Kfz Kündigung nach Schadensregulierung

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Hallo,

Natürlich kannst du die Versicherung auf dich machen, entweder zum Ablauf des jetzt gekündigten Vertrages oder sofort wenn ein Halterwechsel durchgeführt wird. Da muss der Vorschaden auch nicht angegebeb werden. Aber wenn du keine SF-Jahre vorzuweisen hast wäre dies wahrscheinlich teurer als bei einer anderen Versicherung mit den boch vorhandenen SF-Jahren der Frauen. Ist natürlich logisch, dass ihr nun mejr bezahlen müsst als bei der jetzigen Versicherung, dies wäre auch der Fall wenn euch die Versicherung nicht gekündigt hätte, da ihr ja einen Schaden hattet. Übrigens kündigt ein seriöser Versicherer nicht sofort nach einem Schaden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Eventuell kann man den Schaden auch zurück zahlen, wenn er nicht so hoch ist.

meine Frau wird gleich gewaltig zurück gestuft von SF 2 auf M…..

fast wie fahranfänger…

Sie würde mit Schäden bei AXA Wgv huk etc. überall auf 1200-1500€ kommen…

würde ich irgendwo neu anfangen wäre ich bei SF 1/2 und komme auf 771€…

Nur stellt sich uns die fragen dürfen wir das überhaupt oder merkt es die Versicherung anhand der Datenbanken ?
 
meine Frau wird gleich gewaltig zurück gestuft von SF 2 auf M…..

fast wie fahranfänger…

Sie würde mit Schäden bei AXA Wgv huk etc. überall auf 1200-1500€ kommen…

würde ich irgendwo neu anfangen wäre ich bei SF 1/2 und komme auf 771€…

Nur stellt sich uns die fragen dürfen wir das überhaupt oder merkt es die Versicherung anhand der Datenbanken ?
Klar dürft ihr das. Solange die Versicherung nicht mehr auf die Frau läuft sondern auf dich, gibt es kein Problem. Die Frau muss aber natürlich auch als Fahrer eingetragen sein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Klar dürft ihr das. Solange die Versicherung nicht mehr auf die Frau läuft sondern auf dich, gibt es kein Problem. Die Frau muss aber natürlich auch als Fahrer eingetragen sein.
Auch wenn es Datenbanken und sonstiges gibt. Es ist hier abhängig wer der VN ( Versicherungsnehmer) ist und nicht welches Auto oder sonstiges. Du kannst auch dich als Halter des Fahrzeuges umschreiben, dann sollte die Ersparnis noch größer sein.
 
Ruf doch einfach mal bei der Kundenhotline an und frag nach.
-Warum wurde die denn gekündigt? Du bist doch schließlich jahrelang Kunde und was da los sei.

- Zu welchem Termin die Versicherung gekündigt wird

Bei Anderen Versicherungen mal anfragen und den Fall schildern. Vielleicht geht da auch was besseres wenn es um den Preis geht. Ansonsten kann deine Frau Ihre SF auch auf dich übertragen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Nur Achtung. Die SF die übertragen wird, kann dabei nicht höher sein als die Jahre die du maximal den Führerschein haben kannst. Beispiel. Du bist 28 und deine Frau 32 . Nun hat Sie SF 14 angenommen. Davon kannst Du aber maximal SF10 bekommen.
 
Eine Frage, wie hoch ist der Zeitwert des Autos?
Ich habe meine Vollkasko Versicherung nach drei Jahren gekündigt, weil es sich nicht mehr gelohnt hat.
Das ist weniger eine Frage des Zeitwertes des Fzg., sondern muss man Nachrechnen ob Teilkaso oder Vollkasko günstiger ist.
Haftpflicht ist klar die MUSS jeder haben.
Hast Du nur die Teilkasko - bekommst Du keine Rabatte, sondern dort werden immer 100% abgerechnet.
In der Volkasko kommt der Rabatt entsprechend der erworbenen SF-KLasse zum tragen.
Als ich in der Haftpflicht eine echte SF-Klasse mit 25% erreicht hatte habe ich meine Versicherung gefragt ob Sie mir die SF-Klasse aus der Haftpflicht auch bei Vollkasko gewähren würde. Also ich das OK bekam habe ich die KFZ-Versicherung mit Vollkasko und mit der Standard-Selbstbeteiligung berechnen lassen - siehe da in der Vollkasko war ich im Jahr durch den Rabatt der SF-Klasse nur 68 12 EUR teurer als mit nur Teilkasko. Also hab ich meinen über 20-Jahre alten BMW e46 mit Vollkasko versichert.
Jetzt bei unserem neuen FZG dem Sandero II Stepway gewährt mir meine Versicherung in der Vollkasko weiter die gleiche SF-Klasse wie in der Haftpflicht.
Aufpassen muss ich nur wenn ich die Versicherung wechseln würde.
Die SF-Klasse in der Vollkasko ist ja keine (über die Versichertenzeit) echt erworbene SF-Klasse, sondern nur eine Kulanzregelung meiner Kfz-Versicherung. Gehe ich dort weg gibt die alte Versicherung nur die echte zeitlich erworbenen SF-Klasse in Haftpflich und Vollkasko an die neue Versicherung weiter.
In der Haftplicht habe ich eine echt erworbene SF-Klasse mit 25%.
In die Vollkasko bin ich erst 2017 wieder eingestiegen. Da erworbene SF-Klassen nur 7 Jahre gültig sind war meine 1991 bis 1995 mal erworbene Vollkasko-SF-Klasse also nicht mehr vorhanden.
Damit ist meine echte SF-Klasse der Vollkasko natürlich viel schlechter und es würde dann natürlich wesentlich teurer für mich mit Vollkasko einer neuen Versicherung.
Viele Versicherung ködern immer mit dem Slogan sie versichern das Zweit-Fzg mit den gleichen SF-Klassen wie das Erst-Fzg. Wechseln dann die Fzg-Besitzer die Versicherung wundern sie sich das die SF-Klassen für das zweite Fzg plötzlich bei der neuen Versicherung so viel schlechter sind.
Ist aber vollkommen korrekt - da die alte Versicherung die Anpassung der SF-Klassen für beide KFZ nur auf Kulanz geregelt hat ist sie nur Verpflichtet die über die Versicherungszeit echt erworbenen SF-KLassen an die neue Versicherung weiterzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Dacianer/innen,

