Feinstaubplakette welche ist richtig?

Da ist doch in vielen dieser Städte gar kein Personal vorhanden, selbst blitzen tun die Ordnungsämter ja nicht sonderlich oft mit mobilen Geräten, da wird ja heute wohl schon mehr über zugelassene Anbieter im freien Markt geblitzt.
Gerade der ruhende Verkehr wird bei uns von Mitarbeiter(inne)n des Ordnungsamtes überwacht, weil das richtig Geld in die Kassen spült.
 
Erstens habe ich nie behauptet die Plaketten ordnungswidrig eingesetzt zu haben - Ich fahre nämlich grundsätzlich ohne diese albernen Sticker herum. Auch in Umweltzonen.

Wenn ich dort parke ist es was anderes. Aber auch da gibts Tricks.

Die dienten mir nur als Not „Parkplaketten“

Zweitens: Nerven habe ich.
Weil nichts so heiss gegessen wird wie es gekocht wird. Bin noch niemals wegen Umweltplakettenkrempel angehalten worden. Nirgendwo.

3. Ist bis heute nicht wirklich geklärt ob es sich um eine amtliche Urkunde handelt. Dazu müsste sie eine hoheitliche Stelle ausgeben. Was nicht so wirklich der Fall ist.

4. Sind diese dann keine Fälschungen weil echt. Tippfehler können ja vorkommen.

5. bin ich nicht sehr obrigkeitshörig. Außer Finanzamt und Sozialkassen. Die können echten Stress machen. Alle anderen Dinge sind Pipifatz.

6. Es ist irre heiß. Und dabei Schweissarbeiten machen macht echt Spaß grad
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ne´Spizfindigkeit:

Mit der nicht passenden Plakette darf ich ja nicht in die Umweltzone einfahren.........

Wie sieht´s denn mit Schieben aus? Weil: wenn ich oder wer sonst auch immer schiebt, dann gibt´s ja keine
Abgase!

okay! Ich weiss das es schwachsinnig ist. aber wäre dieses Verhalten gesetzeskonform? :readit::teacher: :think:
 
Erstens habe ich nie behauptet die Plaketten ordnungswidrig eingesetzt zu haben - Ich fahre nämlich grundsätzlich ohne diese albernen Sticker herum. Auch in Umweltzonen.

Wenn ich dort parke ist es was anderes. Aber auch da gibts Tricks.

Die dienten mir nur als Not „Parkplaketten“

Zweitens: Nerven habe ich.
Weil nichts so heiss gegessen wird wie es gekocht wird. Bin noch niemals wegen Umweltplakettenkrempel angehalten worden. Nirgendwo.

3. Ist bis heute nicht wirklich geklärt ob es sich um eine amtliche Urkunde handelt. Dazu müsste sie eine hoheitliche Stelle ausgeben. Was nicht so wirklich der Fall ist.

4. Sind diese dann keine Fälschungen weil echt. Tippfehler können ja vorkommen.
3. Die Plakette wird auf Grundlage der Zulassungsbescheinigung ausgestellt und ist damit ein Amtliches Dokument.
Genau so Amtlich wie die HU Plakette, die in amtlichem Auftrag "ausgestellt" wird.

4. Fälschungen sind es nicht aber das aufgedruckte amtliche Kennzeichen legt die Zugehörigkeit zum Fahrzeug mit diesem Kennzeichen fest.

Im übrigen steht hier kein Schreibfehler im Raum, das Kennzeichen stimmt ja, sondern die nicht zum Fahrzeug gehörende Plakette.

Und weiterhin der Vorsatz, der sich daraus ergibt.
 
4. Fälschungen sind es nicht aber das aufgedruckte amtliche Kennzeichen legt die Zugehörigkeit zum Fahrzeug mit diesem Kennzeichen fest.
Ich habe in den letzten 4 Jahren mit dem einen oder anderen gebrauchten Fahrzeug hantiert, habe es angemeldet und wieder abgemeldet. Die Zulassungsstelle hat mir jeweils auf Nachfrage, ob ich eine bräuchte, eine Blanko-Plakette gegeben (kostet dann extra, ich hätte wohl auch verzichten können so nach dem Motto "ne, danke, ich habe noch Plaketten"). Ich solle sie mir selber mit dem Kennzeichen beschriften und an die Windschutzscheibe kleben. Habe ich natürlich nicht gemacht, denn es war ja noch eine Plakette vom Vorbesitzer mit verblichenem unleserlichen Kennzeichen drin.

