Alles über Elektromobilität - Erfahrungen, Technik, Diskussionen und Meinungen

Hast du vor, dir in naher Zukunft ein Elektroauto zuzulegen?

  • Ja, als alleiniges Auto

    Stimmen: 53 14,1%
  • Ja, als Zweitwagen (z.B. für die Stadt)

    Stimmen: 61 16,2%
  • Bin (noch) unentschieden

    Stimmen: 31 8,2%
  • Nein, ich bin mit meinem "normalen" Dacia glücklich!

    Stimmen: 231 61,4%

  • Umfrageteilnehmer
    376
Status
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Ich betreibe seit November 2020 meine zweite PV-Anlage. Ja, es ist eine Menge Papierkram, den man verstehen und abarbeiten muss. Grundsätzlich schafft das aber quasi jeder. Hat man das System verstanden ist es aber absolut überschaubar - so war die Abarbeitung des Papierkrams effektiv in knapp einer Stunde erledigt bei der 2. Anlage.

Das ein im Finanzamt Angestellter sich davon bange machen lässt überrascht mich sehr - Papier wälzen ist doch euer Job ;-). @Wahlbrandenburger

Ich würde grundsätzlich jedem eine PV Anlage empfehlen - besonders in Verbindung mit einem eAuto.
 
1. kommt es dabei auf die Leistung der PV-Anlage an. Liegt diese unter 10kw pik und wird der
Haushalt damit vorranig versorgt, der Rest eingespeißt, fallen auf die bezogenen Entgelder vom Netzbetreiber, den ich beliefere natürlich Steuern an.
Das ist irreführend. Es ist völlig egal wie groß die Anlage ist und zu welchem Teil du deinen produzierten Strom verbrauchst. Differenziert wird zwischen anteiligem Eigenverbrauch und Volleinspeisung. Das was du verbrauchst wird mit deinem individuellen Steuersatz versteuert (Einkommenssteuer) - genauso wie deine Einspeisevergütung. Wobei die zusätzlich noch umsatzsteuerflichtig ist.
 
nichtdestotrotz muss ich beim Energieversorger jegliche Anlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, anmelden.
Bis 600 Watt genügt ein vereinfachtes Formular, dass jeder selbst ausfüllen kann. Zudem muss der Zähler, so noch nicht geschehen, gegen einen neuen Smartmeter (kostenpflichtig) ausgetauscht werden.
Über 600 Watt muss der Anschluss durch einen Elektriker erfolgen, dessen Firma das Formular ausfüllen und einreichen muss.
Das mit dem kostenpflichtigen Smartmeter stimmt so nicht.
Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose | Verbraucherzentrale.de
 
2. Errichte ich eine größere Anlage und verbrauche den Strom nicht, bin ich ein Unternehmer und unterliege den gültigen Steuerpflichten.
Hier geht es um Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung. Auch das hat mit der Anlagengröße nichts zu tun.

Kleinunternehmer: Nicht Mwst.pflichtig. Dafür aber auch nicht die möglichkeit sich die Mwst. vom Kauf der Anlage wieder zu holen.

Regelbesteuerung: Voll Mwst.pflichtig. Damit aber auch Vorsteuerabzugsberechtigt!

Der Königsweg ist meistens ein wechsel nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung.
 
Ich weiß z.B. auch, dass bei manchen Autoherstellern Ersatzteile nur eine begrenzte Zeit vorgehalten werden. Bei Audi ist nach etwa 10 Jahren Schluss.
Bei allen Herstellern werden Ersatzteile nur eine begrenzte Zeit vorgehalten. Die von Dir genannten 10 Jahre sind eine freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilhersteller Ersatzteile mindestens für diesen Zeitraum vorrätig zu halten. Schluss ist meist nach diesem Zeitraum nicht. Es werden nur ab dann Schritt für Schritt die weniger benötigten Teile ausgelistet. Mit Zierteilen der Karosserie und Ersatzteilen bestimmter Ausstattungslinien fängt es meist an. Verschleißteile sind aber meist problemlos 30 Jahre und länger zu bekommen.
 
Das ist irreführend. Es ist völlig egal wie groß die Anlage ist und zu welchem Teil du deinen produzierten Strom verbrauchst. Differenziert wird zwischen anteiligem Eigenverbrauch und Volleinspeisung. Das was du verbrauchst wird mit deinem individuellen Steuersatz versteuert (Einkommenssteuer) - genauso wie deine Einspeisevergütung. Wobei die zusätzlich noch umsatzsteuerflichtig ist.
Der Eigenverbrauch von unser PV-Anlage wird nicht ermittelt und das ist bei der Vorrangschaltung auch nicht vorgeschrieben. Daher fällt auch keine Einkommenssteuer auf unseren Eigenverbrauch an. Für die Einspeisevergütung von unserem Netzbetreiber fällt allerdings Einkommenssteuer an.

Wir sind ein Privathaushalt und haben nach den Vorgaben eben nur 9,9 kw pik auf dem Dach.
Dazu besteht ein kleines Nebengewerbe. ( Kleinunternehmer )

Heute kam ein "Bettelbrief" vom Fiskus. Das sind meine Freunde. Es geht um 2019 und der dritte
Steuerbescheid ist fehlerhaft. Alles nochmal auf null weil wir Einspruch einlegen. Trotzdem zahlen wir gerne, wie im Steuerbescheid für 2018 steht, vierteljählich eine Vorrauszahlung.
 
Bitte bleibt beim Thema E-Mobilität! Reine Diskussionen um den Klimawandel, die keinerlei Bezug zur E-Mobilität haben sind hier eindeutig OT und werden umgehend gelöscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Regelbesteuerung: Voll Mwst.pflichtig. Damit aber auch Vorsteuerabzugsberechtigt!