Das Auto meiner Frau wurde heute durch die KFZ Versicherung gekündigt, aufgrund eines Regulierten Schadens (Vandalismus Kratzer rings rum ums Auto).

Nun folgendes Problem, wenn wir eine neue kfz Versicherung suchen lehnen die meisten sie ab… und wenn doch wollen die knapp 1000€.. (das doppelt wie jetzt)…

Könnte ich einfach eine Versicherung auf meinem Namen machen (beim anderen Anbieter) und sie als Fahrer angeben?

Und ist Klart das dann auf SF1 wieder anfangen würde.


Muss ich den Schaden erwähnen vom Auto?


lg
welche Versicherung wurde gekündigt ?
Ist es die Teilkaskoversicherug ?
Ist es die Vollkaskoversicherung ?

Oder gar die Haftpflichtversicherung ?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
Es wurde die vollständige Versicherung gekündigt..

Es steht auch drin das ich schnellstens neue Versicherung suchen muss sonst droht eine Haftstrafe oder hohes Bußgeld.

kann später gerne mal das Schreiben hochladen (geschwärzt)
 
Die gesamte Versicherung? Auch die Haftpflicht? Das dürfen die doch normalerweise nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
doch das geht - die Kündigung wird zentral vermerkt und der VN muss bei der neuen Versicherung angeben das er gekündigt wurde. Das kann man umgehen (siehe im Link unten bei "Wie sollte man sich als Kunde verhalten?")
ist aber immer von Gutwill der alten Versicherung abhängig.
Kündigung durch die Kfz-Versicherung - Geht das? - autobild.de
Haben sie abgelehnt….

darauf sind wir auch schon gekommen…

deswegen war der Gedanke es auf mich laufen zulassen (andere vn)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die gesamte Versicherung? Auch die Haftpflicht? Das dürfen die doch normalerweise nicht.
siehe anhang
 

Anhänge

  • 76202EB7-F413-486C-A0C4-5256B3CFCCCF.jpeg
    76202EB7-F413-486C-A0C4-5256B3CFCCCF.jpeg
    99,5 KB · Aufrufe: 66
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du eine sofortige Kündigung?
oder
Hast Du 4 Wochen Kündigungsfrist?


OK Frage hat sich mit Deinem Anhang erledigt.
Dann musst Du jetzt abwägen - neue Versicherung auf Deine Frau damit Sie wieder eine eigene echte SF-Klasse erreichen kann oder Du als Zweit-Fzg mit den SF-Klassen des Erst-Fzg. So oder so tragt Euch unbedingt gegenseitig als Fahrer ein. Sonst kann es neuen Ärger geben im Falle ein unzulässiger Fahrer einen Schaden verursacht - das muss ja nicht sein.
Wenn es dann sehr teuer ist - beiß halt in den sauren Apfel und nehme eine Monatliche oder 1/4-jährliche Zahlung in Anspruch auch wenn das nochmal Aufschlag kostet.
Lass Dich nicht verrückt machen - aber zögere auch nicht mit dem Suchen nach der neuen Versicherung.
Wie Dir hier schon empfohlen wurde - gib unbedingt wahrheitsgemäß an das Du gekündigt worden bist.
Es wird Zentral von der Versicherungen vermerkt und der neue Versicher bekommt es eh mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hatten auch im letzten Jahr einen Vandalismus-Schaden, auch reguliert von der HUK. 2.600 EUR Schadenssumme, anstandslos reguliert.
Dazu hatte meine Frau einen Parkrempler an dem BMW des Nachbarn verursacht, 1.200 EUR.

Alles anstandslos von der Versicherung reguliert und keine Kündigung erhalten.

Gibts da bei Euch ggf. noch eine Vorgeschichte? Auch wenn die Versicherer das dürfen, so schnell kündigen Sie im Normalfall nicht.
 
Naja - Du hast nicht Unrecht - bei meinem Vater waren es dieses Jahr ebenfalls bei der HUK 2 Unfälle mit ca. 8000 EUR Gesamtschaden durch meinen Vater verursacht. - ebenfalls nicht gekündigt.
aber
Es wurde ja schon mehrfach erwähnt der TE soll beim suchen nach der neuen Versicherung nichts verschweigen und unbedingt wahrheitsgemäße Angaben machen.
Der Rest geht uns glaube ich nichts an.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.288
Beiträge
1.022.824
Mitglieder
71.018
Neuestes Mitglied
Abdi-6194
Zurück