Die Blanko-Plakette habe ich jeweils mit den Fahrzeugpapieren aufbewahrt, falls doch irgendein Sheriff oder Deputy auf die Idee kommt, mich nach einer Plakette mit passendem Kennzeichen zu fragen.

Wenn ich die Autos dann wieder abgegeben habe, habe ich die überzähligen Blanko-Plaketten an Arbeitskollegen verschenkt.

Bei den jüngsten Ummeldungen gab es dann Plaketten mit Kennzeichen. Da immer das gleiche Kennzeichen an die verschiedenen Autos kommt, habe ich jetzt eine überzählige Plakette mit einem unserer Familienkennzeichen.
 
Ich habe in den letzten 4 Jahren mit dem einen oder anderen gebrauchten Fahrzeug hantiert, habe es angemeldet und wieder abgemeldet. Die Zulassungsstelle hat mir jeweils auf Nachfrage, ob ich eine bräuchte, eine Blanko-Plakette gegeben (kostet dann extra, ich hätte wohl auch verzichten können so nach dem Motto "ne, danke, ich habe noch Plaketten"). Ich solle sie mir selber mit dem Kennzeichen beschriften und an die Windschutzscheibe kleben. Habe ich natürlich nicht gemacht, denn es war ja noch eine Plakette vom Vorbesitzer mit verblichenem unleserlichen Kennzeichen drin.

Die Blanko-Plakette habe ich jeweils mit den Fahrzeugpapieren aufbewahrt, falls doch irgendein Sheriff oder Deputy auf die Idee kommt, mich nach einer Plakette mit passendem Kennzeichen zu fragen.

Wenn ich die Autos dann wieder abgegeben habe, habe ich die überzähligen Blanko-Plaketten an Arbeitskollegen verschenkt.

Bei den jüngsten Ummeldungen gab es dann Plaketten mit Kennzeichen. Da immer das gleiche Kennzeichen an die verschiedenen Autos kommt, habe ich jetzt eine überzählige Plakette mit einem unserer Familienkennzeichen.
Ich verzichte jetzt mal auf die Aufzählung irgendwelcher strafbaren Handlungen.
Dir ist natürlich selbst klar, dass Du die Plaketten nicht hättest verschenken dürfen.
Allerdings wundert mich das Verhalten der Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Die hätten keine blanko Plaketten abgeben dürfen.
 
Ich bin mal gespannt, nächsten Monat muss der Wagen mit der Blanko-Plakette zum TÜV. Wenn es bemängelt wird, habe ich ja noch zwei Plaketten mit dem Kennzeichen, wovon ich dann eine opfern werde.
 
Ich würde es zwar nicht darauf anlegen, weil Anfang des Jahres die Prüforganisationen nochmals darauf hingewiesen wurden, bei falschen, nicht ausgefüllten, oder nicht mehr gültigen Kennzeichen dies als erheblichen Mangel eimzustufen.
Was grundsätzlich ja nicht unbedingt logisch ist, wenn das gleiche Fahrzeug ohne Plakette die HU bekommen würde, zu mal das ja auch nichts mit der Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges zu tun hat.
Das ist halt eine weitere Kontrollmöglichkeit.
 
Ich würde es zwar nicht darauf anlegen ...
Ich lasse das Auto von einer kleinen Werkstatt hier bei uns im Dorf vorführen. Die bringen jede Woche Autos über den TÜV, die wissen, wie die örtlichen Prüfer ticken. Die sollen die Plakette neu kleben oder eben nicht, so wie sie es für richtig halten. Ich bin da total emotionslos. Ich lasse mich aber auch nicht verrückt machen.
 
Ich lasse mich aber auch nicht verrückt machen.
Musst Du auch nicht.
Aber siehst, nun bist Du auch als kriminell abgestempelt worden weil Du die Plaketten verschenkt hast. So schnell geht das hier immer.

Ich verzichte jetzt mal auf die Aufzählung irgendwelcher strafbaren Handlungen.
Dir ist natürlich selbst klar, dass Du die Plaketten nicht hättest verschenken dürfen.
Allerdings wundert mich das Verhalten der Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Die hätten keine blanko Plaketten abgeben dürfen.
Mich wundert es nicht. Weil die Sache hier einige anscheinend wirklich sehr ernst nehmen. Was sie aber nicht wirklich ist - im realen Alltag. Ich lebe in der Realität, versuche Menschenverstand zu nutzen und laufe nicht mit einem Gesetzbuch unterm Arm herum um andere Menschen belehren zu wollen.

