Die Herstellergarantie...

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Ich weiß nicht was so schwer zu verstehen ist.

Service/Wartung Kunde zahlt!
Also machen das auch Werkstätten die nur eine Renault Zertifizierung/Homulogisierung haben.
Die Dacia-Schilder gehören zum Dacia-Vertragshandel nicht automatisch zu einer Dacia Vertragswerkstatt.

Garantieleistung Kunde zahlt nicht! Dacia zahlt wenn ein Vertrag besteht und der ist wohl mickeriger als für Renault Garantieleistungen.
Die Werkstatt muss zumindest in Vorleistung gehen und bekommt wohl möglich weniger von Dacia als bei Renault für eine vergleichbare Leistung.

Die Frage ist also eher welche Zertifizierte Renault-WS ist auch noch zusätzlich nach Dacia DPK1 uff. zertifiziert, nur das erscheint hier wichtig für die Garantieleitungen nach einem Dacia-WS-Vertrag.

Nach dem was hier zu lesen war mit den Dacia Motoren für Euro-5 und den Hi-Flex im allgemeinen hapert es da wohl gewaltig an den speziellen Dacia-Technik-Schulungen.

Wartungen wird wohl auch ein Renault-Techniker bei einem Dacia hinbekommen wird es aber speziell in den Dingen die Dacia anders macht als Renault wird ganz offensichtlich Jugend forscht betrieben und den Kunden dann auch noch richtiger Blödsinn erzählt mangels fundiertem Wissen.

Die Frage ist also welche Werkstätten sind nach Dacia UNterlagen wirklich nach Dacia Vorgabe homulogisiert?

Da einige von Dacia vorgeschrieben Geräte und Werkzeuge pro Standort nur einmal vorhanden sein müssen stellt sich auch zusätzlich noch die Frage welcher der zB 5 Niederlassungen in Berlin hat welche Geräte und Werkzeuge griffbereit um den Kunden sofort zu helfen.
Und sind die nicht schon mit den Renault Wartungen Reparaturen ausgelastet?

Wer sich mal Deuro als "freien Händler" anschaut da steht so was wie, Garantie KANN bei jedem Dacia Händler in Anspruch genommen werden.

Kann Bestimmungen ist solche eine Sache in der deutschen Sprache. Was das meint wird gerne vor Gericht geklärt.

Mindestens ein Logan hier hatte eine wahre Odyssee hinter sich gebracht eben und gerade wegen einer solchen KANN und nicht müssen Bestimmung.
 
Ich nehme mal an, KEIN Fahrzeughersteller wird von seiner Bundesdeutschen Zentrale aus, einem Autohaus die Genehmigung zum Vertrieb seiner Modelle erteilen, wenn sie nicht gleichzeitig auch den qualifizierten Service übernehmen und in Puncto Mitarbeiterschulung auch auf diese speziellen Modelle ausgebildet sind.

Ich spreche hier von Autohäusern und nicht von Autohändlern, deren Geschäftsraum ausschließlich dem Zweck Import, Export, Abort dient und das einzige Werkzeug im Hause ein Schraubendreher für das klemmende Bürofenster ist.

Denn diese haben meist außer ihrer mehr oder weniger guten Handelsverbindung ins Ursprungsland des Fahrzeugherstellers und guten Verbindungen bzgl. Garantieversicherungen ....... nichts!
 
Wo steht das die Vertragshändler auch gleichzeitig Vertragswerkstätten sind und überhaupt Werkstätten haben die Garantieleitungen ausführen?

Da hatte ich ja in den letzten Jahren richtig Glück gehabt.
Egal ob es der Espace war, der Toyoto oder aktuell der Volvo und der Dacia. Immer waren die Vertragshändler auch gleich die Vertragswerkstätten. Ich sollt es doch mal mit Lotto probieren :D

Die Dacia-Mobilitäts-Garantie zB wird von außerhalb Hamburgs für Hamburg erledigt, trotz der ganzen Dacia-Vertragshändler in Hamburg!

Und auch das ist nichts ungewöhnliches.
Renault hätte mit bei einer Panne die Assistance geschickt, Toyota den ACE-Europe, Volvo schickt den ADAC und Dacia wieder den Schlepper der Assistance.
Den nicht jedes Autohaus/Vertragswerkstatt hat Schlepper und Bergungsfahrzeug (sollen wohl auch sehr teuer sein) oder sind 24h/7 Tage besetzt. Also hat man Verträge und die 3 Großen Bundesdeutschen/Europaweiten Bergungsdienste sind damit genannt.

