Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!

...Jetzt kommt aber mal langsam zum eigentlichen Thema zurück...

Ja das Thema!
Der als Frage gestellte Titel lautet:
„Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!“
Da kann ich nur die eine Antwort finden: nein!

Der Nebelscheinwerfer ist (in der Hauptsache – Rauch/Staub/Schneetreiben machen es auch sinnvoll) für Nebel da.

Bei den im Titel genannten Bedingungen bringt es dem Fahrer allerdings kaum (es sei denn er würde maximal 50 km/h fahren) Vorteile, blendet aber zusätzlich unnötig den Gegenverkehr durch zusätzliche Spiegelungen.

Zur angeblichen fehlenden/mangelnden Wirkung der Nebelscheinwerfer sei anzumerken:

Das Geheimnis ist bei starkem Nebel/Schneetreiben das Abblendlicht auszuschalten.

Der Grund ist, das die sehr tief liegenden NSW mehr unter den Nebel leuchten – während das viel höher befindliche Abblendlicht starke Reflexionen/Blendungen in Richtung der Fahreraugen an den Nebeltröpfchen verursacht.

Ja, die meisten werden sagen: "weiß ich doch alles - haben wir vor 40 Jahren schon in der Fahrschule gelernt...."
Allein die gestellte Frage und die teilweise verbreitete Meinung die NSW seien (fast) immer sinnvoll, scheint aber eine neuerliche Erklärung notwendig zu machen.

Was mir alledings aufgefallen ist: vor 30/40 Jahren gab es noch sehr viel mehr starken Nebel als heute.
Meine Vermutung ist, das die Luftqualität sich tatsächlich verbessert hat.
Viel Smog/Rauch/Feinstaub ist bekanntlich einer der Verursacher für starken Nebel da dann viel mehr Kondensationskerne in der Luft sind, welche die Nebelbildung begünstigen.
 
Das andere durch Thüringen. Mal so am Rande erwähnt.
Ich meine die fränkische Saale. In Bayern. Auf dem Rückweg vom Sommerurlaub. Zwischen Hammelburg und Kissingen. Die Sächsische Saale , die Thüringen und Anhalt durchfließt, kreuzt die BAB7 nicht. Gibt es in SH noch eine Saale??? :think:
Zum Thema: im Saaletal (die Fränkische;)) ist auf der BAB7 ist häufig Nebel. Dieses Jahr hat es geregnet. Da bin ich mit Fahrlicht gefahren. Ohne Nebelscheinwerfer.
 
Du bist ein Held der Straße.
Auf der letzten Urlaubsrückfahrt fuhren auf der BAB 7 durch´s Saaletal, innerhalb einer Baustelle, die LKW mit < 30 m Abstand in´s Tal...

In vielen osteuropäischen Ländern kennt man den Begriff "Sicherheitsabstand" ganz offensichtlich nicht. Daher kann man ganz besonders bei den Fahrern das beobachten.

Und auf ganz vielen "deutschen" LkW sitzen diese Fahrer auch schon, denn sie sind billiger. Leider....
 
...wer lesen kann ist klar im Vorteil...

nette Grüße von der

GSS-Freundin
 
Die Dinger heißen nicht Nässe- oder Regen- Scheinwerfer, sondern
Nebelscheinwerfer!
aus STVO §17
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
tja, da scheint der Gesetzgeber doch glatt dämlich zu sein, hätte der doch bloß dich vorher gefragt...
 
leider immer noch daneben. Es geht um Nässe BEI Dunkelheit...
 
Okay, streiche aus meinem post Regen und setzte dafür Dunkelheit, dann passt es zur Fragestellung.

Moin,

da braucht man nichst streichen weil es richtig.

Der springende Punkt die erhebliche Sichtbehinderung durch.......eben auch Regen. So steht es im §17.
Und aus erheblicher Sichtbehinderung ergibt sich normalerweise auch eine geringere Geschwindigkeit wo dann auch die Reichweite der Nebelscheinwerfer genügt.

