Garantie-Recht nicht respektiert von Händler

Marian81

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x4, 1.5 dCi 110
Hallo, ich brauche einen Rat von euch.
im Juni 2018 kaufte ich einen neuen Duster, der bisher im Rahmen der Garantie mehrere Teile ersetzt sind: das Getriebe :bang:weil es pfeift, der Fahrersitz, :blink:weil es knarrte, usw. Nach dem Getriebewechsel pfeift es lauter:kotz: als das Originale. Händler hat eine technische anfrage gestellt und bekam er eine liste zu Prüfen, Aber er will nicht weiter machen, :hammer:hat gesagt das ich soll bei andere gehen, von dacia kundenbetreuung hat auch gesagt dass ich andere händler suchen soll. Ich war bei andere und sagt mir das, alle Dacia hat diese probleme:lol:, andere dass ich habe garantie für sowas nur für 2 jahre:blink:, und andere wieso soll er weitermachen was hat andere Händler angefängt. für kundenbetreuung ist scheiß egal und antworte nicht an meine mails. Ich habe defekte Teile am Auto und weitere 7 Monate Garantie, aber niemand möchte mir helfen.
Haben Sie bitte einen Rat für mich?
Vielen Dank.
Grüße aus Nord Schwarzwald
Marian
 
Hallo Marian, ja das kommt mir alles bekannt vor. Es ist bei Dacia schon eine seltsame Situation.
Auch ich habe viele Vertragswerkstätten und den Kundenservice in Brühl schon mehrfach getestet.
Es gab und gibt auch bei meinem Neufahrzeug berechtigte Reklamationen.
Alles nicht "das gelbe vom Ei"
Die in Brühl sollten mal gleich zu machen, die bringen da gar nichts sinnvolles.
Meine Erfahrung, entweder du suchst dir eine Werkstatt die Dacia Vertretung hat, aber kein Ranault Händler ist.
Diese Werkstätten sind oftmals neutral dem Problemen mit dem Konzern gegenüber eingestellt.
Die handeln dann eigentlich auch, oder eben nicht. Wenn sich das für die nicht rechnet oder die keine
Kostenerstattung von Renault bekommen.
Oder du machst dich auf den langen Weg und klapperst alle Vertragswerkstätten im weiten Umkreis ab, bis du eine findest, die sich der Problematik annimmt.
So habe ich das bis jetzt auch gemacht. Ich habe das alles genau dokumentiert, wer mich genommen bzw. abgelehnt bzw. wie behandelt hat.
Ich habe mir dann noch eine Garantieverlängerung gegönnt, als ich gemerkt habe, dass das nicht richtig läuft.
Und somit hat Dacia im Garantiefall auch die vertraglich festgeschriebene Leistung zu erbringen.
Sollte das dann nicht funktionieren, werde ich den Anwalt und die Rechtschutzversicherung bemühen,
sich der Sache anzunehmen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Hi, danke für Antwort.
Es gibt leider keine Dacia Händler getrent von Renault, alle sind Renault und Dacia oder mehrere marken.
Und leider habe ich keine Rechtschutzversicherung.
Kundenbetreuung und Verkäufer antwortet mir nicht mehr.
Andere Händler sagt: ah! aber so macht alle Dacia. Wenn macht alle Dacia so warum war einmal das Teil auf Garantie gewechselt?

...
 
Hallo,

wenn du in Juni 2018 gekauft hast, endet Deine Garantie nicht nach zwei Jahren, also Juni 2020?
 
Dacia bietet beim Neuwagenkauf eine 3 jährige Garantie.

*Edit: Der Duster aus dem Schwarzwald war schneller...:)
 
Schau doch mal auf dem Hof vom Händler, der behauptet das alle Dacia das Geräusch machen, was er so an Gebrauchten stehen hat. Wenn da passende Fahrzeuge stehen, soll er Dir das an denen mal demonstrieren. Sollte bei denen ja dann auch auftreten, wenn alle Dacias das haben.
 
