Bowdenzug?

@theduke Lies doch mal, was ich wirklich schrieb.
Ich kam damals von einer Einstellung mit Lichtkasten aus einer Werkstatt.
Zuhause vor der Wand (so richtig weiß ist sie nicht) sah ich ein seltsames Ergebnis.
Am nächsten Tag wieder zur Werkstatt und vor eine Wand, sagte der Majestro : wohl selber versucht ?
Sagte ich : nein gestern hier gewesen.
Die Lichtkästen gehen wohl nur, wenn der Bediener alles richtig machen kann.
Grüßle
Bei hella.com liest man :
Die Anforderungen:
  • Prüfplatz und SEG müssen ein zusammenhängendes System sein und eine messtechnische Einheit bilden.
  • Die Aufstellflächen für Fahrzeug und SEG müssen eindeutig gekennzeichnet sein, bspw. durch Bodenmarkierungen. Es sind mindestens zwei Linien erforderlich, die den Anfang und die Außenkanten der Aufstellfläche kennzeichnen. Eine darüber hinausgehende Kennzeichnung der Aufstellfläche wird empfohlen.
  • Die Aufstellfläche für das Fahrzeug darf für Lichtprüfungen maximal 1,5 % Neigung haben und muss gleichgerichtet sein.
  • Die Länge des Prüfplatzes muss für Pkw mindestens 4 m betragen – für Lkw beträgt die minimale Länge 8,5 m.
  • Der Scheinwerfereinstellplatz darf maximal eine Unebenheit von +/– 1 mm auf 1 m haben.
  • Der Scheinwerfereinstellplatz muss alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen abgenommen werden.
*...und da hege ich Zweifel, da ist vielleicht der Hund begraben ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.272
Beiträge
1.022.236
Mitglieder
70.974
Neuestes Mitglied
papastudt
Zurück