Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!

Du darfst die Dinge ja gerne anders sehen, aber andere Menschen bitte nicht "beschimpfen", die das anders sehen. Geht doch auch in freundlich ;)
 
Wenn Du Dich beschimpft fühlst ist das Deine Sache. Ich sehe das ja zumindest in Teilen wie Du, wer blendet soll gefälligst die Nebelscheinwerfer aus lassen, ganz klar - oder aber zum Freundlichen gehen und die einfach richtig einstellen lassen. Dann gibt´s keine Blendung und auch nichts worüber man(n) sich gestört fühlen könnte. Wer sich dann dennoch gestört fühlt hat in meinen Augen diesbezüglich ne´ Neurose, nicht mehr aber auch nicht weniger. Ärgerlich für mich wird´s dann, wenn ich von so jemandem dann angeblinkt werde (per NSL vor mir oder Fernlicht beim Entgegenkommen) doch gefälligst die Nebler auszumachen - nur weil er keine Ahnung hat was darf & was nicht. Für mich sind richtig eingestellte Nebler einfach ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor bei schlechter Sicht - worüber man sich aufregen kann, aber richtig betrachtet kein Grund dafür besteht.
 
Auch hier nochmal dazu: Wenn richtig eingestellt sehen die Nebelscheinwerfer von vorne betrachtet aus wie Standlichter, nicht heller.

Moin,

wenn die Dinger tatsächlich so wenig Licht abstrahlen müßte man ja auch entsprechend langsam fahren, weil man die Geschwindigkeit der Sichtweite anzupassen hat.
Also erheblich langsamer als mit dem gewöhnlichen Abblendlicht.
 
...

Richtig eingestellte Nebelscheinwerfer leuchten etwa die ersten 10m vor dem Fahrzeug aus, weiter nicht. Da kann nix blenden, außer Du fährst mit Ohr auf der Straße liegend durch die Gegend. Nebelscheinwerfer stören also den Gegenverkehr nicht die Bohne, helfen aber bei Blendung/Spiegelung der Straße durch den Gegenverkehr die Straßenführung selber besser zu erkennen über die bessere seitliche Ausleuchtung der ersten 10m.


Aucph hier nochmal dazu: Wenn richtig eingestellt sehen die Nebelscheinwerfer von vorne betrachtet aus wie Standlichter, nicht heller. Da blendet NIX!

Du weisst aber jetzt schon, dass der Gegenverkehr dein Licht anders sieht als Du selbst?
Vielleicht keuchten Deine Nebelscheinwerfer FÜR DICH nur 10 Meter weit.
Der Gegenverkehr sieht das aber vielleicht ganz anders.
Natürlich sollten die Nebler nicht nach Oben strahlen. Das ist auch gar nicht das Problem.
Weisst Du, was eine SPIEGELUNG ist?
Sowas gibt es, wenn Licht auf eine glänzende Oberfläche fällt.
Bei REGEN ist genau das das Problem.
Die Nebler strahlen nach UNTEN auf die nasse FAHRBAHN, dort wird das Licht dann nach OBEN reflektiert. Das gilt au h für das Abblendlicht.
Ich habe das zuvor schon erwähnt. Bei regennasser Fahrbahn bedeutet JEDES entgegenkommende Licht eine Sichtbehinderung.
Fahrbahnmarkierungen z.B. sind nir noch schlecht zu erkennen.
Das gilt für die Dacia Funzeln aber um so mehr für stärkere Leuchten.

Bleiben wir einfach mal sachlich und hören auf zu behaupten Nebler würden nicht Stören.
 
Das steht nicht im Gesetzestext, habe ich in einer anderen Quelle gerade bei der Recherche gefunden. Aber wie das so ist, gibt leider immer wieder andere Auslegungen.
In Deutschland werden Gesetzestexte immer so formuliert das es jeder Anwaltskanzelei oder Versicherung möglich ist auf "ihre" Kosten zu kommen. Denkt an die korrekte Wortwahl bei der Winterreifenreglung. :angry: und und und...

Weisst Du, was eine SPIEGELUNG ist?