Der Königsweg ist meistens ein wechsel nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung.

Mehrwertsteuer ist doch total egal, die wird durchgereicht an den Endkunden.

Ich würde genau wegen dem Vorsteuerabzug nicht die Kleinunternehmerregelung wählen.

Denn so ein Unternehmer braucht eine Menge kram, denn man rein zufällig auch privat nutzen kann, wie ein Smartphone, Notebook, Drucker, etc. Nach dem Kauf bekommt dann die Vorsteuer zurück. Und alle dies schönen Dinge darf man natürlich auch Privat benutzen und kann diese dann auch noch Abschreiben. Aber Vorsicht! Nicht übertreiben, nur Dinge angeben, die man auch wirklich geschäftlich nutzt.

Und bei den Beträgen reicht dann auch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung...
...also auch kein großes Ding.
 
Genau so denken die meisten, Die Bescheide sind alle unter VdN. Und am Ende kommen unterm Strich nur Verluste heraus ( Was grundsätzlich ok ist). Somit fehlt oft die Gewinnerziehlungsabsicht die Bescheide werden geändert, das Gewerbe wird zur Liebhaberei und der Stpfl darf 5 Jahre Steuern nachzahlen.
 
Genau so denken die meisten, Die Bescheide sind alle unter VdN. Und am Ende kommen unterm Strich nur Verluste heraus ( Was grundsätzlich ok ist). Somit fehlt oft die Gewinnerziehlungsabsicht die Bescheide werden geändert, das Gewerbe wird zur Liebhaberei und der Stpfl darf 5 Jahre Steuern nachzahlen.

Da hast du mich falsch verstanden, ich meinte nicht. dass man es übertreiben soll.

Natürlich muss am Ende ein Plus stehen, aber nicht jedes Jahr. Und man kann auch nicht jedes Jahr ein Laptop, etc. kaufen für das Unternehmen, das glaubt eine auch das Finanzamt dann irgendwann nicht mehr. Und auch das Smartphone für den Sohn, der Tochter kann man auch nicht darüber laufen lassen, im Prinzip ist das ja alles "Unternehmensvermögen"...
...und man hafte auch für das Unternehmen als Einzelunternehmer.

Aber wenn ich in 5 Jahren 2.000 oder 3.000 gelten mache, dann ist das auch kein Missbrauch, weil ich brauche ja diese Dinge trotzdem für mein "Unternehmen". Klar, ich die meiste Nutzung ist privat, aber das ist legal.

Wie dem auch sei, wer nur Verluste macht, bekommt am Ende die rote Karte und verliert die Steuerprivilegien, weil es unter Liebhaberei dann fällt. Das ist aber auch kein Straftatbestand...
...aber soweit sollte man es nicht kommen lassen.


Das ist die "Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung", ich verstehe zwar nicht was er genau meint, weil die bekommt man meist nur, wenn man die Steuererklärung nicht macht, etc...

Wie dem auch sei, am Ende geht es um etwas mehr Aufwand bei der Steuererklärung wegen der PV-Anlage und vor allem, dass man auf die Gewinne Steuer zahlen muss.

Warum auch nicht?

Im Gegenzug, darf man aber dann auch andere Dinge steuerrechtlich geltend machen - da braucht man dann auch kein schlechtes Gewissen haben. Große Unternehmen machen das genau so.
Denn in Deutschland ist nicht das Hochsteuerland wie viele Liberale oft so tun, denn man kann sehr viele Dinge abschreiben, die in anderen Ländern nicht möglich sind. Ziel dahinter ist die Steuergerechtigkeit, dadurch steigt aber auch der administrative Aufwand, Alles hat halt Vor- und Nachteile...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehrwertsteuer ist doch total egal, die wird durchgereicht an den Endkunden.

Ich würde genau wegen dem Vorsteuerabzug nicht die Kleinunternehmerregelung wählen.

Denn so ein Unternehmer braucht eine Menge kram, denn man rein zufällig auch privat nutzen kann, wie ein Smartphone, Notebook, Drucker, etc. Nach dem Kauf bekommt dann die Vorsteuer zurück. Und alle dies schönen Dinge darf man natürlich auch Privat benutzen und kann diese dann auch noch Abschreiben. Aber Vorsicht! Nicht übertreiben, nur Dinge angeben, die man auch wirklich geschäftlich nutzt.

Und bei den Beträgen reicht dann auch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung...
...also auch kein großes Ding.
Als Betreiber einer PV-Anlage mit Regelbesteuerung bist du kein Unternehmer im eigentlichen Sinne. Du meldest z.B. gar kein Gewerbe an - es geht letztendlich lediglich darum, dass dir eine Steuernummer zugewiesen werden kann und das Finanzamt in der Lage ist dich abzurechnen.

Autos, Handys, PC etc. auf das PV-Gewerbe zu kaufen - ist nicht.
 
Frage an den Steuerfachmann:

Wenn ich mir eine kleine Solaranlage auf das Dach des Carport schraube und den Strom direkt über einen Wechselrichter in mein E-Auto packe, muss ich dann für diesen Strom Steuern zahlen?

Irgendwie habe ich blass die Erinnerung daran, dass es einmal Thema war.

Übrigens, als Pensionär, bei dem das Auto sowieso meist vor der Haustüre parkt, kann ich mir diese (langsame) Ladeinfrastruktur, in Verbindung mit einem SPRING, schon vorstellen.
Nur der zusätzlich erforderliche Strom käme dann aus der Steckdose.

LG Carsten
 
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