Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Ich gebe es auf und schwöre hiermit feierlich, mich nie mehr zur KFZ-Steuer zu äußern. Jedenfalls hier nicht. Versprochen.:pray:
 
Hi @wf, mich hatte nicht interessiert, wie es sein soll, sondern wie es ist. Deshalb fand' ich die Einlassungen von @Oldy wertvoll.
 
Legt man beim Zoll Widerspruch ein und sendet dazu eine Kopie des COC sollte das aber auch funktionieren.
Das wär mir zuviel Handstand, vielleicht scanne ich da noch was ein, nur damit man dort endlich mal korrekte Unterlagen hat. Da fahre ich lieber beim nächsten Einkauf beim Verursacher der ganzen Misere vorbei. Neue/abgeänderte, auf jeden Fall korrekt eingetragene Papiere brauche ich ja schließlich auch. Glaube kaum, dass sich da beim Zoll jemand zuständig fühlen wird. Ist ja nun wirklich nicht dessen Aufgabe, sondern die der zuständigen Zulassungsstelle. Auf jeden Fall kann ich mich mit den nunmehr 76 Euro Jahressteuer für die neue Gehhilfe anfreunden.

Edit: Kann heute Vollzug melden. Die überaus freundliche junge Dame auf der Zulassungsstelle Nordsachsen war aber aus eigenem Kenntnisstand nicht in der Lage, den Fehler der Zulassungsstelle bei der Erstellung der Zulassungsbescheinigung II an Hand des vorgelegten COC zu erkennen. Es wäre doch alles korrekt aus dem COC übernommen worden. Erst die Vorlage der Seite 22 der Ausfüllungsrichtlinie für Zulassungsbescheinigungen Teil II ( an dieser Stelle nochmals ausdrücklich Danke an @MartinH67 für den eingestellten Link) und nach Rücksprache mit ihrer Chefin konnte endlich die Zulassungsbescheinigung Teil II gesetzeskonform mit den richtigen Eintragungen neu ausgestellt werden - inklusive aufrichtigen Bedauerns ;).
Ich möchte über die Dunkelziffer falsch ausgestellter Zulassungsbescheinigungen bei Neufahrzeugen (nicht anlässlich irgendwelcher zwischenzeitlich vom Fahrzeughalter vorgenommenen eintragungspflichtiger Änderungen) zu Lasten der Fahrzeughalter gar nicht erst nachdenken. Bezeichnend auch, dass es da wohl nie Erstellungsfehler zugunsten des Fahrzeughalters gibt, im Zweifel halt immer zu Gunsten des Staates ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Uns allen geht das so, die ein Fahrzeug haben nach der modernsten Abgasnorm 6 D. Man prüft den CO2 ausstoßen im Realbetrieb. Deswegen haben auch sehr viele Hersteller etliche Motorentypen nicht mehr im Angebot, weil Sie die Abgasnorm nicht einhalten können. Für mein altes Fahrzeug mit einen R5 Zylinder 2,4l Euro 4 habe ich 135€ Zeuern gezahlt. Und jetzt Duster 2; 1.6L sce LPG Euro 6 D 168€ Zeuern. Das muss mal einer Verstehen. Als hätte ich eine 4 L Maschine
 
beide nach 01.09.2018 zugelassen =>Steuerberechnung nach WLTP-Werte=> einmal mit, einmal ohne Klima=> Fahrzeuge haben unterschiedliches Gewicht und unterschiedlichen Energieverbrauch => nach WLTP wurden unterschiedliche Abgaswerte ermittelt=> daraus ergeben sich 2 verschiedene Steurbeträge => o.k ?
Es ergeben sich unterschiedliche Steuerbeträge. Das schließt aber nicht aus, dass die Festsetzung fehlerhaft ist. Und nach Ablauf der Einspruchsfrist hat auch eine fehlerhafte Festsetzung Bestand.
 
Habe heute Bescheid bekommen zahlen für den sce115 Glatte 200€ steuern.
 
Habe heute Bescheid bekommen zahlen für den sce115 Glatte 200€ steuern.
Dann müsste er bei 1598 cm³ ja 179 g/km an CO² ausstoßen. Steht das so in der Übereinstimmungsbescheinigung unter WLTP Werte, CO2-Emissionen, kombiniert?
 
Hat man so eine Bescheinigung beim Auto dabei ?
Sollte so sein.

Schau' mal, ob diese beiden Links funktionieren, so sieht das bei unserem Dacia aus:
Vorderseite
Rückseite
Der hat eine Homologation nach Euro-6b, also NEFZ. Deiner sollte eine Homologation nach WLTP haben. Danach wird auch die Steuer berechnet, sofern er nach dem 1.9.2018 zugelassen wurde.
 
Hatten wir im Auto glaub garnicht bei ich schaue gleich mal in der Mappe.
 
Für meinen Lodgy Stepway SCE 100 werden in der Zulassungsbescheinigung unter V7 169 g/km aufgeführt. Das wären 180 Euronen. Habe nun die COC-Bescheinigung beim Händler angefordert.

Mir stellt sich die Frage warum Dacia auf der Website einen Wert von 156 g/km für den Stepy angibt.
 
Für meinen Lodgy Stepway SCE 100 werden in der Zulassungsbescheinigung unter V7 169 g/km aufgeführt. Das wären 180 Euronen. Habe nun die COC-Bescheinigung beim Händler angefordert.

Mir stellt sich die Frage warum Dacia auf der Website einen Wert von 156 g/km für den Stepy angibt.

seihe Antwort #27

In der Auto Strassenverkehr Nr. 24/2018 ist auf Seite 41 ein interessanter Artikel

Chaos bei den Steuern. WLTP stellt alles auf den Kopf

Zitat:
Die Zulassungsstellen tragen manchmal falsche CO2-Werte in die Kfz-Papiere ein, was zu falschen Steuerbescheiden führt.

Die Zulassungsstellen bekommen die Angaben seit der WLTP-Umstellung nicht mehr vom KBA, sondern müssen die Zahlen aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung heraussuchen. Diese Bescheinigung ist so detailliert, dass sie verschiedene CO2-Angaben beinhaltet. Nimmt die Zulassungsstelle nicht den kombinierten Wert, dann liegt sie falsch.
 
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