Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich durfte mich in der Vergangenheit mit dem Bundesvergabegesetz beschäftigen und habe bei Recherchen der EU Regelungen Vieles wiedergefunden, die EU schreibt bei einer geforderten Sicherheitseinrichtung nihct deren technische Ausführung im Speziellen vor sondern wie das 'Ding' funktionieren soll, ob Kamera oder Lidar oder ein vorauslaufender Fußgänger wird in der Vorschrift eher nie beschrieben sondern das es durch Einrichtungen geschehen muss die eine entsprechende Zertifizierung/Prüfung haben müssen.Gelesen habe ich sie nicht.
Diese Frage von Dir ist aber leider eine sehr typische in Foren, wenn etwas nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wenn Systeme nicht richtig funktionieren oder gar die Sicherheit der Fahrzeuginsassen gefährden (können), dann läuft etwas sehr schief und darf nicht sein.
Wenn ich zwei unterschiedliche Systeme verbaut habe - im Duster den Abstandswarner und bei VW und Hyundai den Abstandstempomat, dann nützt auch ein Hinweis auf den nicht vorhandenen Abstandstempomat beim Duster nicht. Der Vergleich hinkt einfach, da der Duster eben nicht automatisch bremst, sondern nur warnt.
Da hinkt nichts, der Abstandswarner ist Teil des Abstandstempomaten und wenn beim Test der Abstandswarner nicht funktioniert ist das ein Fehler, es wurde ja nicht getestet ob der Wagen bremst.
Daher auch der Hinweis vom Hrn. Bloch !
LG Rob
Naja, so wie ich den Test gesehen hatte, haben der VW und der Hyundai gebremst, der Duster nicht.
Ob das nun der Test war oder ob es nur ums Warnen ging, hatte ich leider nicht mitbekommen.