Effektiv wirksam wäre die automatische Begrenzung der Geschwindigkeit sobald die Nebelscheinwerfer bzw. die Nebelschlußleuchte eingeschaltet wird. Auf Geschwindigkeiten die zum erlaubten Einsatzbereich dieser Leuchten gehören.
Von heute auf morgen wäre das Problem der falschen Nutzung gelöst.
Ebenso könnte man verfahren, dass mit Einschalten der Scheibenwischer das Abblendlicht eingeschaltet würde. Auch damit wäre man endlich von den Blindflugpiloten bei schlechter Sicht erlöst. Und auch hier eine automatische Begrenzung der Geschwindigkeit auf, zur Situation, passende Werte.
 
Moin,

da braucht man nichst streichen weil es richtig.

Der springende Punkt die erhebliche Sichtbehinderung durch.......eben auch Regen. So steht es im §17.
Und aus erheblicher Sichtbehinderung ergibt sich normalerweise auch eine geringere Geschwindigkeit wo dann auch die Reichweite der Nebelscheinwerfer genügt.

Effektiv wirksam wäre die automatische Begrenzung der Geschwindigkeit sobald die Nebelscheinwerfer bzw. die Nebelschlußleuchte eingeschaltet wird. Auf Geschwindigkeiten die zum erlaubten Einsatzbereich dieser Leuchten gehören.
Von heute auf morgen wäre das Problem der falschen Nutzung gelöst.
Ebenso könnte man verfahren, dass mit Einschalten der Scheibenwischer das Abblendlicht eingeschaltet würde. Auch damit wäre man endlich von den Blindflugpiloten bei schlechter Sicht erlöst. Und auch hier eine automatische Begrenzung der Geschwindigkeit auf, zur Situation, passende Werte.
Jetzt wollen wir den Vogel aber abschießen oder? Den Scheibenwischer an eine automatische Geschwindigkeitsreduzierung koppeln. LKW auf nasser Fahrbahn überholen ist dann nicht mehr oder wie???? Weil mein Auto mir meinen Schub in dem Moment versagt :lol:. :hammer:
 
Jetzt wollen wir den Vogel aber abschießen oder? Den Scheibenwischer an eine automatische Geschwindigkeitsreduzierung koppeln. LKW auf nasser Fahrbahn überholen ist dann nicht mehr oder wie???? Weil mein Auto mir meinen Schub in dem Moment versagt :lol:. :hammer:

Moin,

ich hatte rein gar nichts von einer bestimmten Geschwindigkeit geschrieben.
Ich hatte nur etwas von einer passenden Geschwindigkeit geschrieben.

So könnte es dann Beispielweise eine Begrenzung auf "nur" noch 150km/h sein.
Man verhindert also dass immer noch 200km/h gefahren werden könnte. Und diese, mal willkürlich angenommenen 150km/h, dürften auch reichen um zügig an einem Lkw vorbei zu kommen. Das ist ja keine Landstraßengeschwindigkeit wo es offensichtlich auf jeden Meter beim Überholen ankommt sondern eher Autobahntempo. Das spielt der Überholweg ja nicht die große Rolle.

Und das mit dem Schub, wenn der unter den Bedingung so eminent wichtig erscheint, könnte man ja ähnlich ausnutzen wie es bei eingeschaltetem Temperobegrenzer (oder ist der jetzt fragwürdig, weil es den Schub verhindern könnte).
 
Moin,

ich hatte rein gar nichts von einer bestimmten Geschwindigkeit geschrieben.
Ich hatte nur etwas von einer passenden Geschwindigkeit geschrieben.

So könnte es dann Beispielweise eine Begrenzung auf "nur" noch 150km/h sein.
Man verhindert also dass immer noch 200km/h gefahren werden könnte. Und diese, mal willkürlich angenommenen 150km/h, dürften auch reichen um zügig an einem Lkw vorbei zu kommen. Das ist ja keine Landstraßengeschwindigkeit wo es offensichtlich auf jeden Meter beim Überholen ankommt sondern eher Autobahntempo. Das spielt der Überholweg ja nicht die große Rolle.

Und das mit dem Schub, wenn der unter den Bedingung so eminent wichtig erscheint, könnte man ja ähnlich ausnutzen wie es bei eingeschaltetem Temperobegrenzer (oder ist der jetzt fragwürdig, weil es den Schub verhindern könnte).
Ich in schon durch Regen gefahren, da waren keine 20m Sicht. Da willst Du die Geschwindigkeit auf 150 Begrenzen?
Unsinniger gehts nimmer.
 
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