Kredit bald aufgebraucht

Ich denke mal ansetzen kann der Händler die Überführungsgebühren. Wenn der Käufer sie akzeptiert ok. Ansonsten wohl verhandelbar.

Was willst du machen. Du hast die Rechnung akzeptiert und anstandslos bezahlt.
Soweit mir bekannt, kann man eine fehlerhafte Rechnung bis zu 3 Jahren reklamieren.
 
Die Überführungskosten für Vorführwagen und Tageszulassungen sind rechtlich OK.

Standen Sie den auch im Angebot/Kaufvertrag drin?
Leider ja, aber wie gesagt ich werde morgen den Rechtsexperten des ADAC in Anspruch nehmen.
Das ist das andere Dokument, auf dem auch die tatsächlichem Km stehen

img002.jpg

Die Überführungskosten stehen auf der Rechnung.
Die Kilometer stehen auf der Rechnung.
Rechnungen in dieser Größenordnung liest man doch ?
Meine Frau hat den Vertrag gemacht. Sie konnte mit dem Begriff nix anfangen und hielt das für rechtens.
Auch hier verweise ich auf morgen, wenn ich den ADAC Anwalt gesprochen habe.
Ich werde hier berichten
 
Jetzt mal ganz ehrlich: Das- ja,genau das AH- möchte doch mit dem Verkauf von FZG Geld verdienen.
Und zwar möglichst viel Geld....
Da können die wer weiß was aufführen.Haben Sie ja auch gemacht: z.B."Auslieferungsspaket" 100,-€

Zugelassen war die Kiste ja bereits.Dann wird halt aufgeschlagen, bis der Verdienst passt.Die Leistung
(:showa:) die darauf folgt ist was anderes...
 
Nun ist es soweit... ich streiche inoffiziell das "bald" aus der Thread-Überschrift.
Der Rechtsberater des ADAC hatte nur schlechte Nachrichten für mich und von daher fahre ich die Schrottkiste noch bis Ablauf des Leasings und dann sind Dacia und das Autohaus Geimer für mich nur noch ein ärgerlicher Fleck in meiner persönlichen Historie.
Zur Sache: Obwohl das Vortanken einen erhöhten Verbrauch von 69% ergab, riet mir der ADAC Rechtsexperte von einer Forderung auf Sachmangel ab, da ich den erhöhten Verbrauch unter Laborbedingungen nachweisen müsse und dies ein sehr teurer Vorgang sei. Und ggf müsse ich diese Kosten tragen, wenn ich nicht mindestens 10% Erhöhung nachweisen kann.
Auch in Puncto Überführungskosten schlechte News, da dieser Posten in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist.

Was also jetzt noch bleibt ist ein Brief an den "Erzfeind"... AutoBild Kummerkasten
 
Naja, ein Gutes hat das Ganze. Ich hab wieder was dazu gelernt und der ein oder andere von euch auch
 
Der größte Kummer sind doch wohl die langen Lieferzeiten. Stünde ich noch einmal vor einer Bestellung, ich würde den Pool ausschöpfen, den deutsche Händler auf ihren Höfen stehen haben. Dabei wären mir Farbe und Extras zweitrangig. Die hier zu lesenden, zu bemängelnden Kleinigkeiten sind bei allen Autoherstellern anzufinden.
 
.....Der Rechtsberater des ADAC hatte nur schlechte Nachrichten für mich ....

Moin,

vielleicht zäumst Du das Pferd von der verkehrten Seite auf.

Im Laufe meiner fast 40 Jahre mit motorisierten 2- und 4-Rädern musste ich schon häufiger meinen Rechtsberater beauftragen, meine Interessen zu vertreten. IMMER habe ich erst mit MEINEM RA gesprochen und dessen Einschätzung der Erfolgsaussicht davon abhängig gemacht, ob ich vom Rechtsschutz Gebrauch mache. Dann hat er sich die Deckungszusage des Automobilclubs eingeholt (immer mit Erfolg) und meine Interessen -erfolgreich- vertreten.

Mein Tip also: trage die Angelegenheit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht/Vertragsrecht vor und lass Dir eine Erfolgseinschätzung geben. Ich vertraue meinem RA, das sollte natürlich auch in Deinem Fall Voraussetzung sein. Die Rechtsberatung über den Automobilclub habe ich noch nie in Anspruch genommen. Ein gewisses Interesse haben die Herrschaften ja auch, ihre Kosten im Rahmen zu halten. Was grundsätzlich ja nicht verkehrt ist, aber für einen Geschädigten erst mal nicht zielführend ist.

Gruß und viel Erfolg.....Steffen
 
Die Schlichtung steht dir dennoch weiterhin offen und ist nur für das AH verbindlich - du kannst den Schlichterspruch anschließend auch ablehnen.
 
Was gibt es denn da zu schlichten? Die Sache mit der Rechnung ist klar.
Für den Verbrauch kann der Händler nichts. Kein Händler kann den Verbrauch vorhersehen oder hat einen Verbrauch zugesagt.
 
Auto: Geld zurück für Spritfresser - Finanztip (https://www.finanztip.de/spritverbrauch-reklamieren/)

Käufer muss Mehrverbrauch unter Laborbedingunen nachweisen
Käufer können ihr Auto nur dann erfolgreich reklamieren, wenn sich ein Mehrverbrauch auch unter Laborbedingungen nachweisen lässt. So hat es der BGH bereits 2007 entschieden. Die Beweislast liegt dabei allein beim Käufer, der im Zweifel ein Gutachten in Auftrag geben muss.

Dieselskandals angefallen sind. Demnach stoßen 30 Modelle über 10 Prozent mehr Kohlendioxid (CO2) aus als angegeben. Da der CO2-Ausstoß eng mit dem Spritverbrauch verbunden ist, verbrauchen die Fahrzeuge sogar im Labor mehr Diesel, als im Fahrzeugschein steht.
 
Das Auto hat ja so einige Problemchen - der Verbrauch ist nur eines davon. Das Tischtuch zwischen Kunde und AH ist mittlerweile auch zerschnitten - insofern kann man seine Unzufriedenheit durchaus der Schlichtungsstelle vortragen und schauen was passiert.
 
Moin,

es gab doch mal vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil für einen betroffenen Autofahrer aus Bochum.
Dessen Scenic CVT sollte nach Angaben des Eigentümers so zwischen 30 und 40% mehr als angegeben verbrauchen.
Gerichtsverwertbar wurden gerade mal 12% festgestellt, der Streit ist also gerade mal gut gegangen.
Im Sinne des Autobesitzers.
Dazu gibt es einige Presseberichte.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

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