Beschädigte A-Säule...laut Händler völlig normal...

"KFZ Rechtsschutzversicherung"? Ohne dass ich jetzt wüsste, was das überhaupt ist: Damit eine Versicherung eintritt, muss man sie erst mal abgeschlossen haben ...
Warte doch mal ab, ob sich Noah dazu äußert. Ich dachte auch wir bräuchten sie nie, doch innerhalb 2 1/4 Jahren war das schon 2 mal der Fall. Zudem kostet dieser Zusatz kaum was.
 
  • Danke
Reaktionen: ssc
Oh mann Oh mann , euch alle die hier von keinen Mangel oder Beschädigung , sowie ja ist ja nicht so schlimm , möchte ich sehen wen das an Ihren Neuwagen wäre , da glaube ich würde noch mehr die Post abgehen ,und ihr würdet euch das gefallen lassen ja klar wer es glaub der kommt auch in den Himmel :hammer::hammer::hammer::hammer::hammer:
 
Egal was passiert, es gibt Sachen die muss man nicht an einem Neuwagen akzeptieren. Auch wenn er preiswert ist.
Wir sollten uns vielleicht auch einfach mal durch den Kopf gehen lassen wie lange wir dafür schaffen müssen um uns das leisten zu können. Egal ob Barkauf, Kredit oder Leasing.
Wir haben auch nach unserem Dacia Gebrauchtwagenkauf ein paar Sachen entdeckt die nicht sein dürfen, sprich verdeckte Mängel. Kann der Händler nichts dafür, er gibt aber die Gewährleistung. Warum soll ich dann dieses nicht in Anspruch nehmen. Klar bei irgendwelchen Kleinigkeiten ist das ein anderes Thema. Hier bei Noah liegt sogar ein Gutachten drüber vor. Egal wie sich wer und wo ausdrückt oder seinem Unmut Luft macht, es bleibt und ist ein Mangel der nicht akzeptiert werden muss. Und das weiß der Händler auch ganz genau. Wie er das mit Renault klärt ist und bleibt sein Problem. Dafür ist er der Händler und verdient Geld damit, sonst würde er das nicht machen.
In dem Sinne fahrt mal runter und denkt über diese Zeilen nach.

Gruss
Steffen, der berufsmässig damit zu tun hat, allerdings in einer anderen Branche.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #35
@ssc Da gebe ich dir absolut Recht.
Im allgemeinen möchte ich darauf hinweisen, dass preiswert auch ein dehnbarer Begriff ist. Bei meinem Fzg handelt es sich um einem Prestige mit Vollaustattung, preislich wären dafür 2 neue Duster in Grundastattung drin gewesen. Klar, bei einem anderen Hersteller hätte ich für etwas vergleichbares mehr gezahlt, aber das heißt doch noch lange nicht das ca 23.000 Euro eine Summe sind die man mal eben so ausgibt.
In diesem Sinne erwarte ich natürlich auch einen Wagen nach "Werksstandart" und keine "B-Ware".
 
Wenn es wirklich eine Delle (nach innen) an der A-Säule ist wie ich vermute aber auf den Bildern nicht eindeutig sehe, dann ist das nicht nur ein Mangel sondern da sagt der TÜV nee. Die angeschweißte Abkanntung interessiert da mal zweitrangig.
Eine kleine Delle im Schweller z.Bsp. heißt eigentlich schon Reparatur und Vermessungsbericht der Karosserie.
Und die A-Säule ist auch ein tragendes Bauteil.
Ich habe das selbst schon gehabt.
Aber wie gesagt, anhand der Bilder.....:(
 
Ich würde den "Beanstandungsaufwand" auch davon abhängig machen, ob ich das Auto 15 oder nur 3 Jahre fahren möchte. Im Falle von Inzahlungnahme nach 3 Jahren wäre es mir wurscht. Dazu brauchst du dann aber noch die schriftliche Bestätigung, dass diese "Verarbeitung" normal ist. Nicht, dass der Händler dann an akuter Amnesie leidet!
 
Ohne jetzt die Diskussion weiter "anheizen" zu wollen:

Was hat der Kaufpreis mit der Mängelfreiheit zu tun...??? Selbst eine Kaffemaschine für 20.-€ muss - zumindest bei
mir - wenn ich sie beim Discounter erstanden habe einwandfrei sein! Technisch wie auch Optisch.Punkt.

