Kfz Kündigung nach Schadensregulierung

janee...
Nur seltsam das es in der Vergengenheit auch hohe Hochwasser gab.
Nicht für jedes Hochwasser ist automatisch der Klimawandel ursächlich!!!
Anhang anzeigen 104071
Ja richtig, auch z.B Flussbegradigungen können eine Ursache sein.

Ich meinte aber eigentlich die kleinen Flüsse und Bäche, die manchmal nur ein/zwei Meter breit sind, sich aber heute teilweise zu reißenden Strömen verwandeln, die Häuser, Brücken und Autos mitreißen.
Sicher hat es auch dort mal Hochwasser gegeben, ausschlaggebend ist aber die Häufung und Heftigkeit der Ereignisse.
Klimawandel hat es schon immer gegeben, entscheidend ist aber die Geschwindigkeit, mit der die Veränderungen eintreten.
 
Bitte kommt doch wieder zum eigentlichen Thema zurück!
Es geht um KFZ-Versicherungen, nicht um Krankenkassen, Gebäudeversicherungen, Klimawandel, Überschwemmungen oder was euch sonst noch an OT einfällt!
Na ja, über Gründe für das Verhalten von Versicherungen im Grundsatz zu diskutieren gehört ja eigentlich zum Thema.
Andernfalls bin ich wohl mal wieder der Bote für die schlechte Nachricht:
"Dat Thema is durch"
 
Bitte kommt doch wieder zum eigentlichen Thema zurück!
Es geht um KFZ-Versicherungen
Okay, dann: Wenn Du nur einen KFZ-Vertrag hast, ist es nicht unüblich, dass Dir bei einem Schaden gekündigt wird.

Dann mach das, was schon seit Seite 1 empfohlen wird: versichere das Fahrzeug auf einen anderen Namen.

PS: Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #80
Hallo. Erreichte deine Frau SF2, weil sie vor ca 2 Jahren erstmalig Kraft-versichert war, oder wurde sie in der Vergangenheit schonmal herabgestuft (herunter auf SF2) ?

meine Frau hat zwar seid 2013 den Führerschein, aber erst seit 2021 ein eigenes Auto.

wollte sich alleine versichern… verstehe den Grund heute noch nicht…

Nun melden wir das Auto als Zweitwagen bei mir (Auto und versicherung auf mich) kommt somit gleich auf sf4 und sie steht als Ehefrau und Fahrer drin.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Okay, dann: Wenn Du nur einen KFZ-Vertrag hast, ist es nicht unüblich, dass Dir bei einem Schaden gekündigt wird.

Dann mach das, was schon seit Seite 1 empfohlen wird: versichere das Fahrzeug auf einen anderen Namen.

PS: Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.

es wird aber gefragt wo das Auto vorherversichert war, und wer gekündigt hat.

wenn ich aber Halter und Versicherung auf mich mache kommt sie gleich auf sf4
 
Nun melden wir das Auto als Zweitwagen bei mir
Ist das die gleiche Versicherung? Wenn ja würde ich dies als kurzfristige Lösung so machen. Je nachdem wo eure anderen Versicherungen abgeschlossen sind, würde ich mit denen reden und ggfs wechseln. Ich bin zBsp froh, dass ich bei einer Versicherungsgesellschaft bin, die noch Vertreter hat. Da es da um seine Provision geht ist er immer sehr bemüht :)
Ist zwar etwas teurer, aber bisher wurden Schäden zügig und unkompliziert abgewickelt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #82
Ja es ist doe selbe bzw war bloß auf eignen Namen…

wir holen auch mehrere Angebote ein, auch bei Vertretern und schauen das wir alles unter ein Dach bekommen

Diensthaftplicht
Tierhaftplicht
Hausratversicherung
1. Auto Sf 13 & Sf14 TK / VK
2. Auto als Zweitwagen
 
Nun melden wir das Auto als Zweitwagen bei mir (Auto und versicherung auf mich) kommt somit gleich auf sf4 und sie steht als Ehefrau und Fahrer drin.
Sprich mit Deiner Versicherung, es gibt auch welche, bei denen bekommt der Zweitwagen die exakt gleiche Stufe wie der Erstwagen. Spart schon einiges. Einziger Haken: Wenn Du irgendwann wechselt, wird für den Zweitwagen nur die Klasse dokumentiert, die sich Deine Frau dann selber "erfahren" hat - ohne Berücksichtigung der günstigeren Startklasse.

Aber wieso musst Du Deine Frau als Fahrerin angeben? Bei uns sind automatisch alle Fahrer drin ... nur bei U20 oder Ü80 gibt es Einschränkungen.
 
Ich würde eventuell versuchen, noch mal mit der Versicherung zu reden (oder eben schriftlich). Ob es etwas bringt, das ist die andere Frage. Falls nicht, so würde ich die Versicherung fragen, ob sie die Kündigung zurückzieht, und dass ich dann im Gegenzug kündige. Das würde das Neuversichern bei einer anderen Versicherung u.U. günstiger gestalten.

