Fahrradträger - Heckträger

Alvis

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan, 1.4 MPI
Baujahr
N/A
Zwar habe ich einen Fahrradträger für's Dach, aber mir gefällt diese Lösung gar nicht. Ich finde es instabil und wacklig, aber allein schon das beladen ist auf dem MCV I eine Zumutung. Auch denke ich, dass bei einer Vollbremsung der Hebel ziemlich groß ist. Daraufhin habe ich hier mal die Foren durchsucht und die allgemein präferierte Lösung scheint Paulchen zu sein, oder halt ähnliche Träger, die Licht und Kennzeichen nochmal extra mitbringen. Das wird nicht billig und fummelig ist es auch.

Daraufhin habe ich mir mein Auto nochmal angeschaut und überlegt, dass ich eigentlich nur ein Gestell in Form eines Klappstuhls brauche. Festmachen kann ich es über Spanngurte an der Dachreling, so dass die Räder einfach hinter dem Auto hängen. Und sowas gibt es sogar. https://www.amazon.de/gp/product/B002RBM206/ref=oh_aui_detailpage_o05_s00?ie=UTF8&psc=1

Heute habe ich das mal ausprobiert. Den oberen Arm des Trägers konnte ich aufs Dach stellen, der soll sich eigentlich wie der untere nur an der Heckscheibe anlehnen. Das gefällt mir gut, denn hängt nicht soviel Last an den Gurten. Dafür muss ich das Pedal abmontieren, das sonst an der Heckscheibe steht. Ein Tuch könnte auch reichen, aber das geht ja schnell. Die Fahrräder sind breiter als das Auto, also werde ich die Vorderräder abmontieren müssen. Reicht es eigentlich offiziell, wenn sie nicht über die Spiegel gehen oder muss es die Sillhouette sein?

fahrradtraeger.jpg

Auf dem Bild fehlen natürlich noch die Spanngurte. Es sieht so aus, als ob die hinteren Räder weit drüberragen, aber das ist nicht so. Ein bisschen noch nach oben und nach rechts und dann sollte ich wohl einen sehr sicheren und legalen Transport haben.
 
Ich habe mir den uebler i 21 für die Anhängerkupplung gekauft und habe zwei E-Bike darauf. Super sicher und stabil das Teil. Für die Sicherheit sollte man schon ein wenig mehr ausgeben. Ist ja auch für sich selber.
 
Gerade bei Fahrradtransport würde ich aus Sicherheitsgründen lieber auf vorkonfektionierte Lösungen setzen. Und die wurden hier im forum auch schon ausgiebig diskutiert. :suchen:

@Oebis, bringst du dein Teil zum Wintertreffen mit?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
@Omma , die Forensuche hatte ich intensiv bemüht, wie ich schon geschrieben habe.

Einen Träger auf der AHK halte auch ich für den Königsweg, aber ohne AHK wirds halt schwierig. Mein nächstes Auto hat auf jeden Fall eine und ich ärgere mich hier schon ein bisschen über mich selbst, dass ich die nicht direkt mitbestellt habe.

Die Dachlösung habe ich ausprobiert und mir ist das zu unsicher.Abgespannt habe ich auch hier zusätzlich, aber der Schwerpunkt der Räder ist ziemlich weit über dem Dach. Ansonsten kann man ja auch an jedem Heckträger die Fahrräder an der Reling abspannen und das würde ich auch jedem empfehlen, ganz besonders bei den Lösungen ohne AHK.

Wenn man aber die Räder 'eh an der Reling abspannt (natürlich mindestens einfach redundant, klar), so kommt es auf den Heckträger nicht mehr an. Mein Träger ist vom System ja auch nicht anders als der von Paulchen, und damit ähnlich (wenig) vertrauenserweckend. Paulchen Heckträger (Mittellader) | Fahrradträger Systeme - Paulchen Heckträger System | Fahrradträger. Da sind auch nur 3x2 Gurte dran. Die haben diesen Zangenverschluss, damit sichere ich gar nichts wenn es mehr als 10km Strecke sind. Hinzu kommt, das die im Ggs zu Ratschen noch deutlich unsicherer werden, wenn man aus Versehen von der falschen Seite einfädelt und die Zange dann auf Zug öffnet.

Was ich bei Heckträgern immer noch nicht verstehe, was macht Ihr wenn die Räder länger sind sind als das Auto breit?
 
Zitat:
Was ich bei Heckträgern immer noch nicht verstehe, was macht Ihr wenn die Räder länger sind sind als das Auto breit?

Hab beim Caddy auch 4 Räder auf dem Heckträger, die sind aber nicht breiter als das Auto mit Außenspiegeln.

Ist der Logan denn so schmal?

Da unsere kleinste jetz auch ein großes Rad hat, muss das fünfte Fahrrad jetzt auch aufs Dach, jedes mal ein Akt ....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Hab beim Caddy auch 4 Räder auf dem Heckträger, die sind aber nicht breiter als das Auto mit Außenspiegeln.

Ist der Logan denn so schmal?

