Beschädigte A-Säule...laut Händler völlig normal...

Ich hab´s vor Jahren schon mal gesagt: Nur weil man Dacia fährt muss man nicht demütig oder gar devot sein....

Der Dacia hat hinten Trommelbremsen, weil er günstig ist, der Dacia hat Bowdenzüge zur Leuchtweitenverstellung weil er günstig ist und so weiter und so fort... da lässt sich eine lange Liste fortsetzen... das wusste ich alles vorher und das habe ich auch akzeptiert als ich das Auto kaufte.

Beulen und Kratzer, oder die A-Säule des TE sind aber vermeidbare Schlampereien bei der Produktion und die muss ich auch bei einem günstigen Produkt nicht hinnehmen, das hat nichts mit Pingeligkeit zu tun.
 
Ich habe mir jetzt nur die Bilder vom TE angesehen und den Rest nur kurz überflogen.
Als "normal" erachte ich diesen Zustand überhaupt nicht.
Auch kann ich die abkanzelnde Antwort des Händlers nicht nachvollziehen, der wenn ihm ein solches Fahrzeug angeboten werden würde, - diesen Zustand höchstwahrscheinlich dafür nutzt, um den Ankaufpreis deutlich zu senken.

Von daher würde ich erstmal bei meinem Rechtsschutz anrufen, dort die Situation kurz schildern und um die Kostenfreigabe für ein kleines, schnelles, ambulantes Gutachten bitten.
Ggf. bekommt man dann auch gleich die Empfehlung für einen Gutachter im eigenen Dunstkreis.

Wenn das Gutachten so ausfällt wie ich es vermute, mit diesem Gutachten beim Händler vorstellig werden und diesen zur "Nachbesserung" auffordern.

Denn erstmal ist der Händler in der Pflicht weil man ihm die Möglichkeit einräumen muß, den Mangel sach- und fachgerecht zu beseitigen.

Erst wenn das fruchtlos ist, kann man einen Juristen mit ins Boot nehmen, der dann die weitere Vorgehensweise empfiehlt.
Auch die bisherigen Auslagen des Käufers für gefahrene Kilometer und Verdienstausfall wg. des fernbleibens vom Arbeitsplatz, sollten dann zur Sprache kommen.
 
Ich habe mir jetzt nur die Bilder vom TE angesehen und den Rest nur kurz überflogen.
Als "normal" erachte ich diesen Zustand überhaupt nicht.
Auch kann ich die abkanzelnde Antwort des Händlers nicht nachvollziehen, der wenn ihm ein solches Fahrzeug angeboten werden würde, - diesen Zustand höchstwahrscheinlich dafür nutzt, um den Ankaufpreis deutlich zu senken.

Von daher würde ich erstmal bei meinem Rechtsschutz anrufen, dort die Situation kurz schildern und um die Kostenfreigabe für ein kleines, schnelles, ambulantes Gutachten bitten.
Ggf. bekommt man dann auch gleich die Empfehlung für einen Gutachter im eigenen Dunstkreis.

Wenn das Gutachten so ausfällt wie ich es vermute, mit diesem Gutachten beim Händler vorstellig werden und diesen zur "Nachbesserung" auffordern.

Denn erstmal ist der Händler in der Pflicht weil man ihm die Möglichkeit einräumen muß, den Mangel sach- und fachgerecht zu beseitigen.

Erst wenn das fruchtlos ist, kann man einen Juristen mit ins Boot nehmen, der dann die weitere Vorgehensweise empfiehlt.
Auch die bisherigen Auslagen des Käufers für gefahrene Kilometer und Verdienstausfall wg. des fernbleibens vom Arbeitsplatz, sollten dann zur Sprache kommen.
Lies mal HIER was der TE bereits unternommen hat (kurze Zusammenfassung).
 
Ich habe mir jetzt nur die Bilder vom TE angesehen und den Rest nur kurz überflogen.
Helmut und das als Modi, schäm dich und ab in die Ecke :D:dance::lolat:
Spass beiseite. Kann mir mal jemand erklären, warum Händler so reagieren?
Tut mir leid ich verstehe es nicht. Dieser hat doch nichts davon, außer das er hinterher einen enorm verärgerten Kunden hat der sicher das Autohaus wechseln wird. Er bräuchte den Schaden doch nur Dacia melden und diese regeln diese Reklamation.
 
- Gerichtsverhandlung hat bereits stattgefunden ---> Ausgang bis jetzt leider unbekannt

Diese Info ging mir leider durch die Lappen. -_-
War 2 Wochen nicht hier und bin derzeit beim Flüchtigkeits- / Queerlesen.

Also muß man warten, bis man vom TE näheres erfährt, denn alles andere wäre nur im trüben gerührt.
 
