Batterie fast platt nach nur fast 3 Jahren?

Ich nehme mal an, eine Batterie im Versandhandel wird trocken vorgeladen sein und die dazugehörige Säure wird in eigener versandsicherer Flasche extra beigepackt, damit der Empfänger sie selbst befüllt.

Eine Batterie mit Säurefüllung zu versenden wäre fahrlässig da man nicht garantieren kann, daß trotz Warnhinweis (OBEN) auf der Verpackung, beim Versender der Karton nicht "auf dem Kopf stehend" transportiert oder gelagert wird.

Verkehrt herum kann auch eine wartungsfreie Batterie durch die Entlüftungslöcher Säure verlieren.

Exakt so ist es! Entweder sind die Batterie komplett trocken und Säure ist in verschweißten Minibehältern mit dabei oder die Batterien wurden tausendfach eingeschweißt im Karton versandt.
Versendet wird übrigens über alle bekannten großen Unternehmen, nicht über "kleine", wie schon gemutmaßt wurde und das von großen Batterieversendern, auch das sind keine Garagenfirmen.

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Jau ....... und ich würde da gerne Mäuschen spielen und wissen wollen, wievlele Batterieversender die Batterien einfach nur gut gegen Beschädigung verpackt, diese ohne Angabe des Paketinhaltes von irgendeinem günstigen und zuverlässigen Paketdienst versenden lassen.

Würden die Batterien wg. der Säure als Gefahrengut ausgewiesen werden, kämen wohl nur noch einige wenige Spezialversender in Frage, die dann aber auch fettes Geld dafür verlangen.

Am Beispiel von DHL kommt dann zu einer Sendung bis
- 10kg Sendung mit 8,99€, oder der nächsten Sendungsgrüße bis
- 31,5kg mit 14,99€ (je nachdem wie schwer die Batterie ist)
....... eine Gefahrengutpauschale von 20.-€ dazu.

Eine Autobatterie mit 12 Kg kostet somit 34,99€ reine Frachtkosten.

Damit würde ein Batterieversand unrentabel, weil dann die Eigenmarge im Keller ist.

Zudem kommt noch erschwerend hinzu, daß der Verkäufer aus dem Net in den meisten Fällen die 7,50€ Batteriepfand selbst einsäckelt, weil kaum jemand seine Altbatterie dort wieder abgibt.

Ich bestelle seit Jahren schon aufgrund der Besorgungsmöglichkeit am Land Batterien im Netz, egal ob für Motorräder, Roller oder PKWs.
Sie kamen ALLE ausnahmslos gut verpackt an, gesendet mit grundsätzlich ALLEN Speditionen!
Und das kann man täglich testen, einfach mal bei den bekannten Motorradspezialisten eine Batterie ordern und abwarten! Dto. auch von jedem anderen Batteriehandelsunternehmen.
Man kann sich ja aufregen, die Wirklichkeit wird anders sein und wird nichts ändern. Bei einem Batteriepreis von z.B. 29,--€ für eine Motorradbatterie bezahlt kein Handelunternehmen nochmals das Gleiche für Fracht....
 
Meine Erfahrung:
Hab gerade für meinen Scenic III ne schwere, große Batterie bei einem großen Versandhaus für Autobatterie bestellt.
Die schicken mit Trans-o-flex, die Batterie kam gefüllt und geladen ohne Umverpackung.
Nur die Abdeckung der Pole war mit Klebeband gesichert und seitlich auf der Batterie klebte der Versandaufkleber.
Vielleicht machen die mehr Handarbeit bei der Versandfirma und deshalb geht das warscheinlich.
Gruß René
 
Ich transportiere praktisch täglich eine Batterie. Immer dann, wenn ich mit einem KFZ fahre. Und ich darf sogar Passagiere dabei mitnehmen.
Welche Gefahr geht denn von so einer Batterie aus? Und wie strafbar macht sich einer, der die Batterie selber von der Tankstelle holt?

Mal nur so ganz grob umrissen, weil es für Details viel zu komplex ist:

- fest eingebaute Teile sind grundsätzlich kein Gefahrgut im Sinne der ADR-Vorschriften - das betrifft Batterie, Airbag, und natürlich auch das Benzin im Tank

- als Ladung ist Gefahrgut immer kennzeichnungspflichtig - schau mal auf deine Deospray-Dosen oder die Dose mit dem Abflussfrei (nicht zu verwechseln mit der Kennzeichnungspflicht am Fzg, also die orangen Tafeln).