Ich kann derzeit weder diesen noch Deinen anderen Argumentationen hier folgen.

Im übrigen, wer über die HUK24 versichert ist, bekommt es auch mit den Schleppern der Assistance zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Ich nehme mal an, KEIN Fahrzeughersteller wird von seiner Bundesdeutschen Zentrale aus, einem Autohaus die Genehmigung zum Vertrieb seiner Modelle erteilen, wenn sie nicht gleichzeitig auch den qualifizierten Service übernehmen und in Puncto Mitarbeiterschulung auch auf diese speziellen Modelle ausgebildet sind.

Ich spreche hier von Autohäusern und nicht von Autohändlern, deren Geschäftsraum ausschließlich dem Zweck Import, Export, Abort dient und das einzige Werkzeug im Hause ein Schraubendreher für das klemmende Bürofenster ist.

Denn diese haben meist außer ihrer mehr oder weniger guten Handelsverbindung ins Ursprungsland des Fahrzeugherstellers und guten Verbindungen bzgl. Garantieversicherungen ....... nichts!

Annehmen kann man ja viel nur hier kommt man damit nicht weiter um zu erklären warum einige WS Garantiereparaturen an Dacias zur Zufriedenheit des Dacia Fahrers nach Schema F abarbeiten und andere WS die selben Garantiereparaturen nicht mit mal mit der Beißzange bearbeiten wollen.

Zumindest für nicht "deutschen" Logans ist ja auch von der einen oder anderen Ws hier zu lesen das dort auch auch ganz klar gesagt worden ist das sie sich für im Ausland gekauften Dacias nicht zuständig fühlen.
Möglicherweise auch wirklich nicht zuständig sind aus verschiedensten Gründen.

Ich decke wenn zB die EU-Garantie eigentlich nur für Dacia Fahrer gedacht war die im Ausland einen Schaden haben, dann ist der Kauf eines Logans im Ausland von jemanden mit zB Wohnsitz in Deutschland eine missbräuchliche Nutzung der EU-Garantie. :D

Warum sollten deutsche Händler und Werkstätten für ein erhöhtes Garantieaufkommen durch solche "Reimporte/Parallelimporte" gerade stehen müssen, aus Marketing Gründen oder zur Selbstausbeutung?
 
Warum sollten deutsche Händler und Werkstätten für ein erhöhtes Garantieaufkommen durch solche "Reimporte/Parallelimporte" gerade stehen müssen, aus Marketing Gründen oder zur Selbstausbeutung?

Weil sie einen Vertrag haben? Weil es Europaweites Recht ist, welches ins Deutsche Recht umgesetzt wurde?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Da hatte ich ja in den letzten Jahren richtig Glück gehabt.
Egal ob es der Espace war, der Toyoto oder aktuell der Volvo und der Dacia. Immer waren die Vertragshändler auch gleich die Vertragswerkstätten. Ich sollt es doch mal mit Lotto probieren :D

Wenn es dann auch so war, ansonsten auch reine Spekulation. :lol:

Und auch das ist nichts ungewöhnliches.
Renault hätte mit bei einer Panne die Assistance geschickt, Toyota den ACE-Europe, Volvo schickt den ADAC und Dacia wieder den Schlepper der Assistance.
Den nicht jedes Autohaus/Vertragswerkstatt hat Schlepper und Bergungsfahrzeug (sollen wohl auch sehr teuer sein) oder sind 24h/7 Tage besetzt. Also hat man Verträge und die 3 Großen Bundesdeutschen/Europaweiten Bergungsdienste sind damit genannt.

Ich kann derzeit weder diesen noch Deinen anderen Argumentationen hier folgen.

Im übrigen, wer über die HUK24 versichert ist, bekommt es auch mit den Schleppern der Assistance zu tun.

Und welche sind denn nun Dacia-WS im sinne von Dacia und MÜSSEN Garantiereparaturen ausführen? Genaugenommen nur Dacia Vertragswerkstätten!

Und wider, welche sind das schwarz auf weiß?

Nur jemand mit den richtigen "Verbindungen" kann das in der Software nachlesen welches Autohaus die "Prüfungen" bestanden hat um eine Dacia-Vertrags-Werkstatt zu sein.
Ansonsten steht es auch gerne auf dem Briefkopf incl. der ISO Zertifizierung.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #22
Weil sie einen Vertrag haben? Weil es Europaweites Recht ist, welches ins Deutsche Recht umgesetzt wurde?

