Frontkamera als Dashcam

Zweitens ist das Kennzeichen des links stehenden Seat zu erkennen.

ein kennzeichen hat keine persoenlichkeitsrechte.

Viertens hat man mit der Dashcam keinen Einfluss auf das gerade gefilmte wie bei einem Standbild und kommt dann hiermit in Konflikt § 22 KUG Das Recht am eigenen Bild

herrgottzack .. das recht am eigenen bild definiert sich ueber die veroeffentlichung und nicht ueber die aufnahme.
 
Erstens ging es darum
"Ach ja, ich habe das Gebäude natürlich gefragt ob ich es filmen darf. Standbild: Dascam; iTracker Bildwinkel 130°"
ne, es ging darum
was Du für einen Blödsinn mit dem Gebäude geschrieben hast, wobei es sogar da urheberrechtliche Probleme geben kann
Genau darauf habe ich geantwortet - bitte keine Klugmeiereien im Nachgang.
 
ne, es ging darum
Genau darauf habe ich geantwortet - bitte keine Klugmeiereien im Nachgang.

Na wenn Du meinst, Lies es einfach nochmal ganz langsam und richtig. Wenn es darum gegangen wäre hätte ich geschrieben das es urheberrechtliche Probleme gibt und nicht das es sie diese geben kann. Aber da Du ja so gut darüber Bescheid weißt muss ich Dir das ja nicht weiter erläutern wann das der Fall ist.
 
boar, weder GIBT es noch KANN es Probleme beim Standbild bei Gebäuden geben - und nur das war Thema. Aber du weißt Bescheid und ich habe meine Ruhe.
 
Wer Aufnahmen nur für seine eigene Verteidigung als Beschuldigter, oder als Beteiligter an einen Unfallgeschehen verwendet, dessen Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, der wird auch keine Probleme mit einer Dashcam bekommen.

Ganz im Gegenteil, die Aufnahme hat dann den gleichen Stellenwert wie ein Augenzeuge, der von jedem Ermittler gerne angehört wird, wenn Aussagen beteiligter Parteien widersprüchlich sind.

Kein Ermittler oder Richter wird eine Zeugenaussage ablehnen, nur weil diese Aussage einen der beiden Unfallbeteiligten belasten könnte, oder weil das Erinnerungsvermögen des Zeugen eine Situation schafft bei der der Beschuldigte sich dann auf Verletzung der Privatsphäre berufen kann. :rotate:
 
FrondKamera.
Hat sich jemand schon mal damit beschäftigt ob es möglich ist das Signal beim Einschalten der Kamera auch aufzunehmen.
Gibt es da eventuell schon Tools?

Danke

Das war doch die eigentliche Frage, ob man aufzeichen/speichern kann.

und nicht was erlaubt ist oder nicht. So wie viele im Auto telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das muss doch jeder entscheiden, was er sich zutraut.
 
Wer Aufnahmen nur für seine eigene Verteidigung als Beschuldigter, oder als Beteiligter an einen Unfallgeschehen verwendet, dessen Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, der wird auch keine Probleme mit einer Dashcam bekommen.

Ganz im Gegenteil, die Aufnahme hat dann den gleichen Stellenwert wie ein Augenzeuge, der von jedem Ermittler gerne angehört wird, wenn Aussagen beteiligter Parteien widersprüchlich sind.

Kein Ermittler oder Richter wird eine Zeugenaussage ablehnen, nur weil diese Aussage einen der beiden Unfallbeteiligten belasten könnte, oder weil das Erinnerungsvermögen des Zeugen eine Situation schafft bei der der Beschuldigte sich dann auf Verletzung der Privatsphäre berufen kann. :rotate:

Offenbar werden Aufnahmen von Dashcams auch in anderen Fällen von Gerichten hinzugezogen.
Ich erinnere mich an einen ganz schlimmen Raserunfall, der vor der Tür des Gebäudes passiert ist, in dem ich gerade sitze... War damals dick in den Medien. "Zufällig" hatte jemand die Unfallfahrzeuge beim Start an einer Ampel mit seiner Dashcam gefilmt und diese Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen wurden dann auch beim Gerichtsverfahren benutzt, waren nur leider nicht besonders aussagekräftig, da sie etliche Meter vor der Unfallstelle aufgenommen wurden. Der mit der Dashcam war den beiden Rasern einfach nicht im selben Tempo gefolgt...

Ich habe aus den Zusammenhängen damals verstanden, dass die Dashcam-Aufnahmen nur dann nicht benutzt werden, wenn sie gemacht wurden, um jemanden anzuzeigen. Die genauen Formulierungen dazu kann ich allerdings nicht wiedergeben, da wahrscheinlich schon die Zeitung eine ungenaue Darstellung gebracht hat.
 
So wie viele im Auto telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das muss doch jeder entscheiden, was er sich zutraut.

Moin,

diese Entscheidung haben demjenigen doch die meisten Gesetzgeber abgenommen indem sie es untersagt haben.
Es gibt also keinen Entscheidungsspielraum.
 
Moin,

diese Entscheidung haben demjenigen doch die meisten Gesetzgeber
Der Ts möchte vielleicht nur auf seinem eingezäunten Grundstück:D, zeigen das er auch mit 0,5 Promille :alcohol:gerade fahren kann und dann das Tool dann wieder abschalten...........bis er es wieder benötigt?;)
 
Das war doch die eigentliche Frage, ob man aufzeichen/speichern kann.

und nicht was erlaubt ist oder nicht. So wie viele im Auto telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, das muss doch jeder entscheiden, was er sich zutraut.
Sooo isses. Ich hatte ja schon bei #4 geschrieben das die Kamera keinen Speicherslot für SD-Karten hat und das Bild nur auf das MediaNav ausgibt. Ob es im Media Nav eine Speichermöglichkeit gibt? Bestimmt nicht. Es ist eben eine Rangierkamera nach vorn, mehr nicht. Und die optische Qualität muß dann auch nicht High-End sein. (Wie das Foto #7 von mir als Beispiel)
 
Wo befindet sich die Rangierkamera eigentlich? Sollte die in der Stoßstange oder im Grill montiert sein ist das doch eh ein ungünstiger Winkel, um das Verkehrsgeschehen um einen herum aufzunehmen. Da erübrigen sich sowohl die Frage nach technischer Machbarkeit als auch die rechtliche Seite.
Ich würde an Stelle des TE eine gescheite, normale Dash-Cam besorgen und das technische Problem ist gelöst.
 
Tja wo isse denn ? Ich dachte hier sieht man was. Sorry ist das Bild vom Crash Test.

dacia-duster-1.jpg


Aber wo die Cam ist? Das können die Neubesitzer beantworten. Vermutlich im Kühlergrill oder Innenspiegel
 
Hab mir mal Bilder angesehen, es sieht so aus, als ob die Frontkamera direkt unter dem Dacia Logo vorn ist!
LG
 
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