Es ist mir verständlich! Aber ich muss es deshalb lange nicht gutheissen...
Wir haben uns 2013 einen ( EU) Neuwagen gekauft. Das FZG war für den polnischen Markt vorgesehen.
Im Gegensatz zu den Modellen für den deutschen Markt hatte das FZG keine hinteren elektrischen Fensterheber.
Deshalb den Kauf nicht abzuschliessen wäre für mich

!!!
Wenn wie hier im vorliegenden Fall selbst die Option eines nachträglichen Einbaus -aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen - abgelehnt wird und man deshalb vom Kauf abspringen würde, dann sind das in meinem Augen echte Luxusprobleme!
Mal provokant gefragt: Was wenn bei einem Neuwagen nach 3 Monaten die Popoheizung kaputt gehen würde?
Dann muss der Bezug auch runter und dann wird repariert.Fertig.
Oder der Betroffene gibt die ganze Karre zurück und geht zu Fuss!