Häßlich: Blinker deaktiviert Tagfahrlicht - warum?

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Um einmal zur Frage des Threadtitels zurück zu kommen, dem „warum“: weil der Fahrzeughersteller eine Leuchte einspart und vielleicht auch aus Designgründen.

Nach dem Motto „die Silhouette des Fahrzeugs soll an der Stelle nicht durch eine zusätzliche Leuchte gestört werden“. Das ganze „Problem” wäre ja keines, wenn Blinker und TFL in getrennten Gehäusen untergebracht wären.

Mich persönlich irritieren eher die „Laufband-Blinker“ von Audi & Co. Sieht aus wie eine Kaufhausreklame. Ob das TFL beim Blinken ausgeht ist aus meiner Sicht eher eine akademische Frage. Vom Geschmack abgesehen halte ich einen Eingriff in die Programmierung an der Stelle für nicht regelkonform, warum wurde hier bereits in Beiträgen erwähnt, das möchte nicht noch einmal wiederholen.
 
Hier ist alles genau erklärt.

Zugelassene Montagepositionen nach R48 für Tagfahrleuchten | ATH - Hinsberger
Tagfahrlicht Montage Vorschriften | ECE R48 / TÜV
  • Ist das Tagfahrlicht mit dem Richtungsblinker ineinandergebaut, muss das Tagfahrlicht erlöschen oder abdimmen, solange der betreffende Richtungsblinker eingeschaltet ist. Ineinandergebaut sind Blinker und Tagfahrlicht in der Regel dann, wenn sie sich ein Leuchtengehäuse bzw. ein Frontglas teilen.
 
Okay, Danke für die Quelle. Also demnach wäre die Programmierung eines Abdimmens anstelle Abschaltens bei Betätigung des Blinkers legal.
Wer das dann so umsetzen möchte, soll es tun.

Wobei sich das TFL beim duster nicht dimmen lässt, die Helligkeit bleibt immer unverändert auch beim einschalten des Abblendlichtes (zumindest kann ich keinen unterschied erkennen wenn ich es vergleiche).
Wäre hardwareseitig die Elektronik da wäre das sicher auch ab werk bereits so eingestellt.
 
Es dimmt definitiv ab auf die Helligkeit von Standlicht, wenn das Abblendlicht an ist. Das ist so gesetzlich geregelt und macht auch technisch Sinn.

Also die Funktion des abdimmen des TFL auf Standlicht Helligkeit gibt es sicher hinterlegt im Steuergerät, fragt sich nur wo. Damit wäre das auch in Kombination mit dem Blinker wieder legal.
 
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