Genau! Doch diese Fragen sind doch der Anlass dieser Diskussion!
Wo bitteschön ist denn dieser ominöse Vertrag auf den ich mich berufen kann? Und wo der der für die "Auslandsdacias" gilt wo ist die Rechtssicherheit geblieben wo doch offensichtlich jede WS meint die Garantiebedingungen anders auslegen so dürfen!
 
Zumindest für nicht "deutschen" Logans ist ja auch von der einen oder anderen Ws hier zu lesen das dort auch auch ganz klar gesagt worden ist das sie sich für im Ausland gekauften Dacias nicht zuständig fühlen.
Möglicherweise auch wirklich nicht zuständig sind aus verschiedensten Gründen.

Wofür ich persönlich zunächst auch Verständnis habe!

Das ganze gab es ja schon in den 80ern, als jede Menge an Grau- / Reimporten aus Dänemark zurückkamen und die Händler sich dann mit den Kunden (Verweigerung des Fahrzeugherstellers zur Kostenübernahme im Garantiefall) herumärgern mußten.

Wenn ein Hersteller nun sagt:

das ist ein dänisches Importfahrzeug, wir sind hier in Deutschland und können keine Kostenübernahme zusagen, weil das Fahrzeug nicht bei uns gelistet ist ...... bitte wenden sie sich an einen dänischen Vertragshändler,

dann ist das für mich plausibel!

Ich kann auch keine Garantieleistung für einen defekten 2 Tage alten Lasertoner von HP erbringen, wenn auf dem Kassenbeleg der Name einer anderen Verkaufsfirma steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß jetzt nicht wo das hinführen soll. Zuerst einmal greift das EU-Recht. Ich habe das Recht Nachteilslos in der EU einzukaufen ohne Gewährleistungs- und Garantieansprüche zu verlieren. Dahinter steht der EU-Gedanke des Europaweiten (also Staaten der EU) Warenverkehrs.

Ich kann auch keine Garantieleistung für einen defekten 2 Tage alten Lasertoner von HP erbringen, wenn auf dem Kassenbeleg der Name einer anderen Verkaufsfirma steht.

Hier könnte ich meine Garantieansprüche über HP-Deutschland direkt abwickeln, wenn ich die Kartusche zum Beispiel in Spanien gekauft hätte.

Als nächstes müssten wir dann unterscheiden:

  • In Fahrzeuge die direkt in einem EU-Staat gekauft wurden und dann in Deutschland zugelassen werden
  • In Fahrzeuge die von einem Händler importiert und in Deutschland verkauft werden (rechtlich gesehen ist das ein deutsches Fahrzeug!)
  • Fahrzeuge die direkt bei einem deutschen Händler verkauft wurden
  • Fahrzeuge die noch Garantie haben, die im Privatgeschäft weiterverkauft werden
  • usw. usw. usw. zum Beispiel Schenkungen zwischen Verwandten aus unterschiedlichen Staaten

Meine Garantie verfällt nicht alleine dadurch, dass ich die Garantiedurchsichten nicht in einer "Vertragswerkstatt" durchführen lasse. Auch das regelt das EU-Garantierecht. Nur fällt mir dann die Durchsetzung meiner Ansprüche gegenüber Dacia (oder einer beliebig andern Marke) einfach schwerer. Es ist also für mich bequemer (und Preisintensiver) dies bei einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.
Zeige mir bitte einer den Passus der mich zwingt (nicht der mir empfiehlt) die Durchsichten in einer Vertragswerkstatt durchzuführen (dies wäre gesetzeswidrig und erlangt keinen Vertragscharakter). Mir wird nur Rhythmus vorgeschrieben und Dacia schreibt vor, welche Arbeiten dabei durchzuführen sind. Die Werkstatt muss diese Arbeiten entsprechend der Vorgaben durchführen, dokumentieren und die anerkannten Verfahren verwenden. Kann sie dies nicht, muss diese den Auftrag ablehnen, ansonsten geht diese in Regresshaftung mit gegenüber. Ansonsten muss Dacia die Garantie übernehmen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
Ich weiß jetzt nicht wo das hinführen soll. Zuerst einmal greift das EU-Recht. Ich habe das Recht Nachteilslos in der EU einzukaufen ohne Gewährleistungs- und Garantieansprüche zu verlieren. Dahinter steht der EU-Gedanke des Europaweiten (also Staaten der EU) Warenverkehrs.



