Dacia Logan MCV II Reimport-Probleme Zulassungsbescheinigung Teil I

Da ich kein Polnisch kann, bin ich mit meinem Problem nicht weiter gekommen.
Mein Anliegen wäre: entweder ein COC Blatt oder eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Deutsche Version) für Tüv-Eintragung

Wie? Und englisch geht nicht?
Ich würde ein freundliche E-Mail in englisch an Dacia Polen schreiben. Einfach kurz dem Sachverhalt beschreiben und dann die Frage ob sie dir weiter helfen können. Und wenn dein englisch zu schlecht ist, frag einfach den Neffen, deine Kinder oder die Nachbarin, etc....
 
Würde gerne eine Anhängerkupplung verbauen, und einen ungebremsten Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen,
von daher wird die nächste Fahrzeug Kontrolle sicher nicht lange auf sich warten lassen.
Hi
Anhängerkupplung anbauen und vom TÜV eintragen lasen der hat die passende unterlagen sind Ca: 50 Euro und dann sollte es passen.
mfg
 
Anhängerkupplung anbauen und vom TÜV eintragen lasen der hat die passende unterlagen sind Ca: 50 Euro und dann sollte es passen.

Das habe ich mir auch gedacht. Was ich nicht verstehe ist, dass die Zulassungsstelle COC und TÜV-Gutachten haben will. COC sollte doch dann reichen, oder nicht?

Abgesehen davon, hat wohl die Zulassungsbehörde ja einen Fehler gemacht...
 
dachte im Forum wäre jemand so nett und würde mir seine Fahrzeug Papiere kopieren und ich könnte beim Tüv vorstellig werden für Neu Eintragun ?!
Vielleicht hast Du ja Glück.

Beschreib mal genau die Variante und Version, wovon Du das benötigst. Und zwar am Besten nicht mit den Kürzeln im Fahrzeugschein, sondern mit den Verkaufsbezeichnungen im Prospekt. Vielleicht findet sich ja jemand mit einem exakten Schwesterfahrzeug.
 
Ich würde zuerst die VIN aus dem Fahrzeugschein mit der VIN am Wagen vergleichen, bei mir hatte das Straßenverkehrsamt mal eine falsche VIN eingetragen, aufgefallen ist das erst nach 2 Jahren bei einer Garantiereparatur.
 
Wie kommst Du darauf?

Weil es der TE so schreibt.

Falsche Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil I:
betrifft :
O.1 Technische zulässige Anhängelast gebremst in Kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kg
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

Zur Anmeldung lag doch dem Anschein nach eine polnische Zulassungsbescheinigung vor, die Daten aus dieser werden übernommen.

Und da könne keine Fehler passieren? Scheinbar ja schon...
 
Zur Anmeldung lag doch dem Anschein nach eine polnische Zulassungsbescheinigung vor, die Daten aus dieser werden übernommen.
Irgendeine der beiden Zulassungsbehörden hat einen Fehler gemacht und sich beim Eintippen mit den Feldern vertan.
 
Befasse Dich bitte einmal mit dem Zulassungssystem für Gebrauchtfahrzeuge im Binnenmarkt. Wird ein Fahrzeug mit der Fahrzeugbescheinigung II zugelassen/umgemeldet, dann zieht die zulassende Behörde die Werte aus diesem Schein.

Du ich habe mein Auto selber mit (polnischen) COC in Deutschland angemeldet, der Vorbesitzer wird den Wagen wohl auch mit COC-Papieren angemeldet haben. Die haben bei mir auch nichts von Hand ausgefüllt, das Dinge wurde vor meinen Augen ausgedruckt.

Also warum kann die Behörde nun kein Fehler gemacht haben? Sind die deutschen Sachbearbeiter*innen unfehlbar? Mann oh Mann...

Und ja, der Käufer hat einen Fehler gemacht, dass weiß er ja selber schon. Bringt aber leider jetzt dem TE nichts, wenn du weiter darauf rumreitest.

Dan werde ich es doch über den Tüv versuchen, vielleicht ist es dort billiger.

Ich würde es trotzdem noch mal über Dacia-Polen versuchen, eine E-Mail kostet ja nichts und kannst ja direkt nach dem Preis fragen. Evtl. verstehen die sogar deutsch...
...wenn du es eilig hast, dann evtl. doch das TÜV-Gutachten.
 
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