Fahren ohne Licht

Hi
Ohne Abblendlicht ja, ohne Tagfahrlicht nein.
Ist bei Neuwagen ja seit einigen Jahren vorgeschrieben.

Gruß
Nö, es sei denn du erklärst mir wie. Bei aktuellen Sandero gibt es nur "Abblendlicht an", "nur Standlicht an" oder "Automatik". Ein komplett immer "aus" (bis dann natürlich auf TFL) gibt es nicht (mehr). Finde das auch nervig, weil das Licht halt auch in Situationen (kurz) angeht wo es nicht gebraucht wird. Dürfte nicht unbedingt förderlich für die Lebensdauer der Leuchtmittel sein...

Gruß
 
Anfragen zum Licht deaktivieren hängen meist mit Hobbys, wie zum Beispiel der Jagt, zusammen.
das interessiert aber den Gesetzgeber nicht.

Hobby:
Wer ins Autokino fährt: beim Mazda ist es so, dass mit Ziehen der Handbremse das TFL erlischt. Macht auch Sinn, denn dann fährt man ja nicht. Ist es bei Dacia evtl auch so?

Zur Jagd: Aus Interesse, ich bin kein Jäger: wenn ich in mein Jagdgebiet in den Wald fahre, dann erschrecke ich mit dem Auto doch erst mal alles was da kreucht und fleucht.
Wenn ich dann jagen gehe, dann gehe ich doch, bzw. begebe mich in meinen Hochsitz? Ich verlasse also das Auto.

Was und warum also stört das TFL bei der Jagd?
Wenn ich die ganze Zeit nur in der Karre hocken will, wie jage ich dann?
Vielleicht hat jemand mit Praxiserfahrungen bezgl. Jagd das richtige Stichwort für mich?
 
Ich kanns zumindest für Meine Gegend beantworten.
Die Jagd aus dem Fahrzeug ist im Jagdgesetz verboten. Das Problem ist auch nicht das Licht sondern der Lärm, den das Fahrzeug macht. Deshalb fährt man auch nicht bis unter den Hochstand sondern parkt in ausreichend Entfernung und pirscht zur Ansitzeinrichtung. Das TFL ist meiner Meinung jagdlich nicht relevant.

LG. Nudnik
 
Nö, es sei denn du erklärst mir wie. Bei aktuellen Sandero gibt es nur "Abblendlicht an", "nur Standlicht an" oder "Automatik". Ein komplett immer "aus" (bis dann natürlich auf TFL) gibt es nicht (mehr). Finde das auch nervig, weil das Licht halt auch in Situationen (kurz) angeht wo es nicht gebraucht wird. Dürfte nicht unbedingt förderlich für die Lebensdauer der Leuchtmittel sein...

Gruß
Sorry, ja Du hast Recht.
Abblendlicht aus geht nicht.
Gruß
 
Was und warum also stört das TFL bei der Jagd?
Das Tagfahrlicht stört grundsätzlich nicht bei der Jagdausübung oder der Fahrt zu jagdlichen Einrichtungen, kann aber unter bestimmten Umständen unerwünscht sein:

Auf öffentlichen Straßen ist das Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben (bei neueren Fahrzeugen automatisch aktiviert).

Eine Abschaltung ist in der Regel nicht notwendig und auch nicht erlaubt, sofern man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.

Im Revier / bei der Pirsch / beim Ansitzbezug kann ggf. Tagfahrlicht stören, da es Wild verschrecken könnte, besonders bei Dämmerung oder Nacht. Wie aber will man dann auch ohne jegliches Licht den Fahrweg erkennen?

Selbst habe ich ein Verschrecken des Wildes durchs TFL noch nicht bemerken können, eher ist es das Fahrzeug selbst, z.B. die Fahr- und Motorgeräusche, die das Wild stören und abspringen lassen.

Beim Duster III schaltet sich das Tagfahrlicht auch bei ausgeschaltetem Motor oder Zündung an, wenn z. B. die Tür geöffnet wird – das kann beim Ansitzbezug u.U. problematisch sein, da das Wild aufmerksam gemacht wird, insbes. das Aufblinken beim Schließvorgang.

Ein ausreichend weit entfernter Abstellplatz des Autos und entsprechend leises Angehen der jagdlichen Einrichtung hat da schon immer weitergeholfen.

Eine Möglichkeit besteht vielleicht noch: Eventuell erlaubt eine Werkstattcodierung (z. B. per OBD-Tool) die Deaktivierung des Tagfahrlichts. Die oben genannte Gesetzeslage und eine ggf. dann erlöschende Betriebserlaubnis ist aber zu berücksichtigen.
 
@Texas als "Schrauber" kannst du ggf. die von mir zuvor genannte Möglichkeit (Werkstattcodierung z. B. per OBD-Tool) bestätigen?
 
Auf öffentlichen Straßen ist das Tagfahrlicht gesetzlich vorgeschrieben (bei neueren Fahrzeugen automatisch aktiviert).
Kommt darauf an wo, in Deutschland jedenfalls nicht.

Ein ausreichend weit entfernter Abstellplatz des Autos und entsprechend leises Angehen der jagdlichen Einrichtung hat da schon immer weitergeholfen.
So sieht das aus. Wer Gründe hat näher ran fahren zu müssen, ist für den Jagdsport ungeeignet.
 
Man kann ja auch bei den TFL, Brems- und sonstige Standlichter auch einen oder mehrere ganz einfache Schalter montieren. Strom Ein und Aus. So wie Zuhause bei einer Lampe. Für ein Fahrzeugelektriker ist es ein kleines Ding sowas zu machen. Ein paar Meter Stromkabel, eine abdeckbare Konsole (Tüv!) und ein paar Kippschalter. Ob es erlaubt ist? Auf öffentlichen Strassen sicher nicht (Knöllchenalarm), aber auf Privatgelände kann man machen was man will. Wenn man noch Garantie auf dem Fahrzeug hat, geht die damit natürlich flöten. Das sollte ja klar sein.
 
Kommt darauf an wo, in Deutschland jedenfalls nicht.
Wegen der Wortglauberei: Tagfahrlicht ist für Autofahrer in Deutschland tatsächlich nicht gesetzlich (StVO) vorgeschrieben, sondern wird lediglich empfohlen (@Bochumer :yes: für den Hinweis).

Allerdings (und dies wollte ich zum Ausdruck gebracht haben): Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neu typisierten Pkw- und Transportermodelle in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgestattet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung zu erhalten. Diese Regelung betrifft jedoch nur Neufahrzeuge und stellt keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die mir bekannten Jäger ( von denen erwerbe ich leckere Sachen ) lassen sich ins Revier fahren. Nach deren Aussagen erkennt das Wild nicht nur Licht sondern Geräusche.
 
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