*noch mal reinschleich*
Für die, die es interessiert oder auch nicht

, ein Auszug aus dem 35ger StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann.
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Wie man lesen kann, kommt hier der Absatz II zum Tragen, somit klar und eindeutig geregelt das Kopfstützen in Fahrzeugen Pflicht sind und nicht Deko

Allerdings steht hier nix von Kopfstützen in der hinteren Sitzreihe!
In diesem Sinne... dennoch ist nicht alles, was sich schon rumgesprochen haben sollte, was man bei bekannten Firmen, im Internet oder auch draussen kaufen kann ist immer im Sinne der StVZO
*wieder rausschleich*