Wer aber hier im Forum darüber "wettert" das sei ja alles nix oder eine Lappalie den hat es scheinbar noch nicht selbst getroffen. Oder der hat die Mentalität des Schulterzuckens oder Was solls?

Ist ja auch jedermanns eigene Sache wie er mit einem solchen Fall umgeht. Der Händler des TE hatte warscheinlich
eine ähnliche Sichtweise.....deshalb nun der Rechtsstreit - weil man nicht mehr darüber ( gütlich) verhandeln kann.

Wäre ich persönlich betroffen und mein Händler hätte auf Augenhöhe mit mir gesprochen und es wäre eine, für beide Seiten, zufriedenstellende Lösung gefunden worden....Alles gut!

Was mich trotzdem in Wallung bringt ist ( mal wieder..) wie mit diesem Thema umgegangen wird.
Nix gegen kontroverse Diskussion, aber die Art und Weise .........

Okay! Jetzt hab´ich doch Brennholz nachgelegt.
 
Wenn es wirklich eine Delle (nach innen) an der A-Säule ist wie ich vermute aber auf den Bildern nicht eindeutig sehe, dann ist das nicht nur ein Mangel sondern da sagt der TÜV nee.
Eine kleine Delle im Schweller z.Bsp. heißt eigentlich schon Reparatur und Vermessungsbericht der Karosserie.
Und die A-Säule ist auch ein tragendes Bauteil.
Ich habe das selbst schon gehabt.
Aber wie gesagt, anhand der Bilder.....:(

In Anbetracht des Zentimetermasses wohl zu vernachlässigen... Aber die Delle ist schon eher das Problem als die verbrutzelte Falz. Da haste recht.
 
Die A-Säule ist ein statisch wichtiges Bauteil. Nicht auszudenken, wenn bei einem Unfall mit Überschlag die A-Säule im womöglich eingebeulten Bereich einknickt, weil die Kraft nicht wie von den Ingenieuren vorgesehen abgeführt wird. Wer ist dann schuld? Der Händler, weil er meint das wäre so? Der Hersteller? Oder der Fahrzeugbesitzer, der um den "Schwachpunkt" weiß?

Egal wie teuer das Fahrzeug war, der Käufer hat den vollen Kaufpreis gezahlt und damit Anspruch auf ein technisch und auch optisch mängelfreies Fahrzeug. Wenn man den Mangel nicht abstellen kann, was bei der evtl. eingebeulten A-Säule schwierig ist, bleibt nur Minderung (der Mangel bleibt mit allen Risiken bestehen) oder Wandlung.

Eine Möglichkeit wäre noch einen Schiedsmann der Innung einzuschalten. Ein Urteil von ihm ist für den Händler bindend, während der Kunde weiter den Rechtsweg offen hat.
 
dass preiswert auch ein dehnbarer Begriff ist.
-------------------
stimmt, nur halt preiswerter wie andere. Für unseren Sandero in der Laureate Ausführung hatte ich für das Geld nur eine Nummer kleiner wie z.B Skoda Citigo bekommen bei gleicher Ausstattung, Km und Baujahr. Der stand auch zur Debatte nur meine Frau wollte nicht so etwas ganz kleines.
Preiswert heisst ja nicht, das es nicht funktionieren muss oder schludrig verarbeitet ist.

Egal wie teuer das Fahrzeug war, der Käufer hat den vollen Kaufpreis gezahlt und damit Anspruch auf ein technisch und auch optisch mängelfreies Fahrzeug.

@elchi07
das kann ich so glatt unterschreiben

Gruss
Steffen
 
Ich weiss ja nicht, wo die A-Säule beim Duster aufhört, aber auf den Bildern sieht das eher nicht nach A-Säule aus...

Ob A-Säule oder Teil des Dachholms ist letztendlich egal. Bei einem Unfall sind beide für den Insassenschutz wichtig. Wenn der Holm an der Stelle einknickt, ist die Kopffreiheit für den Fahrer knapper als knapp.
 
Vermutlich endet der Rechtsstreit wie das "Hornberger Schiesen", den hier steht Aussage gegen Aussage.
Der Themenersteller sucht, wie in seinem ersten Beitrag, eine Möglichkeit dem Händler nachzuweißen das der
Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war.
 
Naja, es gibt auch versteckte Mängel. Und bei der Gewährleistung muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
 
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