Felgen nicht TÜV-Konform?

@fware
Sorry selten so einen Blödsinn gelesen. Der Prüfer hat ein Programm mit dem er nachschauen kann was zugelassen ist und was nicht. Wenn er da nicht nachschaut, dann kannst du dich auch berechtigterweise beschweren

Edit: Es sei denn der Typschlüssel vom Fahrzeug ist ausgenullt.
 
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  • #17
@fware
Sorry selten so einen Blödsinn gelesen. Der Prüfer hat ein Programm mit dem er nachschauen kann was zugelassen ist und was nicht. Wenn er da nicht nachschaut, dann kannst du dich auch berechtigterweise beschweren

Edit: Es sei denn der Typschlüssel vom Fahrzeug ist ausgenullt.
Davon ging ich auch aus, zumal die Räder wie gesagt genau so bei Dacia zu kaufen sind. Auf den Felgen steht ja auch die KBA Nummer unter der er ja alle Daten findet in der TÜV-Datenbank, da die Felgen (und auch Reifenkombination!!!) so in der ABE von TÜV drinn stehen...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
[...]

Aber man hätte die Alufelgen vor dem TÜV eintragen müssen.
Gab es nicht 2015 ein Umdenken in dieser Hinsicht, dass auch bei mitgeführten Papiere und bei originalem Zubehör (Modellbedingt) keine Eintragung mehr erfolgen muss?
 
@fware
Sorry selten so einen Blödsinn gelesen. Der Prüfer hat ein Programm mit dem er nachschauen kann was zugelassen ist und was nicht. Wenn er da nicht nachschaut, dann kannst du dich auch berechtigterweise beschweren

Edit: Es sei denn der Typschlüssel vom Fahrzeug ist ausgenullt.
Wie man am Beginn des Threads sieht ist es KEIN Blödsinn, sondern Realität.
Sonst hätten wir diese Diskussion nicht.

Und da der Prüfer zur Werkstatt kam kann man davon ausgehen dass er nicht allen Zugriff hat, oder nicht die Zeit/Lust mehr Zeit aufzuwenden als Nötig. Beschweren kann man sich, auch andere Prüfstelle aufsuchen, obs besser wird ist die Frage ?

Und wenn bei einer Verkehrskontrolle einer die Unterlagen prüft und die Felgen/Reifen nicht drin stehen wirds noch Besser und Teurer. Also Eintragen lassen und Gut ist es.
 
Die Felgen sind nunmal nur auf dem Stepway zugelassen und daher war das Handeln ja hier korrekt.
KBA Nummer bedeutet normalerweise, dass es sich um Zubehörfelgen handelt. Gib mir mal die KBA Nummer und ich brauche die HSN und TSN vollständig (!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gab es nicht 2015 ein Umdenken in dieser Hinsicht, dass auch bei mitgeführten Papiere und bei originalem Zubehör (Modellbedingt) keine Eintragung mehr erfolgen muss?

Und da der Prüfer zur Werkstatt kam kann man davon ausgehen dass er nicht allen Zugriff hat, oder nicht die Zeit/Lust mehr Zeit aufzuwenden als Nötig. Beschweren kann man sich, auch andere Prüfstelle aufsuchen, obs besser wird ist die Frage ?

Und wenn bei einer Verkehrskontrolle einer die Unterlagen prüft und die Felgen/Reifen nicht drin stehen wirds noch Besser und Teurer. Also Eintragen lassen und Gut ist es.

Da wurde ja alles beschrieben. Vor dem TÜV eintragen lassen und man geht dem ganzen Stress, zwecks Polizeikontrolle und nicht bestandenen TÜV schon vorher aus dem Weg.

@TSMD
nenn uns doch einfach mal die KBA-Nummer, damit man sich auch ein Bild von der ABE machen kann!
 
,,Räder Zulässigkeit nicht nachgewiesen " oder was ähnliches wird da stehen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
So, für die ohne stille Füsse und Geduld: KBA der Daciafelgen lautet 48953

Da ich nicht dabei war und auf die Fachkundigkeit des Renault Vertragsautohauses vertraute, weis ich nur, dass der TÜVer die Felgen bemängelte und in dieser Kombination die Reifen: "Felgen nicht zulässig"/"Reifen nicht zulässig" oder so ähnlich stehts im Bericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso widerspricht sie?
Hier ein L I N K zum Gutachten mit Anlage 8. Demnach sind die Felgen für einen Logan (II) zugelassen.
Da dieser Beitrag im Forum Logan II steht, hoffe ich, dass es passt.
 
original Dacia Alufelgen

@4WD_rulez es sind "ZUbehörsfelgen" und keine Dacia Original Felgen.
Die KBA-Nr. ist nicht eindeutig in der DB für Dacia, daher ein zugänglicher Link für alle was dem Prüfer angezeigt wird.

ERGO = ABE Nachreichen und unter Einhaltung ggf. Erteilter Auflagen ist die HU bestanden
 
Tja und der Prüfer hat korrekt gehandelt. 205/55R16 sind auf deinem Fahrzeug mit den Felgen nicht zugelassen. In 205 wären maximal 205/50R16 zugelassen und wenn man dann mal die Auflagen ließt, A01 , dann müssten die Felgen, je nach Fahrzeug, abgenommen werden mit der Reifengröße.
Du hast jedoch eine komplett falsche Reifengröße drauf.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Die richtige Reifengröße drauf, such dir eine günstige aus dem Gutachten aus, bei dir muss keine Größe abgenommen werden, du darfst lediglich mit 205 gar keine Schneeketten benutzen und mit den Anderen Größen nur feingliederige Ketten. Bei Sommerreifen eher unrelevant oder je nach Zustand deiner Winterreifen gleich Jahresreifen drauf.

Alternativ fährst du mit deinen Winterreifen zur Nachuntersuchung und machst einfach nichts.

Ganz dir überlassen. Eventuelle und unwahrscheinliche rechtliche Konsequenzen mal außen vor.
 
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