Änderung bei den Kurzzeitkennzeichen

Solche Petitionen, wie sinnvoll sie auch sein mögen, kann man sich getrost sparen. Alles, wo solche "Vereine" Geld verdienen und mit der Politik Hand in Hand arbeiten, werden bestenfalls nochmals ausgeweitet, aber niemals zurück genommen (s.h. Thema Versuche, jährliche HUs für "ältere" Fahrzeuge ins Leben zu rufen).
 
Aber bei der Petition gegen die neue Saatgutverordnung
(alte natürliches Saatgut sollte teilweise verboten- und neues manipuliertes / normgerechtes erlaubt) hat es geklappt.

Die über 100.000 Unterschriften genügten, um das Vorhaben in Brüssel zu kippen.

Man stelle sich jetzt nur mal vor, ich kauf mir ein Gebrauchtfahrzeug ohne TÜV, bringe es auf Vordermann und muß es dann mit dem Trailer zum TÜV bringen, weil das Kurzzeitkennzeichen es nicht mehr gestattet.

Der TÜV findet aber was und ich muß 2 Tage später noch mal hin.

2x muß ich mir also extra einen Trailer mieten.
Was machen aber die, die keine AHK an ihrem Fahrzeug haben, oder die nicht so viel ziehen dürfen?

Ich finde dieses Vorhaben ist ein Damoklesschwert für jeden privaten Autorestaurator, der irgenwo in einer Scheune einen Oldtimer entdeckt und den mit roten Nummern erst nach mehrmaligen Vorführungen durch den TÜV bekommt.
 
So ärgerlich das für den ehrlichen Betroffenen ist, so verständlich ist die Regelung im Sinne der Verkehrssicherheit. Es fahren bisher etliche Rost- und Schrottlauben mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend, die mit dem Wort "Verkehrssicherheit" nicht mehr gemein haben als den Wortstamm "Verkehr", in welchem sie sich bewegen. Zum Wohle aller anderen Verkehrsteilnehmer ist insofern durch die Neuerung ein Gewinn an Sicherheit zu erwarten, da die maroden Schrottkisten bisher nur bei polizeilichen Kontrollen oder nach einem Schadensereignis auffallen.

Nachtrag: Fahrten zur nächsten Untersuchungstelle sollen auch weiterhin mit Kurzzeitkennzeichen möglich sein. Dazu wird ein entsprechender Eintrag in den Zulassungsunterlagen vermerkt.

Zitat http://www.ADACde:

"Geplante Neuregelung

Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.

Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.

Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur für die Oldtimerfreunde. Auch bei EU-Neufahrzeugen kann es schwierig werden. Solange es nicht möglich ist, bei jeder Zulassungsstelle ein Fahrzeug für jeden Ort zuzulassen, geht es oft ohne Kurzzeitkennzeichen nicht.
Selbst wenn TÜV vorhanden ist, wie soll man es bei der Zulassung beweisen? Ich fahre doch nicht erst zig Kilometer zum Gebrauchtwagen, kaufe den, fahre zu meiner Zulassungsstelle, melde an und hole dann das Fahrzeug.
Und ich glaub kaum, das eine Zulassungsstelle aufgrund einer Internetanzeige den TÜV glaubt und ein Kurzzeitkennzeichen rausrückt.
 
Nicht nur für die Oldtimerfreunde. Auch bei EU-Neufahrzeugen kann es schwierig werden. Solange es nicht möglich ist, bei jeder Zulassungsstelle ein Fahrzeug für jeden Ort zuzulassen, geht es oft ohne Kurzzeitkennzeichen nicht.
Selbst wenn TÜV vorhanden ist, wie soll man es bei der Zulassung beweisen? Ich fahre doch nicht erst zig Kilometer zum Gebrauchtwagen, kaufe den, fahre zu meiner Zulassungsstelle, melde an und hole dann das Fahrzeug.
Und ich glaub kaum, das eine Zulassungsstelle aufgrund einer Internetanzeige den TÜV glaubt und ein Kurzzeitkennzeichen rausrückt.

siehe die Ausführungen des ADAC in meinem Beitrag zuvor:
"Ort der Kennzeichenausstellung"
 
Abends oder Sonntag, Samstagnachmittag haben bei dir die Zulassungsstellen auf? Mal ganz ehrlich bei den Risiken verzichte ich auf den Kauf weiter weg.
Von der Regelung werden die örtlichen AH profitieren. Da steht dann das Auto fertig mit Kennzeichen, Schlüssel rein und losfahren.
Da muss ich ja zukünftig alle Termine richtig abstimmen und wehe die Zulassungsstelle am Kaufort macht Probleme bzw. Zug hat Verspätung/Stau und man kommt nicht pünktlich. Kenne einige Zulassungsstellen, die haben sogar in der Woche zu und nur morgens auf.
 
Mal ehrlich, ...... im Zuge der Globalisierung und des WWW, werden Fahrzeuge nicht mehr nur am eigenen Wohnort gekauft.

Da findet einer aus Norddeutschland in einem Verkaufsportal ein Fahrzeug in Bayern - ohne Zulassung und ohne TÜV.

Das gehörte Opa ist erst 6 Jahre alt und steht schon 3 Jahre in der Garage.
Das Fahrzeug ist sehr günstig, man wird sich telefonisch einig, so daß eigentlich alles schon im Vorfeld klar ist.

Also hol ich mir rote Nummern, pack die Kohle in die Tasche, setz mich in den Zug und fahr 600 Kilometer um das Fahrzeug abzuholen.

Und JETZT? :huh:

Weil ich selbst kein Zugfahrzeug mit AHK habe, muß ich nach der Bezahlung das Fahrzeug von einem beauftragten Unternehmen mit dem Trailer abholen lassen.

