Fahrradträger - Heckträger

Gerade bei Fahrradtransport würde ich aus Sicherheitsgründen lieber auf vorkonfektionierte Lösungen setzen. Und die wurden hier im forum auch schon ausgiebig diskutiert. :suchen:

@Oebis, bringst du dein Teil zum Wintertreffen mit?
ich bringe mein Teil mit zum Kucken, mehr geht nicht:boohoo: bringe auch noch einen anderen mit der dann eh in jedem Fall in Hagen bleibt.
 
Ich habe damals als ich mein Pedelec kaufte zusätzlich auf den Enden meines Heckträgers LkW Begrenzer monziert.
Vorne mit weissen , nach hinten mit rotem Licht.
Ein Polizist fand das so ok bei einer Kontrolle. Mein Pedelec hat den Accu hinter dem Sattel und ist deshalb etwas länger als Pedelecs deren Accus auf dem Gepäckträgere montiert sind.
Für unsere Urlaubsreise mit mehreren Personen wurde für die 8Pedelecs ein Anhänger gemietet.
War einfacher als wenn jedes Ehepaar seine Räder auf Fahrradträgern montiert hätte.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #18
... in #11 klang das noch etwas anders...

#11 ist Dein Beitrag, nicht meiner. :) Schau mal lieber in #8, da ist der Gesetzestext unter Absatz 5.

"Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus[...], "

Daraus schließe ich, dass die 40cm für unsere Zwecke nicht relevant sind.

Wie auch immer, ich würde mich freuen, wenn jemand Argumente für oder gegen die Heck-Befestigung an der Dachreling hat. Das ist immerhin grundsätzlich die Methode, mit der man Dachlasten bis 100kg sicher transportiert.

Die Frage des verwendeten Heckträgers ist in meinen Augen hier sekundär. Man kann ja beides kombinieren. Paulchen macht auch auf mich einen besseren Eindruck, aber solange das ohne AHK montiert ist, finde ich das trotzdem nicht gut genug.
 
#11 ist Dein Beitrag, nicht meiner. :) Schau mal lieber in #8, da ist der Gesetzestext unter Absatz 5.
Habe mich korrigiert, meinte #10.

Und in dem von dir zitierten Absatz 5 steht: "40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus" Woraus schließt Du, dass das für den PKW nicht gilt? Hast Du keine Fahrzeugleuchte?
 
Habe mich korrigiert, meinte #10.

Und in dem von dir zitierten Absatz 5 steht: "40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus" Woraus schließt Du, dass das für den PKW nicht gilt? Hast Du keine Fahrzeugleuchte?
ommender



Genau aus diesem Grund habe ich Zusätzliche Begrenzungsleuchten angebracht. Mir gings da um die Sicherheit.
Wenn Nachts ein entgegen kommender LKW ein Rad übersieht, ist es zu spät.
Das ging aber nur auf dem Fahrradträger, der auf Anhängerkupplung montiert war.
An meinem Dacia hab ich zum Glück keine Anhängerkupplung, ergo wird auch kein Pedelec mehr transportiert.
Wennb benötigt werden die dinger mit Post oder Bahn zum Urlaubsort vor geschickt.
Oder dort welche gemietet.
In meinem Alter tu ich mir das nicht mehr an solche Dinge mit PKW zu transportieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #21
Habe mich korrigiert, meinte #10.

Und in dem von dir zitierten Absatz 5 steht: "40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus" Woraus schließt Du, dass das für den PKW nicht gilt? Hast Du keine Fahrzeugleuchte?

Ich weiß nicht mehr worum es geht. Die 40cm sind irrelevant, weil es bei Kraftfahrzeugen schon ab dem ersten cm (Fahrzeugleuchte) gilt. Insbesondere ist es falsch die Rückspiegel einzuberechnen. Ab da braucht es Leuchten, auch nach vorn. So verstehe ich den Text. Was meinst Du, denn ich wiederhole mich die ganze Zeit nur.
 
Ich weiß nicht mehr worum es geht. Die 40cm sind irrelevant, weil es bei Kraftfahrzeugen schon ab dem ersten cm (Fahrzeugleuchte) gilt. Insbesondere ist es falsch die Rückspiegel einzuberechnen. Ab da braucht es Leuchten, auch nach vorn. So verstehe ich den Text. Was meinst Du, denn ich wiederhole mich die ganze Zeit nur.
Wo liest du, dass es ab dem 1. Zentimeter gilt?
 
Was liest Du denn aus dem Gesetzestext?
Dass die Ladung 40 cm überstehen kann, und zwar vom äußeren Rand der Schlußlichter gemessen. Und das gilt für alle Kraftfahrzeuge. Also auch für deinen PKW.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 40 cm rechts und links sind eine ganze Menge, die kaum überschritten wird. Achtet beim Kauf eines Trägers auf die Zulässigkeit der Achsbreite der Räder. Mein Fahrradträger ist zugelassen bis max. 130 cm Achs.- bzw. Nabenbreite und meine E-Bike haben genau 130 cm Nabenbreite.
 

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