Jaaa, Einfsallswinkel gleich Ausfallswinkel...oder meinst Du Reflektionen? Das ist was gaaaanz anderes und kommt schon eher auf nassen Fahrbahnen vor. Ich bin nun alles zusammen etwa 12 mal um die Erde gefahren (Äquatormaß) und bin von PKW's kaum geblendet worden außer der Depp hat vergessen das Fernlicht auszuschalten. Aber von Transportern und LKW's deren Scheinwerfer auf Augenhöhe des PKW-Fahrers liegen ist geblendet werden einfach unvermeindlich. Wer Probleme mit Gegenlicht hat hat wohl eher ein Gesundheitliches als ein technisches Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurios. Ich bin scheinbar etwas empfindlicher. Wohne gefühlt auch schon zwanzig Jahre auf der Autobahn und erlebe es andauernd, dass Autos mit Nebelscheinwerfen mich erheblich behindern. Bringt ihnen selbst praktisch nix (10m oder so Leuchtweite sind auf der Autobahn bei mehr als ein paar km/h nutzlos... erzählt mir nix, ich fahre auch Auto *g*) aber mich blendet es heftig.

Glücklicherweise schalten wenig Menschen diese Teile ein. In meiner Ecke üblicherweise eher so die Spaten, die meinen damit Cool zu sein: Also Abblendlicht aus und Nebel an... :(

Naja. Muss jeder selbst wissen. Ich hätte sie gerne für alle verbindlich vom Markt genommen - aber ich kann mir ja helfen. So nen abblendender Spiegel kostet ja nicht die Welt.
 
@romulus.

Ja genau. Nasse Fahrbahn. Sieh Dir mal den Titel des Threads an.

Ich fahre fast ausschließlich Stadtverkehr und bei uns regnet es oft.
Bei Regen ärgere ich mich über Jeden, der Nebelscheinwerfer an hat.

Unterschied zwischen Reflektion und Spiegelung ....
Schwamm drüber. Betrifft die gleichen physikalischen Gesetze.
 
...Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie die juristisch korrekte Beschreibung der deutschen Steigerungsform für "erheblich" aussieht, also für die Sichtweite unter 50m ;)

Wäre doch eigentlich eine interessante Aufgabe für die DUH nachdem sie ja nun schon das Dieselfahrverbot durch hat. Nicht das denen die Arbeit ausgeht.... :think:
 
Wäre doch eigentlich eine interessante Aufgabe für die DUH nachdem sie ja nun schon das Dieselfahrverbot durch hat. Nicht das denen die Arbeit ausgeht.... :think:
Dudu...ach ne der hat sich ja ausgeklingt. Also Du willst doch nicht schlafende Hunde wecken. Wobei die Hunde zur Zeit hellwach sind. Ich bin für generelles Nachtfahrverbot, dann ist das mit der Blenderei auch vorbei. :whistle: Oder alle fahren mit aktivem Nachtsichgerät. Mal Spaß beiseite. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen von Nebelleuchten geblendet zu werden wenn diese der StVO entsprechen. Das die Coolen Typen der 3er Modelle das mal gern anders sehen macht aber nicht die Masse aus wie hier der Eindruck erweckt wird. Übrigens: Gegen Blenden habe ich schon immer die Heckscheiben getöhnt und lassen sich nicht alle Innenspiegel mit einem Klick abblenden? Kommt mir jetzt nicht mit freier Sicht nach hinten. Kein LKW oder fast kein Transporter kann durch seine Rückwände schauen. Dafür gibts die Außenspiegel !!!
 
Nur mal so, wegen Neblscheinwerfer Ja/Nein und Nebelschlussleuchte, hier mal Hinweise der Allianz-Versicherung (Quelle)

1. Nebelscheinwerfer:
Im Unterschied zu Nebelschlussleuchten dürfen Sie Nebelscheinwerfer in Kombination mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall einschalten. Die StVO nennt hier zwar eine "erhebliche Sichtbehinderung" als Vorgabe, jedoch ist das Wort "erheblich" gesetzlich nicht definiert. Schaut man allerdings auf Entscheidungen der Rechtsprechung, so liegt eine erhebliche Sichtbehinderung dann vor, wenn:

• die Sicht auf Autobahnen unter 150 Metern liegt,
• die Sicht auf Landstraßen unter 100 bis 120 Metern liegt,
• die Sicht auf innerörtlichen Straßen unter 70 Metern liegt.