Und meine Erfahrungen die ich tagtäglich an vielen Orten in Deutschland mache sind eben, dass es keinen Menschen interessiert ob mein Fahrzeug eine Plakette drin hat oder oder nicht. Mag zu Anfang so gewesen sein, die letzten Jahre aber nicht.
Wenn man natürlich in der Umweltzone parkt ist es für eine Überwachungskraft natürlich einfacher, zumal die drauf geübt ist auf diese Plakette zu achten. Allerdings habe ich auch hier noch nie ein Ticket bekommen. Ich parke aber selten in diesen Zonen. Aber wenn würde ich mich trotzdem wehren und z.B. auf folgendes Urteil verweisen:

Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass Parken ohne Umweltplakette kein Verstoß gegen die Umweltzonenregeln sei, weil dabei keine Schadstoffe freigesetzt würden. Auch könnten dem Halter keine Kosten auferlegt werden, sondern allenfalls dem Fahrer, der das Fahrzeug geparkt habe (Beschluss vom 14. Juli 2009, Az. 994 OWi 5/09 – 2017).

Was ist denn z.B. wenn ich ein Fahrzeug auf einem Anhänger geladen habe und mit diesem Gespann in der Umweltzone stehe? Muss das Auto auf dem Hänger eine grüne Plakette haben? Man sieht, es ist gar nicht so einfach.

Zum Thema ob das Ding eine Urkunde im amtlichen Sinne ist. Wage ich weiterhin zu behaupten: Nein. Dazu sind es einfach zu viele Dinge die dagegen sprechen. Eben genau, dass man sie Blanko bekommen kann, online ohne große Probleme sowieso und vieles mehr.

Der Unterschied z.B. zu einer HU Plakette ist z.B:
Eine TÜV-HU-Plakette stellt aufgrund ihrer festen Verbindung zum Kfz-Kennzeichen eine Urkunde dar.
Das ist bei der Umweltplakette schon mal gar nicht gegeben. Jeder kann die Teile irgendwo drauf pappen und sich soviele davon besorgen wie er mag.

Die Rechtsauffassungen der Gerichte reichen bei diesen Geschichten mit diesen unseligen Plaketten in alle Richtungen. Es ist nichts wirklich eindeutig, bis heute nicht.

Aber alles palavern bringt einen ja nicht weiter. Der beste Weg ist wie immer: Jeder macht es wie er es für richtig hält. Ich demonstriere jedenfalls weiterhin meine Meinung zu dem ganzen Blödsinn und klebe nichts in meine Autos.
 
Man darf die Plakette auch nicht irgendwo hinkleben. Vorschrift ist Windschutzscheibe unten rechts.
Wobei wohl keiner was Sagen wird, wenn sie oben rechts klebt.
Da habe ich Sie bei meinem Smart hingeklebt.
 
Ähm, davon steht nix im Gesetz!

Vorschrift ist nach 35. BImSchV geregelt in §3 Absatz 2:

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabe-
stelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem
Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges ein-
zutragen. Zur Kennzeichnung
eines Kraftfahrzeuges ist
die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der
Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss
so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim
Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Hmm.....
Wenn ich google wird immer von der Windschutzscheibe rechts geschrieben.

Z.B.

Gültigkeit und Anbringung – Umwelt-Plakette.de (https://www.umwelt-plakette.de/de/info-zur-deutschen-umwelt-plakette/zusaetzliche-informationen/gueltigkeit-und-anbringung.html)
Oder
Anbringung und Entfernung der Umweltplakette (https://www.umweltplakette.org/anbringung-und-entfernung/)

Usw.
 
Es gibt keine Vorschrift der Platzierung innerhalb der Winschutzscheibe!!!!! Sie muss gut sichtbar sein. Das ist die einzige Bedingung - also nicht gerade hinter dem gerasterten Bereich beim Innenspiegel. Ich habe 9 Jahre die Plakette hinter dem Innenspiegel - aber außerhalb de gerasterten Bereichs gehabt. Wurde nie beanstandet! Ich wollte das Ding einfach nicht dauernd sehen.
 
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