Hier könnte ich meine Garantieansprüche über HP-Deutschland direkt abwickeln, wenn ich die Kartusche zum Beispiel in Spanien gekauft hätte.

Als nächstes müssten wir dann unterscheiden:

  • In Fahrzeuge die direkt in einem EU-Staat gekauft wurden und dann in Deutschland zugelassen werden
  • In Fahrzeuge die von einem Händler importiert und in Deutschland verkauft werden (rechtlich gesehen ist das ein deutsches Fahrzeug!)
  • Fahrzeuge die direkt bei einem deutschen Händler verkauft wurden
  • Fahrzeuge die noch Garantie haben, die im Privatgeschäft weiterverkauft werden
  • usw. usw. usw. zum Beispiel Schenkungen zwischen Verwandten aus unterschiedlichen Staaten

Meine Garantie verfällt nicht alleine dadurch, dass ich die Garantiedurchsichten nicht in einer "Vertragswerkstatt" durchführen lasse. Auch das regelt das EU-Garantierecht. Nur fällt mir dann die Durchsetzung meiner Ansprüche gegenüber Dacia (oder einer beliebig andern Marke) einfach schwerer. Es ist also für mich bequemer (und Preisintensiver) dies bei einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.
Zeige mir bitte einer den Passus der mich zwingt (nicht der mir empfiehlt) die Durchsichten in einer Vertragswerkstatt durchzuführen (dies wäre gesetzeswidrig und erlangt keinen Vertragscharakter). Mir wird nur Rhythmus vorgeschrieben und Dacia schreibt vor, welche Arbeiten dabei durchzuführen sind. Die Werkstatt muss diese Arbeiten entsprechend der Vorgaben durchführen, dokumentieren und die anerkannten Verfahren verwenden. Kann sie dies nicht, muss diese den Auftrag ablehnen, ansonsten geht diese in Regresshaftung mit gegenüber. Ansonsten muss Dacia die Garantie übernehmen.

Es ist es echt so schwierig beim Thema zu bleiben!
Du wirfst Wartungen mit Garantiereparaturen durcheinander.
Gewährleistung bekommst du nur in Deutschland klage doch mal in zB PL auf Gewährleistung gegen den Händler. :)

Also bleibt dir nur die wage EU-Garantie und da ist Dacia ganz eindeutig.

Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur DACIA Partner berechtigt.

Und Garantie im rechtlichen Sinne gewährt dann nur der deutsche DACIA Vertragshändler für sein verkauften Logans also Händlergarantie. Der muß bei einem Garantiedefekt also eine DACIA Vertragswerkstätte vorhalten oder aber zumindest auf dem Papier eine solche beauftragen mit der Durchführung der Garantiereparatur. Da ist dann Dacia der "Auftragsgeber" der zahlt.
 
Zeige mir bitte einer den Passus der mich zwingt (nicht der mir empfiehlt) die Durchsichten in einer Vertragswerkstatt durchzuführen (dies wäre gesetzeswidrig und erlangt keinen Vertragscharakter). Mir wird nur Rhythmus vorgeschrieben und Dacia schreibt vor, welche Arbeiten dabei durchzuführen sind. Die Werkstatt muss diese Arbeiten entsprechend der Vorgaben durchführen, dokumentieren und die anerkannten Verfahren verwenden. Kann sie dies nicht, muss diese den Auftrag ablehnen, ansonsten geht diese in Regresshaftung mit gegenüber. Ansonsten muss Dacia die Garantie übernehmen.



Den gibt es auch nicht.
Ist ja auch einer der Gründe, weswegen z.B. ATU dafür wirbt, Serviceleistungen ohne Verlust der Herstellergarantie zu erbringen, weil sie 1:1 nach den Herstellervorgaben / Wartungsplänen arbeiten und dies auch entsprechend protokollieren / dokumentieren.

Hier ist der Fall also klar.

Anders denkbar allerdings bei Garantiefällen, bei denen jetzt Dacia zur Kasse gebeten werden soll.

Die Fachwerkstatt diagnostiziert den Schaden, sieht, daß das Importfahrzeug noch in der Garantie ist und meldet die anhand der Werkstattsoftware ermittelten Arbeits- und Teilewerte an Dacia, um eine Deckungszusage zu erhalten.

