daciabaer
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Dokker 1,6 sce (102 PS)
- Baujahr
- 2015
- Themenstarter Themenstarter
- #46
Ergebnis der Anfrage bei meiner Versicherung !
Meine Anfrage an die DEVK:
Eine Diskussion in unserem Forum hat mich verunsichert.
Wie ist das mit den Brandstiftungen in Berlin.
Zahlt meine KFZ Vollkasko oder Teilkasko und wann in welchem Fall?
1.Brandstiftung direkt am Fahrzeug-Teil oder Komplett schaden.
2.Brandstiftung an einem daneben geparkten Fahrzeug greift auf mein Fahrzeug über.Teil oder Komplettschaden.
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Antwort heute bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 21.08.2011.
Gerne beantworten wir Ihre Frage.
Die Gefahr "Brand" ist eine versicherte Gefahr Ihrer Teilkaskoversicherung.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor - und Sengschäden.
Somit sind beide von Ihnen beschriebenen Fälle im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung mitversichert.
Wir hoffen, Ihnen somit weitergeholfen zu haben und stehen bei Rückfragen gerne wieder zur Verfügung.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
xxxxxx
--
DEVK Versicherungen
E-Business und Online-Service
E-Mail: info@devk.de
Internet: www.devk.de
Die Antwort ist somit eindeutig für mich.Also am besten fragt jeder seine Versicherung selber.
Meine Anfrage an die DEVK:
Eine Diskussion in unserem Forum hat mich verunsichert.
Wie ist das mit den Brandstiftungen in Berlin.
Zahlt meine KFZ Vollkasko oder Teilkasko und wann in welchem Fall?
1.Brandstiftung direkt am Fahrzeug-Teil oder Komplett schaden.
2.Brandstiftung an einem daneben geparkten Fahrzeug greift auf mein Fahrzeug über.Teil oder Komplettschaden.
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Antwort heute bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 21.08.2011.
Gerne beantworten wir Ihre Frage.
Die Gefahr "Brand" ist eine versicherte Gefahr Ihrer Teilkaskoversicherung.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor - und Sengschäden.
Somit sind beide von Ihnen beschriebenen Fälle im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung mitversichert.
Wir hoffen, Ihnen somit weitergeholfen zu haben und stehen bei Rückfragen gerne wieder zur Verfügung.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
xxxxxx
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DEVK Versicherungen
E-Business und Online-Service
E-Mail: info@devk.de
Internet: www.devk.de
Die Antwort ist somit eindeutig für mich.Also am besten fragt jeder seine Versicherung selber.