Helmut und das als Modi, schäm dich und ab in die Ecke :D:dance::lolat:
Spass beiseite. Kann mir mal jemand erklären, warum Händler so reagieren?
Tut mir leid ich verstehe es nicht. Dieser hat doch nichts davon, außer das er hinterher einen enorm verärgerten Kunden hat der sicher das Autohaus wechseln wird. Er bräuchte den Schaden doch nur Dacia melden und diese regeln diese Reklamation.

Spekulation meinerseits:
Der Schaden ist beim Händler passiert und der versucht jetzt die Rückgabe des Fahrzeugs zu verhindern weil er dann auf dem Fahrzeug sitzen bleibt. DACIA würde in dem Fall sicher kein neues Fahrzeug auf eigene Kosten als Ersatz liefern.
 
Die Sache ist soooo einfach nicht zu lösen. Dacia ist vermutlich dabei nicht im Boot. Der Händler hat das
Fahrzeug übernommen, geprüft und dem Spediteur bescheinigt, das kein Schaden an dem Fahrzeug ist.
Das Fahrzeug wurde dem Kunden verkauft. Dieser hat "siehe seinen ersten Beitrag" einige Tage später
( dehnbarer Zeitraum ) den Schaden entdeckt und bei seinem Händler angezeigt.

Über das Gespräch lasse ich mich nicht aus, da ich nur den Bericht von dem Kunden kenne. Ob der Händler
Kenntnis von dem Schaden hatte, entzieht sich mir.

Eines konnte ich lesen, das der Käufer einen Rechtsbeistand eingeschaltet hat, eine Verhandlung stattgefunden
hat.........und schweigt über das Ergebnis. Alles andere was vermutet wird, sind "Nebelkerzen und Nebenschauplätze "
in der Sichtweise von Juristen.

So lese ich den ersten Beitrag. Im Februar 2019 das Fahrzeug übernommen. Am 2.12.2019 hat er sich hier
angemeldet und Bilder eingestellt mit der Bitte, es mögen Foristen mal an ihren baugleichen Fahrzeugen
nachschauen, ob gleiche oder ähnliche Schäden vorhanden sind. Mich beschleicht da ein Verdacht.
 
Fahrzeug übernommen, geprüft und dem Spediteur bescheinigt, das kein Schaden an dem Fahrzeug ist.
Nur das dies hier nichts mit der Sache zu tun hat. LKW Fahrer erhält Auftrag, hat eine Checkliste ob sichtbare Schäden existieren und ob georderte Teile sich im Fahrzeug befinden. Fahrer liefert PKW beim Händler ab, und der Händler arbeitet die gleiche Checkliste für sich ab. Oder LKW liefert bei Nacht an, somit arbeitet er diese selber ab und der Händler überprüft diese am nächsten Morgen.
Rostfinger hier geht es aber um einen verdeckten Mangel, und das wird nicht überprüft. Sind keine Transportschäden vorhanden (wobei dies hier keiner ist) ist der Transporteur raus. Ein sehr guter Händler geht dann mit speziellem Lichtwinkel optisch über alle Bleche und Lacke um Herstellungsfehler zu finden. Mehr aber auch nicht.
 
Seit Februar diesen Jahres bin ich (eigentlich!) glücklicher Besitzer eines Duster II 115 dCi 4x4. ..............................................

........... Ich habe den Wagen als Neufahrzeug bei einem Renault Händler bestellt und musste leider, wenige Tage nach der Auslieferung feststellen, dass die Dichtung der Fahrertüre nicht richtig sitzt, bzw sich eine Wölbung in der A-Säule abzeichnet.
Also wenige Tage nach dem Kauf, demnach noch im Februar.

So lese ich den ersten Beitrag. Im Februar 2019 das Fahrzeug übernommen. Am 2.12.2019 hat er sich hier
angemeldet und Bilder eingestellt mit der Bitte, es mögen Foristen mal an ihren baugleichen Fahrzeugen
nachschauen, ob gleiche oder ähnliche Schäden vorhanden sind.

Ich weiß nicht wann die Klage für die offensichtlich bereits stattgefundene Verhandlung eingereicht wurde, falls aber zu spät ist es möglich, daß die Frist zur Beweislastumkehr schon angekratzt worden ist.
Jetzt wäre eine mal eine Info von @Noah92 sinnvoll, was denn bei der Gerichtsverhandlung (Güteteetermin?) herausgekommen ist.
 