- bis zu einer gewissen Menge ist der Transport von ADR-Gütern frei von Auflagen (siehe auch die ehemalige Ausnahme 54, die sogenannte "Hausfrauenregel") - ab 1000 Punkten muss der Transport gekennzeichnet werden, eine ADR-Ausrüstung an Bord sein und der Fahrer einen ADR-Schein besitzen und entsprechende Begleitpapiere offen im Führerhaus mitführen.

- dazu kommen Sonderregeln bzgl. der Verpackung - 10.000 Liter brennbare Flüssigkeit sind "am Stück" ein kennzeichnungspflichtiger Transport, doch wenn man es in 100.000 Fläschchen á 100ml verpackt (Parfüm z.B.) trifft das nicht zu - es steht dann LQ (low quantity) auf der Umverpackung.

ADR ist eine Wissenschaft für sich.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #49
Es gibt also doch noch Menschen denen soetwas nicht egal ist schön^^

Aber um mal wieder zu meiner Batt. zu kommen. Heute war die Wartung und man konnte nichts Feststellen. Gemütlich Rund 165 Euro gezahlt. Und zu frieden wieder nach Hause gefahren :D
 
Du hast auch ein Lenkrad mit Airbag im Auto.

Verschicken darfst Du das aber deshalb noch lange nicht.

Thema Airbag:



Rechtsvorschriften:
Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter das
Sprengstoffgesetz. Der Ein- und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von
sachkundigen Arbeitnehmern ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller
oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Demontage und Einbau durch
ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei
auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten
Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen
sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von
Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für
den Transport gefährlicher Güter erfolgen.
Quelle: Wikipedia
 
Stabiler Karton mit Gewebeklebeband.
Ich glaube sogar eine antistatische Tüte.

(Da müsste ich aber runter und nachsehen.)
 
nach den Rechtsvorschriften in Deutschland dürfte man beim Autoverwerter keine gebrauchten Lenkräder mit Airbag kaufen dürfen.
 
Autobatterien, sofern sie nicht rutschen können, fest verschloßen sind oder eine Trageeinrichtung aufweisen, unter liegen nicht der ADR, es gilt die Sonderregelung SV 598, auch unter "ADR 598" zu ergoogeln, deshalb versenden auch alle Vertriebe mit jedwaiger Spedition bekannten Namens.
Googeln oder hier nachlesen unter Sonderregelung SV 598:

http://www.gefahrgut-online.de/fm/3576/Tabelle_Sondervorschriften_02042015.pdf

Jede andere Aussage bedarf wohl nochmals einer Nachschulung! ;)

Wäre das Argument stichhaltig gewesen, hätte sich kein namhafter Vertrieb der Gefahr ausgesetzt, gegen das ADR zu verstoßen, das kann sich niemand leisten, hätte mich auch gewundert .....

Unsere letzte Autobatterie wurde unverpackt mit einer bekannten Spedition vor die Türe gestellt. Alles kein Thema und absolut rechtens.

Zudem wäre es bei Stichhaltigkeit auch eine Sache zwischen Spedition und dem Versender, nicht aber dem Kunden. Insofern erübrigt sich eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder gar unnötige Beschimpfung gegenüber einem Käufer.
Weshalb man dann im Einzelhandel eine möglicherweise überteuerte Batterie "rechtmäßiger" kauft wie eine legal und gesetzkonform zugestellte Batterie aus dem I-Net entzieht sich meiner Logik.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #54
Immer wieder lustig.

Wenn alles Richtig ist ist ja auch alles OK.. Es geht aber um das was viele nicht richtig machen. Und eine Autobatt. in einen Normalen Karton mit etwas Zeitungspapier versenden. Und dann eben die Bezettlung fehlt^^

Wenn die Batt. auf einer Kleinen Palette verschnürrt ist. Dann kann man zum einen sehen das es eine Batt. ist. Und zum anderen ist die Bezettelung auf der Batt. selber drauf.

Und jeder der mir jetzt sagen will das das Versenden im normalen Karton ohne irgendwelche GF-Kennzeichnung OK wäre. Schreibe ich jetzt mal lieber nicht was ich denke. In diesen Sinne ein schönes WE noch allen..
 
nach den Rechtsvorschriften in Deutschland dürfte man beim Autoverwerter keine gebrauchten Lenkräder mit Airbag kaufen dürfen.

