Blinker am Hänger, wie die Funktion überwachen?

Ich bin nicht so sehr der Elektroniker.

Aber wenn R1 ausfällt, dann läßt es auch keine Spannung mehr an R2 durch .... soweit OK.

Aaaaaaber, LEDs sind ja ohmisch sehr sensibel.
Ich befürchte, daß im intakten Zustand beider LEDs R1 so wenig durchläßt, daß R2 kaum oder garnicht ins leuchten kommt.

edit:
warum denn nicht einen einzigen "Eckblinker" an die Kante des Hängers schrauben?
Den sieht man von hinten und von der Seite ...... somit auch im Rückspiegel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin
Genau so wie du es sagst. Jetzt kommt aber der Unbelastete Spannungsteiler ins Spiel.
Bei einer Reihenschaltung ist der Strom (I) immer gleich,aber die Spannungen (U1) und (U2) ergeben zusammen die Betriebsspannung (Uges.)
Ich nehme zum einfachen Verständnis jetzt mal 2 Leuchtmittel mit Selben Widerstand.

Bei einem Leuchtmittel ist Iges * Uges = Pges

Pges ist die Leistung.

Bei zwei Leuchtmitteln ist Iges * (U1 + U2) = Pges.

allerdings ist die Spannung an einem Leuchtmittel nur noch halb so groß (daher der Name SpannungsTEILER). Durch den doppelt so hohen Gesamtwiderstand ist der Strom Iges.dabei aber nur noch Halb so groß.

Der einfachheit halber mit Zahlen, für den Iges bei einem Leuchtmittel nehme ich 2A.

Ein Leuchtmittel: 2A * 12V = 24W

Zwei Leuchtmittel: 1A * (6V + 6V) = 12W.

Also nur noch halbe Leistung.

ABER!

Halbe Leistung der Gesamten Schaltung
Sieht man jetzt EIN Leuchtmittel der Reihenschaltung ergibt sich:

1A * 6V = 6W

Also ergibt sich für jedes Leuchtmittel nur noch 1/4 der Ursprünglichen Leistung.

Ziemlich Duster dann, die Hängerbeleuchtung.

lg
Cassie
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #33
Wenn ich jetzt aber....

Strom Plus >> R2 (Seitenleuchte - Normale Leuchte) weiter an R1 LED >> auf Masse gehe müsste es doch funktionieren oder? Den die LED wäre der 2 Wiederstand?

EDIT
An so einen Seitenblinker habe ich auch gedacht, find nur nichts passendes!

MFG
 
Moin
Das wird die LED mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben, google mal nach "LED Vorwiderstand". Ausserdem bleibt es dabei, dass das Glühobst nicht seine geforderte Betriebsspannung erhält.

Aber jetzt mal was anderes: Was ist wenn der TÜV Mensch deinen Anhänger nicht als Referenz ansieht? Bei meinem Letzten TÜV gabs dafür ein Extra Prüfstecker.
Zumal du ja dann auch nur diesen einen Anhänger fahren kannst.

lg
Cassie

Edit: Warum versuchst du auf biegen und brechen etwas HINZUPFUSCHEN? EINMAL richtig gemacht,und keiner würde was sagen, und du wärest auf der sicheren seite.
Verstehe ich nicht
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
Also ich war bisher 2 x mal beim TÜV mit Anhänger & meinem Auto. Beide mal ohne Problem und es waren 2 unterschiedliche TÜV Institute (GTÜ & TÜV Nord)


MFG

EDIT
Ich könnte vielleicht auch einfach die Seitenleuchten als Blinker hernehmen und die anderen einfach nicht nutzen.

EDIT 2
Edit: Warum versuchst du auf biegen und brechen etwas HINZUPFUSCHEN? EINMAL richtig gemacht,und keiner würde was sagen, und du wärest auf der sicheren seite.
Verstehe ich nicht

Ich versuch noch gar nichts, bisher kam ich immer durch den TÜV. Nur falls dann wäre dies auch ein Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin
Dann lass es doch einfach so. Ob du jetzt Pfusch durch Pfusch ersetzt ist egal, bleibt Pfusch.

Ich würds Lieber einmal Anständig machen, aber das ist Beruflich bedingt.

lg
Cassie
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #38
Was spricht dagegen die Elektronik funktioniert einwandfrei, es geht lediglich um die Gesetzliche Regelung "Das nicht sichtbare Blinker, überwacht werden müssen"

Es steht nirgends "Wie die Blinker zu überwachen sind" oder ??

Also und solang der TÜV nichts sagt werd ich es auch so lassen.

MFG
 
Es steht nirgends "Wie die Blinker zu überwachen sind" oder ??

Fahrtrichtungsanzeiger

Daraus auszugsweise:

Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #41
Fahrtrichtungsanzeiger

Daraus auszugsweise:

Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden.



Also gehen auch Seitenleuchten weil dann die Blinker im Sichtfeld fähren.

MFG
 
Also gehen auch Seitenleuchten weil dann die Blinker im Sichtfeld fähren.

MFG

Nein. Du drehst es dir, wie du es gerade brauchst.

§ 53 Absatz (4) Punkt 3: An Anhängern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite.


Lies doch bitte erst, ehe du baust oder kommentierst.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #43
Wieso die Leuchte wären hinten siehe dieses Beispiel Bild...
anhngerlichtomegatvfr1sxex.jpg


Würde nicht da gegen sprechen.

MFG

P.s. Das mit dem Lesen (Dito)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal von mir was zum Anhängerblinker

Mein AH hat, wie schon geschrieben, eine abnehmbare Westfalia AHK mit Jäger Elektrosatz angebaut.

Blinkerkontrolle laut Beschreibung:

Nur Fahrzeug ---> normale Blinkfrequenz
Fahrzeug mit Anhänger alles ok ----> normale Blinkfrequenz
Also kein Unterschied, Relaisklicken oder Bing Bing :D
Fahrzeug mit Anhänger Leuchte defekt---> doppelte Blinkfrequenz

Da bei mir alle Leuchten ok sind und ich auch nicht am Anhänger eine Leuchte rausziehen will, (Hm, oder vielleicht doch mal :rolleyes) gehe ich davon aus das alles korrekt ist.
Aber wie würde der Tüv das prüfen? Haben die einen Prüfstecker mit einer "defekten" Blinkerleuchte?
 
Ihr Prüfgerät hat eine entsprechende Simulation, wie deffekt!

Wenn es Vorschrift ist, wie du als Fahrer angezeigt bekommst, ob alle einwandfrei blinken oder nicht, so muß er das auch prüfen können.
 
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