Mein armer Dokker

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
In meinen Versicherungskleingedrucktem steht nichts davon das grobe Fahrlässigkeit nicht gedeckt wäre.
Schau mr mal was da noch auf mich zukommt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Hallo Leute,
hat mir evtl. jemand die Ersatzteilnummer der linken Hecktüre?
 
Im Zweifelsfall wurde die Handbremse halt nicht fest genug angezogen, dann sollte die grobe Fahrlässigkeit wegfallen.
 
Grobe Fahrläsigkeit setzt auch immer ein gewisses Maß an Vorsatz bzw Wissen und Inkaufnahme der Folgen voraus. Das ist hier nicht zu erkennen. Also bleibt die Fahrlässigkeit übrig und die ist versichert. Du hast bestimmt nur vergessen die Handbremse anzuziehen. So war es doch wohl auch. Also ist das mE nur fahrlässig.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Hallo an alle, erstmal danke für die Anteilnahme und aufmunterten Worte.
@Corax danke für die Teilenummer.
Gruß
Christian
 
OH SHI..... na hoffen wir mal das das alles nicht zu teuer wird ... :prost::prost::prost::prost::o:o:o:o
 
Danke. Schlimm, dass viele versuchen - auch bei klaren eigenen Fehlern - sich rauszuwinden, so dass der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bliebt...
Der Geschädigte bleibt natürlich nicht auf seinem Schaden sitzen. Dafür gibt es schließlich diese Versicherung.

Es geht im Grunde darum, ob die Vollkasko den Schaden des Verursachers trägt. Und das hängt sehr von den Umständen ab, z.B.: Urteil: Wegrollendes Auto - Versicherung muss zahlen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Habe heute den Kostenvoranschlag für mein Wägelchen bekommen 3.575.- Schaden:angry::angry:
Hoffentlich geht mit der Versicherung alles glatt
 
Kopf hoch, wird schon,
Wofür hat Mann eine Versicherung.
Manchmal hilft es auch nicht für den letzten Euro jedes Jahr
seine Versicherung zu wechseln.
Habe noch eine mit einem Ansprechpartner vor Ort,
ein Paar Euro teuer, aber immer für einen da.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
So eine hab ich leider nicht:-(
 
Natürlich Vollkasko!
Das mit der groben Fahlässigkeit macht mir jetzt ein wenig Angst.
Muss dir keine Angst machen, selbst grobe Fahrlässigkeit ist in fast jeder Versicherung mit inbegriffen.
Kommissar Zufall kam ins Spiel. Dienstag auf einen der regionalen 3. TV Programme ging es um Vers. Dort ging ein Fachanwalt verschiedene Situationen durch u.a. auch Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit durch. Bei Teilkasko ist auch da der Fremdschaden gedeckt und bei Vollkasko beide Schäden. Eine Versicherung darf kein Geld zurück fordern, dies ist nur bei Vorsatz erlaubt.
Sollte die Versicherung Kosten zurück fordern, einfach alles einem Fachanwalt übergeben. KFZ Rechtschutz hast du ja bestimmt.
 
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