Und die 2x600km fährt mir keiner unter 500.-€.
 
Also hol ich mir rote Nummern, pack die Kohle in die Tasche, setz mich in den Zug und fahr 600 Kilometer um das Fahrzeug abzuholen.

Nur zur Richtigstellung: Kurzzeitkennzeichen und "rote Nummer" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Viele Grüße
Roman
 
Sakasmus "on"

Das Volk hat seine Vertreter gewählt (welche sooooo gut sind, das gleich nochmal eine Legislaturperiode "gebucht" wurde).

Die Entscheidung ist treudoof hinzunehmen.

Zusätzliche Einnahmen im Kraftfahrzeuggewerbe sind positiv zu bewerten. Gehts der Wirtschaft gut, gehts UNS allen gut...

Sarkasmus "off"
 
Nur zur Richtigstellung: Kurzzeitkennzeichen und "rote Nummer" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ja, weil es die roten Nummern nicht mehr bei den Behörden zum "ausleihen" gibt, muß man sich selbst ein Kurzzeitkennzeichen "prägen" lassen, das dann z.B. nur für 3 bestimmte Tage gilt.
Nach Ablauf dieser Zeit ist es ungültig und man kann es behalten.

Insgesamt aber teuerer als die vorherigen roten Nummern, die zurückgegeben werden mußten.

Rote Nummern bekommen z.B. nur noch Werkstätten / Autohäuser für die eigenen Fahrzeuge und diese roten Nummern dürfen auch nicht mehr gegen Gebühr an Kunden ausgegeben werden.

Ich stand selbst erst vor kurzem vor dem gleichen Problem, als ich mir meinen Roller aus Köln abgeholt habe.

Ein elender Verwaltungsweg zwischen Behördenschalter-Gebührenautomat-Behördenschalter-Nummerschildbetrieb-Behördenschalter.
Am Ende hatte ich mit Wartezeit gut 3 Stunden verblödelt.

Alleine das prägen des Schildes kostete das, was vorher die Leihgebühr für die roten Nummern war. :angry:

*********************
edit ...... Stunden später :D
Sorry, hatte oben vergessen, das eingangs zu schreiben:
der Unterschied zwischen rotem- und Kurzzeitkennzeichen ist mir schon klar, aber ich sag immer noch "rote Nummer" dazu, weil es für solche Zwecke schon immer die rote Nummer war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Helmut, du bringst es auf den Punkt, 2-3 Stunden auf der Zulassungsstelle sind schnell erreicht. Derzeit gehe ich am Vortag zur Zulassungsstelle und besorge mir das Kurzzeitkennzeichen und hole am nächsten Tag das Fahrzeug ab. Kohle gegen Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Fahrzeug.
Das neue System zwingt einem geradezu zur Vorauszahlung in der Hoffnung, das dann alles zugeschickt wird.
Gerade gute Eu-Fahrzeugsangebote sind öfter weiter weg. Da fährt man also mehrere 100 km, kauft das Fahrzeug, hechelt zur Zulassungsstelle wg. Kurzzeitkennzeichen, den nur die kriegt man überall, zurück zum Händler, Kennzeichen dran und mehrere 100 km zurück.
Also zahlt man vorher, meldet das Fahrzeug an, holt es ab.
Irgendwie habe ich da kein gutes Gefühl und ich frage mich, ob da nicht windige Typen auf eine Idee kommen können. 10 Fahrzeuge ohne Gegenleistung verkauft, das wäre doch ein gutes Geschäft. Und das ganze wird als Dienst am Kunden verkauft. Gute Bewertungen etc, sind schnell fälschbar...
Also bleibt der Kauf vor Ort beim Händler des geringsten Misstrauens.
 
Dass man zukünftig die Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle "vor Ort" des Fahrzeugstandortes erwerben kann finde ich zumindest einen Gewinn.

Als ich letztes Jahr meinen Smart gekauft habe, musste ich mir vorsorglich Kurzzeitkennzeichen von "zu Hause" mitbringen. Derzeit bekommt man nur im "eigenen Zulassungsbezirk", wo man seinen Wohnsitz hat, diese Kurzzeitkennzeichen. Hätte ich mich gegen den Smart entschieden, wären die Gebühren für Schilderprägung und Zulassungsstelle für den Popes gewesen.

Zu bedenken ist bitte auch, dass die Kurzzeitkennzeichen auch bisher eigentlich nur für Überführungsfahrten gedacht sind. Dafür zahlt man ja für diese 3 Tage auch keine KFZ-Steuer. Und dass das Fahrzeug zumindest verkehrssicher sein muss, ist für alle am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge Bedingung. Denn selbst der Segen vom TÜV ist kein Freibrief. Wenn ein Fahrzeug trotz gültiger TÜV-Plakette sicherheitsrelevante Mängel hat, darf es auch trotz ordentlicher Zulassung nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Warum sollte das also bei Kurzzeitkennzeichen nicht auch so sein?

Viele Grüße
Roman
 
Zu bedenken ist bitte auch, dass die Kurzzeitkennzeichen auch bisher eigentlich nur für Überführungsfahrten gedacht sind.

..... und für Testfahrten, - das steht auch noch im Papierchen.

Deswegen habe ich, nachdem ich den Roller am Samstag von Köln nach Fürth gebracht habe, am Sonntag und Montag noch ausgiebige Testfahrten mit einigen 100km gemacht, um das Teil auf Herz und Nieren zu prüfen. :whistle:

Schließlich will ich mein Rückgaberecht nicht verfallen lassen. :cool:

Erst am Dienstag habe ich das Mobbed dann richtig angemeldet. :p
 
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