Probleme kann es trotzdem geben.Diese Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Es gibt nicht ein einziges Urteil, nachdem das Abstellen eines unverschlossenen PKW in einer ordnungsgemäß gesicherten Einzelgarage grob fahrlässig wäre. Wer dies weiterhin behauptet, möge bitte einen entsprechenden Nachweis (z.B. ein Az. o.ä.) angeben.
Ungebetener Gast campierte in Auto
Der Schaden wurde dann auf Kulanz übernommen.