Die Werkstatt will ja, denn sie möchte ja auch verdienen!

Landet der Antrag auf Deckung / Kostenübernahme jetzt bei einem Sachbearbeiter, der sich wieder einmal über diese Importfahrzeuge ärgert, dann wird er wohl Mittel und Wege haben, das ganze in die Länge zu ziehen und nach legalen Ausflüchten zu suchen.

Währenddessen rennt der Kunde (Du / ich) der Werkstatt die Türe ein und frägt, was denn nun endlich ist und wann die Datsche wieder läuft.

Der Händler also in der Zwickmühle!
Wenns mir dann stinkt, drohe ich dem Händler noch mit Anwalt und Autobild und der Händler denkt sich, ob der ganze Ärger die 50 oder 100.- Euro Reinverdienst wert ist.

Menschlich verständlich, wenn also solch ein Händler beim nächsten Garantiefall eines Importfahrzeuges versucht, den Kunden abzuwimmeln.

"Ich bin sowas von ausgelastet und den nächsten Termin kann ich ihnen erst am 29. Februar anbieten". ;)

edit:
ganz klar, daß ich Garantiearbeiten nicht bei ATU oder sonstwo abwickeln kann.
Das kann nur ein autorisierter Dacia-Fachbetrieb, der auch direkt mit Dacia abrechnet.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Den gibt es auch nicht.
Ist ja auch einer der Gründe, weswegen z.B. ATU dafür wirbt, Serviceleistungen ohne Verlust der Herstellergarantie zu erbringen, weil sie 1:1 nach den Herstellervorgaben / Wartungsplänen arbeiten und dies auch entsprechend protokollieren / dokumentieren.

Hier ist der Fall also klar.

Anders denkbar allerdings bei Garantiefällen, bei denen jetzt Dacia zur Kasse gebeten werden soll.

Die Fachwerkstatt diagnostiziert den Schaden, sieht, daß das Importfahrzeug noch in der Garantie ist und meldet die anhand der Werkstattsoftware ermittelten Arbeits- und Teilewerte an Dacia, um eine Deckungszusage zu erhalten.

Die Werkstatt will ja, denn sie möchte ja auch verdienen!

Landet der Antrag auf Deckung / Kostenübernahme jetzt bei einem Sachbearbeiter, der sich wieder einmal über diese Importfahrzeuge ärgert, dann wird er wohl Mittel und Wege haben, das ganze in die Länge zu ziehen und nach legalen Ausflüchten zu suchen.

Währenddessen rennt der Kunde (Du / ich) der Werkstatt die Türe ein und frägt, was denn nun endlich ist und wann die Datsche wieder läuft.

Der Händler also in der Zwickmühle!
Wenns mir dann stinkt, drohe ich dem Händler noch mit Anwalt und Autobild und der Händler denkt sich, ob der ganze Ärger die 50 oder 100.- Euro Reinverdienst wert ist.

Menschlich verständlich, wenn also solch ein Händler beim nächsten Garantiefall eines Importfahrzeuges versucht, den Kunden abzuwimmeln.

"Ich bin sowas von ausgelastet und den nächsten Termin kann ich ihnen erst am 29. Februar anbieten". ;)

edit:
ganz klar, daß ich Garantiearbeiten nicht bei ATU oder sonstwo abwickeln kann.
Das kann nur ein autorisierter Dacia-Fachbetrieb, der auch direkt mit Dacia abrechnet.

Das ist eine Schilderung wie es sich momentan, nach Studium Forum, praktisch darstellt und man darf vermuten das es so oder so ähnlich ist....

Wichtiger ist aber genau zu wissen wer die Garantie deutsch und die Garantie EU zu erfüllen HAT und NICHT nein sagen kann ...

Zu den Wartungen bei nicht Dacia-WS ist noch anzumerken wie sollen die zB den Keilriemen mit Scheibe tauschen oder die Wasserpumpe wenn Dacia das bei der Wartung vorschreibt aber die Teile auf Garantie zu tauschen sind.
Was macht die Freie-WS dann? Der Kunde darf die Teile bezahlen und zahlt so mehr als bei einer Dacia-WS? Es wird nichts gewechselt da die "Freie" sonst nicht günstiger ist?
Das das Steuergerät auf aktuellste Version gehalten werden muss und auch die Dacia-Fehlercodes auszulesen sind ist sicherlich auch Teil der Wartung auch das ist zumindest momentan nicht so einfach für Freie-WS.
 
