Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Die Zulassungsstelle macht diese die Festsetzung begründende Eintragung, nicht der Zoll.
Bekommt der Zoll die Übereinstimmungsbescheinigung zu sehen oder nur einen Datensatz, der auf den in der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommenen Werten fußt?

Wie viele Mitarbeiter in den Zulassungsstellen sind auf die Interpretation der Euro-Norm-Angaben nach NEFZ und WLTP in den Übereinstimmungsbescheinigung geschult und wie wird deren Wissen fortwährend aufgefrischt und qualitätsmäßig überprüft? Arbeitet von den Forenmitgliedern jemand in einer Zulassungsstelle oder hat Verwandte oder Bekannte dort, die er mal fragen kann?
 
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Bekommt der Zoll die Übereinstimmungsbescheinigung zu sehen oder nur einen Datensatz, der auf den in der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommenen Werten fußt?
Natürlich bekommt der Zoll (wie früher die Finanzämter) nur einen von den Zulassungsstellen erstellten Datensatz und erhebt darauf fußend die Steuer. Irgendwelche Interpretationen wären auch gar nicht dessen Aufgabe.
Wie viele Mitarbeiter in den Zulassungsstellen sind auf die Interpretation der Euro-Norm-Angaben nach NEFZ und WLTP in den Übereinstimmungserklärungen geschult
NEFZ oder WLTP ändert erst mal gar nichts daran, ob nun in D der LPG oder der Benzin CO2-Wert zugrundezulegen ist.
Das sollte ja nun nach einem Jahrzehnt sitzen. Zum Glück müssen die dort nicht auch noch über Leben und Tod entscheiden :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ihr werft den Automobilherstellern Bertug und "schönen" der Abgaswerte vor, könnt aber nicht belegen gegen welche Vorgaben / Vorschriften / Gesetze verstoßen wurde. Die Werte wurden immer exakt mit dem Fahrzyklus NEFZ gemessen und an den ermittelten Daten nichts verändert. Also wo seht Ihr hier Betrug?
Wenns dich beruhigt, nennen wir es creative Auslegung der EU-Vorgaben bis an die Schmerzgrenze des Erlaubten gepaart mit dem einen oder anderen kleinen oder größeren Betrug beim Diesel, alles nur zum Vorteil der Verbraucher. Wär da kein Betrug im Spiel gewesen, hätte man den VW-Brüdern in den Staaten (und anderen Ländern) wohl schwerlich solch eine Buße aufbrummen können. Im übrigen hat da auch mein Drittfahrzeughersteller Harley Davidson wegen Verstoßes gegen die Abgasvorschriften durch seine Tuning-Software "Screaming Eagle" gehörig Federn lassen müssen. In D nach wie vor problemlos für ca. 600 Öcken erhältlich, inkl. Eintragung. Geile Sache, wie der Adler jetzt schreit! Nicht dass jetzt wieder die Moral-Keule mit den bösen, nur die deutsche Autoindustrie schädigenden Amis kommt.
 
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Hast du mit deinem Fahrzeug ja auch, nur wird es steuerlich nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, du darfst, weil der im Benzinbetrieb erreichte CO2-Ausstoß aufgrund des etwas höheren Fahrzeuggewichts geringfügig höher ist, sogar noch mehr bezahlen. Nur als monovalent eingestufte Fahrzeuge profitierem vom geringeren LPG bzw. Erdgas -CO2-Ausstoß. Die LPGer von Dacia werden alle bivalent eingeordnet.
Das dürfte in Deutschland nicht korrekt sein, siehe
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegis...l_I_und_II_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Auf Seite 22 oben steht ausdrücklich, dass bei bivalenten Fahrzeugen der CO2 Wert für den Gasbetrieb einzutragen ist.
 
... oder ganz platt und verständlich: in den Zulassungsstellen werden Fehler gemacht, dadurch werden Steuern falsch berechnet.
 
In der Rechtsbehilfsbelehrung zum Kfz.-Steuerbescheid steht, dass Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Müssen dann die Behörden nicht untereinander aushandeln, wer wo was falsch übertragen hat? Der Bürger ist doch nicht die Fortbildungsinstanz der Zulassungsstellen?
 