Nur das dies hier nichts mit der Sache zu tun hat. LKW Fahrer erhält Auftrag, hat eine Checkliste ob sichtbare Schäden existieren und ob georderte Teile sich im Fahrzeug befinden. Fahrer liefert PKW beim Händler ab, und der Händler arbeitet die gleiche Checkliste für sich ab. Oder LKW liefert bei Nacht an, somit arbeitet er diese selber ab und der Händler überprüft diese am nächsten Morgen.
Rostfinger hier geht es aber um einen verdeckten Mangel, und das wird nicht überprüft. Sind keine Transportschäden vorhanden (wobei dies hier keiner ist) ist der Transporteur raus. Ein sehr guter Händler geht dann mit speziellem Lichtwinkel optisch über alle Bleche und Lacke um Herstellungsfehler zu finden. Mehr aber auch nicht.

wer wann was und womit prüft ist doch unerheblich. Juristen versuchen festzustellen, war der Schaden bei der
Auslieferung vorhanden oder nicht. Der Händler bügelt es ab, der Kunde muss dem Händler nachweisen, das der
Schaden bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
 
wer wann was und womit prüft ist doch unerheblich. Juristen versuchen festzustellen, war der Schaden bei der
Auslieferung vorhanden oder nicht. Der Händler bügelt es ab, der Kunde muss dem Händler nachweisen, das der
Schaden bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
Eigentlich bin ich bekannt dafür, das ich vieles immer "Verkompliziere" doch hier bist du es der damit angefangen hat. Es gab hier bei Noah doch schon ein Gutachten und ein Gerichtstermin. Ich zitiere hier mal Noah
Desweiteren hat der Händler die Pflicht die Neuwagen nach Anlieferung zu überprüfen und kann so mangelhafte Fahrzeuge binnen einer Frist beim Hersteller reklamieren.
Das ist so nicht richtig, habe ich aber im Posting #72 schon angerissen. Bei versteckten Mängeln ist zwar der Händler der Ansprechpartner, und wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, ist der Hersteller dafür verantwortlich.
 
Innerhalb der Gewährleistung ist der Händler in der Pflicht und kein anderer. Und in den ersten 6 Monaten nach Übergabe an den Kunden muss der Händler beweisen, das der versteckte Mangel bei AǗbergabe an den Kunden noch nicht vorhanden war. Das kann er aber nicht. Und wie ich den TE verstanden habe, hat er den Mangel deutlich innerhalb der 6 Monate angezeigt. Also ist der Händler zuständig ohne wenn und aber. Und die Frage, ob diese "Fehlstelle" normal ist oder nicht, hat ja wohl das Gutachten belegt. Sonst wäre da ja nicht von einer Schadenssumme die Rede.

Der Streit kann sich eigentlich nur noch um Mängelbeseitigung oder Wandlung drehen. Dazu wäre es gut, wenn der TE etwas zum Gerichtsurteil sagt.
 
Dann empfehle ich jedem Neuwagenkäufer, erst einmal alle Dichtungen, Abdeckungen, Dachhimmel und Teppich zu entfernen und genau zu gucken. Etwas, wofür es sich zu prozessieren lohnt, findet sich bestimmt.

Ich empfehle das BGB.
Man suche nach dem Unterschied zwischen versteckten und offenkundigen Mängeln.
Prozessieren ist hier meist völlig unnötig.
Ist aber wie bei allen eindeutigen Sachen:
Diskussion überflüssig.
 
Für mich war das auch mein erster und letzter Dacia/Renault. Nicht wegen den Autos sondern wegen den Grottenschlechten Händlern, die alle noch nie von x unterschiedlichen Problemen bei den Autos gehört haben oder eine Arbeit abliefern die jeder Beschreibung spottet.
Hey Stefan,

Wirf nicht alles in einen Topf. Tatsächlich kommt es auf den Händler an!
Hätte Dein Händler gut gearbeitet und wäre freundlich dabei geblieben, wäres Du mit Deinem Auto ja zufrieden. Oder? Du solltest also nur böse mit Deinem Händler sein.

Mir ging es ja ähnlich. Allerdings konnte ich, wenn auch mit viel Aufwand, alle meine Mängel abstellen lassen.
Jetzt bin ich, gemessen am Preis, sehr zufrieden.

Der Themenstarter wird sich hoffenlich noch einmal mit dem Endergebis melden.
Wir sind alle sehr gespannt.

LG Carsten
 
Hey Stefan,
hatte dieses Problem bei meinem Duster BJ 2010 schon im zweiten Jahr. Fahrzeug war 3 Tage in der Werkstatt. Alles wurde top repariert. Ist in den folgenden 6 Jahren bis zum Verkauf meines Dusters nicht mehr aufgetreten. Also stimmt die Aussage des Werkstattmeisters nicht, Dacia zahlt nur 2 Stunden. Der wollte dich nur schnell loswerden.

LG Joachim
 
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