OT:
Es gibt aber auch positive Beispiele.
Ich hatte 2009 zwei Unfälle. Einen Haarwildschaden, und einen Parkrempler.
Schaden an meinem Auto jeweils knappe 5.000 €.
Beide Schäden wurden umgehend reguliert, ohne Aber, ohne Wenn.
Die Beitragserhöhung im Folgejahr fiel moderat aus.
Ich hatte bei der Versicherung übrigens nur mein Auto versichert.

Im Januar 2019 ist mein Auto abgebrannt.
Auch hier erfolgte die Regulierung binnen 1 Woche!
Das war wiederum wieder eine andere Versicherung.
 
Die beste Versicherung ist die, die man nicht in Anspruch nehmen muss.

Das Versicherungsunternehmen hat - aus welchen Gründen auch immer - kein Interesse an diesem Kunden.
Entweder man einigt sich einvernehmlich- oder ein anderes Unternehmen wird Geld verdienen...
 
Also ich kenne das unter dem Begriff "Offener Fahrerkreis", dass also de facto (fast) jeder Fahren darf.
Ansonsten eben nur der Versicherungsnehmer, und sein in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner.

Dass man jetzt eine konkrete Person als Fahrer benennt, das ist sicherlich auch gut möglich.
 
bei welcher Versicherung wird das so gehandhabt? Ich kenne das auch nur so, dass alle FahrerInnen angegeben werden müssen.

Ich habe mich letztens damit beschäftigt, weil ich genau so einen Tarif gebraucht habe wo die Fahrer beliebig sind.
Deswegen kann ich dir sagen, dass es bei diesen Versicherungen funktioniert (Liste muß nicht vollständig sein)

DA Direkt Mein Tarif Basis
Verti Versicherung AG Basis Kasko Clever
Sparkassen DirektVersicherung AutoBasis
Gothaer Privat
R+V24 Basis
VHV Klassik-Garant Schadenservice Plus
Ergo Direkt
ONE Versicherung AG Compact
grün versichert Compact-Green
 
Wir hatten zwei Autos bei einer Versicherung und der Sohn war dran. Er fuhr viele Jahre den "Zweitwagen" der Mutter. Irgendwann kam noch ein Traktor und ein LKW (7,5) dazu, das waren meine "Zweitwagen". Irgendwann habe ich dann mal nachgefragt, ob der Rabatt bei Unfallfreiheit endlich auf den Sohn übertragen werden könnte. Zunächst bot man 85% an. Als ich fünf Fahrzeuge in Frage stellte, änderte sich die Meinung sehr nach unten. Inzwischen ist unser Sohn mit PKW, Anhänger (2,7) und Traktor bei einer bayrischen Versicherung, die Belange des Gewerbes noch besser beurteilt. Es ist immer Verhandlungssache. Grüßle
 
Wir hatten zwei Autos bei einer Versicherung und der Sohn war dran. Er fuhr viele Jahre den "Zweitwagen" der Mutter. Irgendwann kam noch ein Traktor und ein LKW (7,5) dazu, das waren meine "Zweitwagen". Irgendwann habe ich dann mal nachgefragt, ob der Rabatt bei Unfallfreiheit endlich auf den Sohn übertragen werden könnte. Zunächst bot man 85% an. Als ich fünf Fahrzeuge in Frage stellte, änderte sich die Meinung sehr nach unten. Inzwischen ist unser Sohn mit PKW, Anhänger (2,7) und Traktor bei einer bayrischen Versicherung, die Belange des Gewerbes noch besser beurteilt. Es ist immer Verhandlungssache. Grüßle

richtig. Verhandlungen per Internet.......der Versuch wird scheitern.
Verhandlungen per Telefon.....ebenfalls.
Bewege ich mich persönlich auf eine Geschäftsstelle, sieht das schon anderst aus.
Entweder verliert die Versicherungsgesellschaft einen Kunden oder sie behält einen Kunden.

Kleines Beispiel :

alle unsere KFZ-Verträge sind am unteren Limit. Noch weniger geht nicht mehr. Denkste........
Wo wir unser E-Fahrzeug zugelassen haben, gab es einen einmaligen Bonus von 100 € nach Verhandlung auf der Geschätsstelle.

Dazu gab es noch einen Tip von der Versicherung. Ein Fahrzeug ist 14 Jahre jung und Vollkasko inls. Teilkasko. Das wurde geändert.

Ebenfalls unsere Elementarversicherung für unsere Inmobilie im Überschwemmungsgebiet. Unser Versicherung war informiert das in der Vergangenheit waaserbauliche Maßnahmen abgeschlossen wurden. Und nun zahlen wir weniger.
 
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