Also ich weiss irgendwie grad nicht, wie ich diesen Thread verstehen soll... Wir haben einen rumänischen MCV und hatten bisher KEINE Probleme eine Werkstatt zu finden, die die Reparaturen übernimmt. Und ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass das kein Problem sein dürfte und wenn an der Wand des Händlers/ der Werkstatt ein Dacia-Zeichen hängt, ist dieses AH/ diese WS für mich zuständig wenn ich einen Garantiefall habe (Kann ja nicht sein, dass ich das nur über mir nicht zugängliche Informationen erfahren kann!). Sollten die mir dann erklären "Sorry, aber wir können/wollen/sollen/dürfen nicht!" Dann würde ich erstmal bei Dacia D anfragen, und das klären. Den Wagen habe ich innerhalb der EU gekauft und nach allem was ich bisher weiss, kann ich einen innerhalb der EU gekauften Artikel auch innerhalb der EU einer Garantiereparatur unterziehen lassen und muss dafür nicht mit dem Wagen nach Rumänien fahren... Was wäre sonst mit Radios auch Taiwan oder Fernsehern aus China?
 
Und Garantie im rechtlichen Sinne gewährt dann nur der deutsche DACIA Vertragshändler für sein verkauften Logans also Händlergarantie.

Falsch !!! Die Garantie gibt der Hersteller also DACIA, Gewährleistungspflichtig ist der Händler.

Bring hier nicht immer Garantie und Gewährleistung durcheinander, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Gewährleistung schreibt der Gesetzgeber vor, zumindest hier in D.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers .
 
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Also ich weiss irgendwie grad nicht, wie ich diesen Thread verstehen soll... Wir haben einen rumänischen MCV und hatten bisher KEINE Probleme eine Werkstatt zu finden, die die Reparaturen übernimmt. Und ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass das kein Problem sein dürfte und wenn an der Wand des Händlers/ der Werkstatt ein Dacia-Zeichen hängt, ist dieses AH/ diese WS für mich zuständig wenn ich einen Garantiefall habe (Kann ja nicht sein, dass ich das nur über mir nicht zugängliche Informationen erfahren kann!). Sollten die mir dann erklären "Sorry, aber wir können/wollen/sollen/dürfen nicht!" Dann würde ich erstmal bei Dacia D anfragen, und das klären. Den Wagen habe ich innerhalb der EU gekauft und nach allem was ich bisher weiss, kann ich einen innerhalb der EU gekauften Artikel auch innerhalb der EU einer Garantiereparatur unterziehen lassen und muss dafür nicht mit dem Wagen nach Rumänien fahren... Was wäre sonst mit Radios auch Taiwan oder Fernsehern aus China?

Richtig!. Ich habe bei einem deutschen Händler (hier in Deutschland) einen für den rumänischen Markt produzierten neuen MCV mit Gas ab Werk gekauft. Der Händler hat diesen Importiert. Praktisch und rechtlich gesehen, habe ich ein deutsches Fahrzeug, da es nicht darauf ankommt, für wen der Wagen produziert wurde (und wenn es für Lybien oder Nordkorea ist), sondern wo er verkauft wurde und vor allem wie.
Es ist auch nicht Pflicht, dass ein Händler zusätzlich eine Werkstatt betreiben muss. Im Umkehr würde das ja sonst immer bedeuten, dass ich bei einem solchen Händler ebventuell die Garantie auf mein Fahrzeug verlieren würde.
Und selbst vor der EU-Gesetzgebung war es ohne möglich, seine Werkstatt innerhalb der Garantiefristen zu wechseln. Auch Garantiereparaturen im Ausland waren möglich, aber erschwert, durch die verschiedenen Gesetzgebungen. Und genau das wurde angeglichen.
Das einige wenige immer wieder versuchen das auszuhebeln, in dem man fadenscheinige Gründe vorbringt, ist überall so. Das diese dann nicht nur gesetzeswidrig sondern sogar zum großen Teil Vertragswidrig gegenüber ihren Lizenzgeber handeln und sich damit in eine Regreßstellung gegenüber dem Kunden bringen, nehmen diese wahrscheinlich in Kauf. Für den Endkunden ist es einfacher da die Werkstatt zu wechseln, als sich auf ein Gerichtsverfahren mit dem Händler einzulassen.
 
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