Eine Nutzung der Nebelscheinwerfer als normales Tagfahrlicht ist in Deutschland verboten, da Sie ansonsten entgegenkommende Autofahrer blenden können. Tun Sie's trotzdem, drohen laut Bußgeldkatalog 25 Euro Bußgeld wegen "Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug."

2. Nebelschlussleuchte:
...darf die Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden und auch nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt – so will es die Straßenverkehrsordnung (StVO). Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, muss die Leuchte wegen Blendgefahr aus bleiben. Als Hilfe bei der Abschätzung der Sichtweite können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen die nämlich in der Regel alle 50 Meter.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h – auch auf der Autobahn! Wenn möglich, sollten Sie diese schon vor einem Nebelfeld reduzieren und der Sichtweite anpassen. Denn meist geht dichter Nebel einher mit einer feuchten Fahrbahn, die letztlich den Bremsweg Ihres Wagens verlängert.




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...
2. Nebelschlussleuchte:
...darf die Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden und auch nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt – so will es die Straßenverkehrsordnung (StVO). Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, muss die Leuchte wegen Blendgefahr aus bleiben. Als Hilfe bei der Abschätzung der Sichtweite können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen die nämlich in der Regel alle 50 Meter.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h – auch auf der Autobahn! Wenn möglich, sollten Sie diese schon vor einem Nebelfeld reduzieren und der Sichtweite anpassen. Denn meist geht dichter Nebel einher mit einer feuchten Fahrbahn, die letztlich den Bremsweg Ihres Wagens verlänger

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So wird es auch bei der Fahrschule gelehrt und nach der Prüfung haben es 80% schon wieder vergessen, so glaubt man bei Nebel im Straßenverkehr.
 
Der eigentliche Titel: Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!
wurde schon lange und vielfach beantwortet, oder?

Ich klaue mal einen Satz vom Dacia Bastler:
1. Nebelscheinwerfer:
Im Unterschied zu Nebelschlussleuchten dürfen Sie Nebelscheinwerfer in Kombination mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall einschalten. Die StVO nennt hier zwar eine "erhebliche Sichtbehinderung" als Vorgabe, jedoch ist das Wort "erheblich" gesetzlich nicht definiert. Schaut man allerdings auf Entscheidungen der Rechtsprechung, so liegt eine erhebliche Sichtbehinderung dann vor, wenn:

Der Schwerpunkt liegt hier nicht bei einer Angabe in Metern, sondern bei den "erheblichen Sichtbehinderungen durch starken Regen, Nebel oder Schneefall".
Einfach nur Dunkelheit und nasse Fahrbahn reicht da nicht aus.
Kein Regen?
Kein Nebel?
Kein Schneefall?
...... keine Nebelscheinwerfer!
 
Ich finde Nebelscheinwerfer bei Regen ist für die anderen Verkehrsteilnehmer eine Lebensgefährliche Unsitte. Jeder Nebelscheinwerfer-BLENDER sollte mal bei Regen mit den Motorrad fahren, dann weis er was ich meine.

Gruß Georg.
 
...
Kein Regen?
Kein Nebel?
Kein Schneefall?
...... keine Nebelscheinwerfer!

...dann brauche zumindest ist sie nicht und lasse sie auch aus. Ich gehe von einer erheblichen Sichtbehinderung aus wenn ich sie anmache.

...Jeder Nebelscheinwerfer-BLENDER sollte mal bei Regen mit den Motorrad fahren, dann weis er was ich meine.

Gruß Georg.

Da blendet nix wenn richtig eingestellt und keine nicht erlaubten China LED-Böller verbaut sind deren Brennpunkt nicht zum Scheinwerfer passt!
 
Der Link weiter vorne von @logi beantwortet eigentlich alles, sauber und verständlich.

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