Wenn man ein Lenkrad im Zubehörhandel kauft ist der Airbag ja auch drin.
Allerdings verweigern manche Werkstätten die Annahme von Airbaglenkrädern von Privat.
Das lässt sich meist dadurch umgehen, dass man das Lenkrad direkt zur Werkstatt schicken lässt.

Dass man solche Lenkräder vom Verwerter kaufen kann halte ich für ein Gerücht. Ein solches Lenkrad müsste erst ausgebaut werden und das darf auch ein Verwerter nicht einfach so. Immerhin unterliegen Airbags dem Sprengstoffgesetz.
 
Und wenn die fest verbaute Batterie in Deinem Fahrzeug einmal auf dem Kopf stehen sollte, wird auslaufende Säure wohl Dein allerkleinstes Problem sein. :lol:

Seitlage kommt beim Motorradfahren immer wieder mal vor. Ich bevorzuge aber Gelbatterien bzw AGM - ist bei meinen Enduros auch so vorgesehen, ich müsste aber nicht.

Du hast auch ein Lenkrad mit Airbag im Auto.

Verschicken darfst Du das aber deshalb noch lange nicht.

Ich bin in Österreich. Ich darf mit dem Airbag alles machen ausser zünden.
 
Seitlage kommt beim Motorradfahren immer wieder mal vor. Ich bevorzuge aber Gelbatterien bzw AGM - ist bei meinen Enduros auch so vorgesehen, ich müsste aber nicht.



Ich bin in Österreich. Ich darf mit dem Airbag alles machen ausser zünden.
Nicht nach Deutschland schicken ohne die hier gültigen Vorschriften einzuhalten.
 
Wenn man ein Lenkrad im Zubehörhandel kauft ist der Airbag ja auch drin.
Allerdings verweigern manche Werkstätten die Annahme von Airbaglenkrädern von Privat.
Das lässt sich meist dadurch umgehen, dass man das Lenkrad direkt zur Werkstatt schicken lässt.

Dass man solche Lenkräder vom Verwerter kaufen kann halte ich für ein Gerücht. Ein solches Lenkrad müsste erst ausgebaut werden und das darf auch ein Verwerter nicht einfach so. Immerhin unterliegen Airbags dem Sprengstoffgesetz.

Schwer vorstellbar, dass ein Schrotthändler für jedes Fahrzeug einen "Sprengstoffexperten seines Vertrauens" auf den Hof kommen lässt.
Heutzutage ist es ja auch so, dass die Fahrzeuge nicht mehr einfach eingepresst werden, sondern erstmal Stück für Stück zerlegt werden, Flüssigkeiten werden abgelassen und gesammelt und erst dann der Rest, meist nur mehr die Karosserie in die Presse kommt.
So ein Zerlegungscenter hatte wir viele Jahre am Ort. Dort gibt es dann Mitarbeiter, die geschult sind, die Lenkräder auszubauen. Theoretisch könnte man sie dann auch erwerben, ob das allerdings auch so gemacht wird, weiß ich nicht, aber dass Lenkräder beim Entsorger ausgebaut werden, ist völlig normal.
 
Nicht nach Deutschland schicken ohne die hier gültigen Vorschriften einzuhalten.

Ab der Grenze ist es das Problem des Spediteurs. ;)

Schwer vorstellbar, dass ein Schrotthändler für jedes Fahrzeug einen "Sprengstoffexperten seines Vertrauens" auf den Hof kommen lässt.

Also bei den Ludolfs :D hat einer der Jungs, äh, alten Herren, die entsprechende Berechtigung. Ich orakle, dass praktisch jeder Verwertungsbetrieb zumindest einen Mitarbeiter mit den notwendigen Kursen hat. Sprengschein ist ja jetzt keine Hexerei und könnte ich im Rahmen meiner ASI-Fortbildungen auch machen. Den Sachkundenachweis für die Giftbezugsberechtigung hab ich ja auch.

In D:
TAK - Seminar Airbag und Gurtstraffer, Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Airbagschulung
 
Ab der Grenze ist es das Problem des Spediteurs. ;)

Nicht wenn DU das Paket falsch deklariert oder dem Spediteur nicht gesagt hast, was drin ist.

Es sind immer Versender und/oder Besteller dafür verantwortlich was eine Sendung beinhaltet.

Bei verbotenen Artikeln z.B. Drogen oder verbotenen Tierwaren sind sogar Versender UND Empfänger/Besteller verantwortlich. Nicht aber das transportierende Unternehmen.
 
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