Innenraumbeleuchtung

Du hast doch dafür bestimmt auch irgendwelche §§, denn irgendwo muß es ja stehen, ob erlaubt oder nicht.
Ansonsten wäre es nur deine Meinung, ich wollte aber keine Diskusion anzetteln, sondern die Rechtsgrundlage wissen.

Grüße von Faschma
 
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  • #77
Du hast doch dafür bestimmt auch irgendwelche §§, denn irgendwo muß es ja stehen, ob erlaubt oder nicht.
Ansonsten wäre es nur deine Meinung, ich wollte aber keine Diskusion anzetteln, sondern die Rechtsgrundlage wissen.

Grüße von Faschma

Hier hab ich was gefunden (oder lies alles unter dem Link)
Richtlinien zu Leuchtmittel in der STVo - KA Owner Forum

§30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.


Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO. Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
 
Faschma die Frage wegen der Zulässigkeit hatte ich dir doch schon beantwortet, asureichend wie ich dachte:huh:

Erlöschen BE gibts in dem Sinne nicht mehr und bei Innenbeleuchtung schon gar nicht:rolleyes:

Früher war man mit Erlöschen BE ganz schnell dabei; wenn ein Fahrzeug einen nicht zugelassenen Auspuff dran hat, heute is das ne OWi und er muss das Teil runterbauen;) Früher hast die Karre ausm Verkehr gezogen, heute nimmer;) dank EU is das so aber es soll sich wieder ändern ab nächstes Jahr da heißt die StVZO dann auch anders;)

Innenbeleuchtung kannst im Prinzip reinbauen was du lustig bist, solange du damit nicht im Fahrbetrieb gebrauch davon machst;)

LG Anett
 
Freya37, nach dem Streitgespräch mit meinem Kollegen wurde ich halt etwas mistrauisch.
Kann ja bei einer evtl. Kontrolle nicht sagen, Du hast es mir gestattet *lach*.
Daher ist der Link garnicht so schlecht, hast ihn mal gelesen?
 
Hab jetzt nicht alles gelesen, nur überflogen von dem Link is aber doch genau das was ich gesagt hab. Es steht eben so in der StVZO und das mit der Innenraumbeleuchtung is auch wurscht, so lange du es nicht während der Fahrt an hast und somit das Signalbild des Fahrzeugs veränderst oder andere gefährdest.

Gestatten tu ich schon mal gar nix :D aber du kannst ja auf die StVZO verweisen;) wenn es nur um die Innenraumbeleuchtung geht. Die Geschichte mit den Unterbodenleuchten is auch klar oder? Dürfen nicht dran sein, nicht zuletzt auch weil wenn sie dran, dann auch eingeschaltet, wofür braucht man dann sonst die Funzeln:rolleyes: Gem. StVZO nicht erlaubt, ebenos farbiges Standlicht ect. aber da haben wir ja schon gesprochen;)

Und nur weil dein Kollege meint das er ein guter Hilfssheriff wäre zweifelst du meine korrekten Aussagen an?:blink: :rolleyes: Hm na ja er muss es ja wissen:D

LG Anett
 
Und nur weil dein Kollege meint das er ein guter Hilfssheriff wäre zweifelst du meine korrekten Aussagen an?:blink: :rolleyes: Hm na ja er muss es ja wissen:D

LG Anett

Ach Anett, als Mann tut man sich ja so schwer den Worten einer Frau zu glauben. Da gibt es noch viel zu tun.;)

lg Gerhard
 
hallo Anett,
lassen wir es gut sein, oki? Schwamm drüber, ja? :wub:
 
Ach Anett, als Mann tut man sich ja so schwer den Worten einer Frau zu glauben. Da gibt es noch viel zu tun.;)

lg Gerhard

Den Worten einer Frau vielleicht aber meinen schon Liebelein:D Da das mein Job is, sollte man glauben das es stimmt was ich sage:rolleyes:

Wenns einfach so wer sagen tät, würd ichs ehrlich gesagt auch nicht glauben, egal ob Männlein oder Weiblein;)
 
Fazit: Innenraumbeleuchtung W5W ./. LEDs

Hallo,

ich habe nun meine Tests abgeschlossen.

Mein Ergebnis (Leseleuchte Beifahrer genutzt):

Original Osram W5W (in Leuchte Standard) Note3
Xenon weiß W5W Note3
Osram Halogen Cool Blue W5W Note4
4fach LED hellweiß Note4-
Narva W5W Halogen 70715 Note3+

Als Leseleuchte wäre eine W10W Halogen weiß ideal, eine normale W10W Glassockel ist zu groß und lt. StVZO sowieso verboten.
Allerdings machen die W10W Glassockel in absehbarer Zeit der Renault/Dacia Lampenfassung zu schaffen.
Daher rate ich davon dringend ab!

Daher:
-3fach Clioleuchte (Art. 8200073234 21,69Euro netto bei jedem Renault/Daciastützpunkt) mit Original Osram Beleuchtung W5W bei allen
Dacias binnen Sekunden nachrüsten. Schaffen eine befriedigende (Sandero) bis sehr gute Ausleuchtung (MCV 7Sitzer) des Dacia-Innenraums.
-Umrüstung für etwas mehr Leselicht > W5W Halogen weiß Narva70715. Weitere Maßnahmen sollte man getrost vergessen!

LG
Bernhard ...letzte Bilder vom Test...

PS: Sämtliche Bilder von bebas im Web Freeware
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehr informativ, bebas :)
Heisst auf deutsch, ich kann meine Kombi-Innenbeleuchtung/Leselampe beim Sandero (jeweils eine Leuchte) durchaus gegen eine Clio-Innenbeleuchtung unkompliziert tauschen?
Hast du zufällig eine Bestellnummer? Denn der Austausch wäre ja echt unkompliziert :)
 
Innenraum Beleuchtung pimpen ganz legal

Clio Renault Sport Leuchte 8200073234 für alle Dacias
2 Lese Leuchten 1 Innenleuchte (Türkontakt)
 
Einfacher Austausch auf LED

Meine noch Original Laureate Innenraumleuchte arbeitet jetzt mit 4xLED in Blau und weiß.
Eben so im Handschubfach und Kofferraum.
Im Kofferraum nervte mich das die Lampe immer mit an geht wenn man irgendeine Tür öffnete.Deshalb habe ich die Stromzufuhr durch ein Schalter unterbrochen (letzte Bild links neben der Lampe)
 

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