an fremden Eigentum, egal ob PKW, Zaun, Haus oder Person.
- Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Auto durch Sturm Hagel und Co, deckt aber bei einem Unfall nicht den eigenen Schaden. Glasschäden wie Spiegel , Scheinwerfer und Scheiben wird durch die Glasversicherung am eigenem Auto aber gedeckt. Wildunfall, Brand oder Marderschaden ist auch enthalten.
- Vollkasko deckt alles ab. Bei einem Unfall auch den Eigenschaden. Bei Totalschaden natürlich nur den Zeitwert.
- KFZ Rechtschutz würde ich jeden Fahrer raten diesen mit abzuschließen.
- Selbstbeteiligung muß jeder selber wissen.
Thema Vers.- Erklärung beendet, denn bestimmt gibt es um Forum einen Thread darüber.
 
Muss dir keine Angst machen, selbst grobe Fahrlässigkeit ist in fast jeder Versicherung mit inbegriffen.
Kommissar Zufall kam ins Spiel. Dienstag auf einen der regionalen 3. TV Programme ging es um Vers. Dort ging ein Fachanwalt verschiedene Situationen durch u.a. auch Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit durch. Bei Teilkasko ist auch da der Fremdschaden gedeckt und bei Vollkasko beide Schäden. Eine Versicherung darf kein Geld zurück fordern, dies ist nur bei Vorsatz erlaubt.
Sollte die Versicherung Kosten zurück fordern, einfach alles einem Fachanwalt übergeben. KFZ Rechtschutz hast du ja bestimmt.
Vorsätzliche Schäden verursachen und die dann der Vers. melden, dann dürfte es sich schon beinahe um Vers.Betrug handeln.
 
Es fehlt halt ein Beschuldigter, hier hat ja niemand vorsätzlich einen Schaden verursacht ;)
 
Wow, das sind ja Anschuldigungen die hier gemacht werden die schon mehr wie unter die Gürtellinie gehen.
@Sternenpirat , bitte nicht aus dem Zusammenhang bringen, hier wird niemand mit irgend etwas beschuldigt. Das ist nur der Unterschied zwischen Vorsatz und Grob Fahrlässig. Einen vorsätzlich verursachten Schaden zu melden ist Vers.Betrug. Oder liege ich da falsch?
 
Warum die Diskussion über Versicherungsbetrug?

Der TE hat fahrlässig einen Unfall verursacht. Der Schaden beim Gegner wird von der Haftpflichtversicherung des TE gedeckt und der eigene Schaden von einer eventuell vorhandenen Vollkaskoversicherung. Jeweils mit Höherstufung in den Beiträgen, falls kein Rabattretter vereinbart ist. Ohne Vollkasko bleibt er auf seinem eigenen Schaden sitzen.

Damit ist doch alles gesagt.

Interessant wäre im Nachhinein nur, die jeweilige Schadenhöhe.
 
Hier wurde von mir nur der Unterschied zwischen grob Fahrlässig und Vorsatz beschrieben, mit der Bemerkung das ein der Versicherung gemeldeter, vorsätzlich herbeigeführter Schaden in der Regel als (versuchter)Betrug ausgelegt wird. Es wurde niemand des Betruges beschuldigt. Bitte alle wieder runter vom Baum.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #45
Hallo,
genau der Vollkaskoschaden liegt bei 3575.-€.
Ich zahle meine Versichereung auch monatlich ist einfach leichter zu stemmen wie Anfang des Jahres wo eh viele Rechnungen auflaufen (strom usw.).
zahle z.Z. montl. 27+verquetschte Teuros für den Dokker Haftpflicht & Vollkasko.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.261
Beiträge
1.021.936
Mitglieder
70.955
Neuestes Mitglied
Frank243
Zurück