Hallo Marian, ja das kommt mir alles bekannt vor. Es ist bei Dacia schon eine seltsame Situation.
Auch ich habe viele Vertragswerkstätten und den Kundenservice in Brühl schon mehrfach getestet.
Es gab und gibt auch bei meinem Neufahrzeug berechtigte Reklamationen.
Alles nicht "das gelbe vom Ei"
Die in Brühl sollten mal gleich zu machen, die bringen da gar nichts sinnvolles.
Nö, die in Brühl machen was. Nachdem der Dusti wg. fehlendem Teil 5 Wochen stand, hab ich mir beim Rechtsschutz eine Schadensnummer genommen und die Kostenübernahme zusichern lassen. Das habe ich dann der netten Dame (war wirklich nett) in Brühl mitgeteilt.
Durch Zufall wohl dann war das Ersatzteil zwei Tage später in der Renaultwerkstatt, Zufälle gibts.
 
Vorschlag:
Termin bei der Verbraucherberatung machen. Alle Unterlagen im Original und eine Kopie mitnehmen. E-mail Verkehr ausdrucken und ebenfalls mitnehmen. Der Termin kostet ca 35 €. Wenn die keine Empfehlung aussprechen, würde ich den Glauben an sie verlieren. Tue ich nicht. Zukünftig alle Korrespondenz mit Brühl schriftlich per Einschreiben Rückschein durchführen, kostet zwar etwas mehr, bringt im Klagefall auf jeden fall etwas. Für den Getriebefall dem AH, bei dem das Getriebe gewechselt wurde, eine Frist setzen mit 14 Tage, schriftlich mit Einschreiben Rückschein oder schriftlich sich das Schreiben vor Ort mit Unterschrift als Quittung bestätigen lassen. In dem Schreiben auch vermerken, dass bei nicht Vollzug eine Wandlung des Kaufvertrags in Erwägung gezogen wird. Und dann warten, was passiert nach 14 Tagen.
 
Die ist allerdings sinnvoll!

Vorschlag:
Termin bei der Verbraucherberatung machen. Alle Unterlagen im Original und eine Kopie mitnehmen. E-mail Verkehr ausdrucken und ebenfalls mitnehmen. Der Termin kostet ca 35 €. Wenn die keine Empfehlung aussprechen, würde ich den Glauben an sie verlieren. Tue ich nicht. Zukünftig alle Korrespondenz mit Brühl schriftlich per Einschreiben Rückschein durchführen, kostet zwar etwas mehr, bringt im Klagefall auf jeden fall etwas. Für den Getriebefall dem AH, bei dem das Getriebe gewechselt wurde, eine Frist setzen mit 14 Tage, schriftlich mit Einschreiben Rückschein oder schriftlich sich das Schreiben vor Ort mit Unterschrift als Quittung bestätigen lassen. In dem Schreiben auch vermerken, dass bei nicht Vollzug eine Wandlung des Kaufvertrags in Erwägung gezogen wird. Und dann warten, was passiert nach 14 Tagen.
Noch danke für Deine Hand hoch bei der anderen Community!!!!!!!!!!!
 
Für den Getriebefall dem AH, bei dem das Getriebe gewechselt wurde, eine Frist setzen mit 14 Tage, schriftlich mit Einschreiben Rückschein oder schriftlich sich das Schreiben vor Ort mit Unterschrift als Quittung bestätigen lassen. In dem Schreiben auch vermerken, dass bei nicht Vollzug eine Wandlung des Kaufvertrags in Erwägung gezogen wird. Und dann warten, was passiert nach 14 Tagen.
Ich fange mal von hinten an.
Wenn nach 14 Tagen nichts passiert ist, muss eine Nachfrist gesetzt werden.

Die Sache mit der Wandlung greift aber nur, wenn die Reparatur das ausliefernde AH gemacht hat.
Oder diese Werkstatt durch das ausliefernde AH dazu befugt wurde.
Sonst gibt das nichts mit der Wandlung.

Gruss Peter
 
Richtig, ich hatte da zuviel vorausgesetzt. Man weiß so wenig, weil die Leute es immer wieder nicht lernen, ihren Fall umfassend zu schildern und man sich leicht zu irrigen Annahmen verleiten lässt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
Hi Pebudo, Ich habe das Auto in Ostelsheim gekauft, aber weil pendel strecke geändert habe, in letze 2 Jahre ich war bei Renault in Birkenfeld dort Fahrersitz reparirt und Getriebe gewechselt und dort sagte mir dass er will nicht mehr weiter machen
 
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