Der Logan ist auf einer Kleinwagenplattform und mit 28"-Rädern wird's eng. Außerdem sind die Außenspiegel nur Verhandlungsmasse mit der Rennleitung (ich will nach Holland), in der Dunkelheit geht es nicht und strenggenommen musst Du bei starken Regen erstmal anhalten und abwarten. Auf der sicheren Seite sind hier wohl nur die Heckträger mit gedoppelter Beleuchtung und selbst die brauchen noch eine Leuchte nach vorne.

Ob Reifenteile inkl Speichen als "andere schlecht erkennbare Gegenstände" gelten, müsste man auch noch kritisch hinterfragen.

Ich überlege noch, ob ich unsicher, aber allgemein akzeptiert mit Dachgepackträger fahre oder für mich deutlich sicherer mit Spanngurtbefestigten Rädern am Heck losfahre. Vielleicht mache ich ja doch ersteres und spanne die Räder wie meinen Kanadier noch vorne und hinten an den Abschleppösen ab....

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - § 22 - Ladung


1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht Iänger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn, nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
 
hm. ragt das Rad über 40 cm seitlich über deine Begrenzungsleuchten auf jeder Seite ?

Wie lang ist so ein 28er ? Wir haben zwei 28er , ein 26er und ein 20er Rad drauf. Caddy ist glaub ich 2,18 m mit Spiegel breit, darüber komm ich mit den Rädern nicht.
Ich bleib unter den o.g. 40 cm.

Träger für Heckklappe wäre doch in Ordnung bei dir. Unser Nachbar fährt mit Peugeot 106 und Träger für Heckklappe. Passt auch.

wenn du sicher gehen willst, mach dich mal bei Dekra/ Tüv kundig.

Wenn bei uns die BAG wieder in haus ist, kann ich die Jungs mal fragen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
hm. ragt das Rad über 40 cm seitlich über deine Begrenzungsleuchten auf jeder Seite ?

Ich habe den Paragraphen mehrmals lesen müssen und bin mir immer noch unsicher. Da steht nämlich, dass ich mehr als 40cm seitlich drüber ragen darf, die dann fälligen Begrenzungsleuchten aber nicht. Das klingt dämlich.

Da wir PKW haben, darf man die Rückspiegel eben nicht mitrechnen. Da mußt Du (außer grob gesagt bei Sonnenschein) nach vorne und hinten beleuchten, sobald es übers Auto ("über den äußeren Rand der [...] Schlußleuchten") ragt. Die 40cm-Grenze kennzeichnet nach meinem Verständnis nur die Beleuchtungspflicht für LKWs.

Profis fragen wäre super, Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm - wenn das Rad sowohl links als auch rechts 40 cm überstehen sollte, müsste es beim Dokker und auch beim Logan schon gute 2,50 m lang sein. Das kommt mir doch sehr lang vor für ein Fahrrad! Ich schätze mal, da bist Du mindestens beim Tandem.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Hm - wenn das Rad sowohl links als auch rechts 40 cm überstehen sollte, müsste es beim Dokker und auch beim Logan schon gute 2,50 m lang sein. Das kommt mir doch sehr lang vor für ein Fahrrad! Ich schätze mal, da bist Du mindestens beim Tandem.


Äh? Wie bereits geschrieben, sind die 40cm irrelevant. Dass die Räder über die Begrenzungsleuchten(!) ragen, sieht man am Bild in meinem ersten Post. Ansonsten ist die harte Grenze bei 2,55m.
 
Ohne einen zugelassenen Träger ist das so eh verboten
Für keinen meiner Träger (alles Markenware) habe ich eine ABE oder ein ähnliches Zulassungsdokument, das ich mitführen kann und muss. Auch habe ich an den Trägern keine Zulassungsnummern oder Zulassungskennzeichen entdeckt. Meines Wissens ist ein Träger kein Anbauteil, sondern läuft unter Zuladung.
 
Moin zusammen,
für diese Problemstellung (Fahrad Hecktransport) bietet sich Paulchen als stabile Lösung
eigentlich an. Da bekommt man auch das komplette Zubehör und Eratzteile jederzeit
ohne Probleme.

Dachlösung mit Liftträger ist auch stabil und Kräftesparend.

Beide Systeme haben den Vorteil, dass sie keine Basis in Form einer
Anhängerkupplung erfordern.

Dieser Chinamüll über Amazonien bezogen geht eigentlich gar nicht. Das ist
absolut wacklig und die Festigkeit wird gar nicht erst angegeben.
Man muss sich auch darüber im klaren sein, das man gegenüber den anderen
Verkehrsteilnehmern eine Verantwortung hat. Der wird man jedoch mit diesem
Billigmüll nicht gerecht.

Wenn der Wagen mit dem Billigträger vom Foto durch eine Bodenwelle fährt,
kommen ganz schnell durch Wirkhebel und Massebeschleunigung mehrere hundert
Newton zusammen. Die werden dann spontan auf die Heckscheibe übertragen.
Wenn diese dann einen Riss bekommt bzw. sogar zersplittert, wird es ganz schnell
kostenintensiv.

Gruß Thomas
 
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