In der Rechtsbehilfsbelehrung zum Kfz.-Steuerbescheid steht, dass Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Müssen dann die Behörden nicht untereinander aushandeln, wer wo was falsch übertragen hat? Der Bürger ist doch nicht die Fortbildungsinstanz der Zulassungsstellen?
Die E-Mail zur Beschwerde. Steht im Bescheid, habe sie genutzt, Antwort kam von der Stelle, die den Bescheid erstellt hatte.
 
Doch, er hat den Fehler bestätigt, einen neuen Bescheid erstellt und drei Tage später war der zu viel eingezogene Betrag auf mein Konto erstattet.
Perfekt, danke für die kurze Geschichte mit gutem Ausgang.

Also, alle anderen mit falsch erstelltem Bescheid: ihr habt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides Zeit, Einspruch einzulegen. Und das geht auch bequem von zuhause per E-Mail.
 
Anscheinend nicht, wie nicht nur meine Erfahrungen zeigen. Die Zulassungsstelle macht diese die Festsetzung begründende Eintragung, nicht der Zoll. Die sammeln nur ein... Nicht immer Ursache und Wirkung verwechseln ;-)

P.S: ich bin auf jeden Fall im neuen Jahr mit dem COC auf der Zulassungsstelle. Auf die zu erwartende Diskussion freu ich mich jetzt schon :)
Ich bin beim Zoll und weiß, wovon ich rede. Festgesetzt wird bei uns. Die Zulassungsstelle hat mit den KFZ-Steuern nichts zu tun. Sie stellt nur Tatsachen fest, welche die Steuererhebung beeinflussen.
Oder bekommst du deinen Steuerbescheid von der Zulassungsstelle?
 
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Festgesetzt wird bei uns. Die Zulassungsstelle hat mit den KFZ-Steuern nichts zu tun.
Der Zoll schaut sich die Übereinstimmungsbescheinigung an und sucht sich den zum Stichtag der ersten Anmeldung gültigen CO²-Wert raus?
 
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Der Zoll schaut sich die Übereinstimmungserklärung an und sucht sich den zum Stichtag der ersten Anmeldung gültigen CO²-Wert raus?
Dafür gibt es eine Datenbank.
Die Übereinstimmungserklärung wird dann gebraucht, wenn die Eintragungen im COC und der Datenbank nicht übereinstimmen. Das prüft aber vorab die Zulassungsstelle.
Das COC ist immer maßgebend und Grundlage für einen Widerspruch.
 
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Die Übereinstimmungsbescheinigung wird dann gebraucht, wenn die Eintragungen im COC und der Datenbank nicht übereinstimmen. Das prüft aber vorab die Zulassungsstelle.
Das COC ist immer maßgebend und Grundlage für einen Widerspruch.
Wie kommen dann die Fehler der letzten Monate zustande? Ist die Datenbank falsch oder hat die Zulassungsstelle vorab nicht richtig geprüft?
 
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Doch, er hat den Fehler bestätigt, einen neuen Bescheid erstellt und drei Tage später war der zu viel eingezogene Betrag auf mein Konto erstattet.
Wie kann "er" (der Zoll?), der in diesen Fällen angeblich einer falschen Datenbank aufgesessen ist, einen neuen Bescheid erstellen, wenn die Fahrzeugpapiere nachweislich falsch ausgestellt sind? Die Mähr von der Datenbank glaube ich eh nicht, sonst würde mein LPG-Sandero nicht zeitgleich mit unterschiedlichen Steuerbescheiden versehen werden können. Wohlgemerkt, Zulassungen in 12.2018. Der Zoll wird ja auch erst durch individuelle Info von den Zulassungsstellen tätig und erstellt daraufhin Steuerbescheide (wäre ja sonst die erste Behörde, welche in vorauseilendem Gehorsam auf Grundlage einer Glaskugel arbeitet). Und diese Infos der Zulassungsstellen beruhen eben oft auf falschen Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und deren Übermittlung an den Zoll, früher FA. Ob diese individuellen Übermittlungen letzlich in einer s.g. Datenbank landen und der Zoll darauf zugreift, ändert am Verursacher des falschen Steuerbescheids Zulassungsstelle wenig.
 
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