Wildcampen, Freistehen und andere Camper(un)sitten

Wenn ich aber meine Möbel auspacke, ein Zelt aufbaue und ein Feuer mache, werde ich ausserhalb eines Campingplatzes Ärger bekommen.
Genau das ist der Knackpunkt. 2 Stühle, ggf kleiner Klapptisch ist noch in der erlaubten Grenze. Grill oder Kocher ist schon Wc.
Da gibt es doch die ethnischen Minderheiten die mit Wohnwagen und großem DB unterwegs sind. Wird da auch kontrolliert, oder sind da alle zurückhaltend ?
Mike das habe ich oben zwar angerissen, wollte aber nicht ins Detail gehen. Du hast es aber nun angesprochen. Wenn öffentliche Parkplätze benutzt werden und die oben beschriebenen Regel eingehalten werden, dann gibt es keine Handhabe.
2013 hatte eine Gruppe mir mehreren Gespannen unter einer Brücke gelagert. Polizei räumte den Standplatz 2 mal und das ohne Rücksicht. Auch der Angler mit Ost Emigration denken da oft sie dürften alles. Wie gesagt außerhalb öffentlicher Str. wird hart durchgeriffen (wenn man es meldet).
 
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Mit einem Kastenwagen oder VW - Bus fällt man eben nicht sofort auf, mit einem Wohnwagen natürlich schon.
An anderer Stelle hatte ich ich bereits erwähnt, daß PKW mit Fenstern keineswegs "Stealhscamper" sind, das geht bestenfalls mit einem fensterlosen Kastenwagen, aber gewiß nicht mit einem PKW Dokker.
(Kommt jetzt bitte nicht mit "Fahrtüchtigkeit herstellen", das zieht nicht und die Strafe ist trotzdem fällig)
Die StVo ist da recht eindeutig, da wird sich auch Dein bayrischer Dorfbürgermeister nicht über Bundesgesetze hinwegsetzen können: rasten auf öffentlichen Parkplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt und da kann selbst ein niederbayrischer Dorfgötze auf Gesetzesebene nichts schmieren.
Ich bin bislang mit meinem Caravan noch nirgendwo in D und A für eine Übernachtung reglementiert worden und gewiss ist das auch in Deiner Gemeinde rechtlich nicht umsetzbar.
2013 hatte eine Gruppe mir mehreren Gespannen unter einer Brücke gelagert. Polizei räumte den Standplatz 2 mal und das ohne Rücksicht. Auch der Angler mit Ost Emigration denken da oft sie dürften alles. Wie gesagt außerhalb öffentlicher Str. wird hart durchgeriffen (wenn man es meldet).
Angler die Bootsrampen an Bundeswasserstraßen blockieren , sind unerträglich...:kotz2:
 
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Die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist generell erlaubt, kann aber explizit an entsprechend ausgeschilderten Örtlichkeiten wieder verboten werden.

Kennt einer die Regeln in Italien? Demächst steht eine Reise an und je nach Verkehr (wie weit ich gekommen bin), habe ich das Freistehen zumindest mal als Überlegenswert angedacht.
 
In Europa hat es sich erst in den 80ern etabliert, daß man auf freistehende Camper oder WW Gespanne geachtet hat, die es sich auf Parkplätzen oder schön gelegenen Plätzen für 1 oder 2 Tage gut eingerichtet haben.

Es ging dabei aber nicht um irgendwelche Behinderungen oder Umweltsauereien die evtl. dort von den Campern angerichtet wurden, sondern um die Beschaffungskriminalität.

Junkies konnte man schlecht greifen, aber es war leichter die Szene auszutrocknen, indem man ihnen die Geldquellen entzieht. Denn bewohnte Camper und WW Gespanne gelten als Urlauber die einiges an Werten mitführen, die man durch sich durch Besitzstandsveränderung einverleiben konnte, um so seinen Dealer zufrieden zu stellen.

Gegen einen Camper oder ein WW-Gespann das irgendwo in der Botanik übernachtet oder für mehrere Stunden rastet, wird aber keiner etwas unternehmen.

Wobei ich als Reisender mit WW eher eine BAB-Raststätte bevorzuge, wo ich mich zwischen 2 Sattelzüge stelle und mich dort wohler fühle, als alleine auf einem einsamen Landstraßenparkplatz.
 
Kennt einer die Regeln in Italien

Selbst das Übernachten im „normalen“ Auto ist in Italien strikt verboten. Schwarzcamping jeglicher Art wird richtig teuer. Meist werden um die 300€ Kassiert.
Im Gegensatz zu Deutschland können dich in Italien vier Behörden ( Polizia Municipale, Carabinieri, Polizia Stradale, und die Corpo Forestale ) zur Kasse beten. Gerade für die auf Gemeindeebene eingestellten sind die Schlafenden ein lohnendes Ziel.

Du solltest zwei Dinge beherzigen: Übernachte auf einem Campingplatz und diskutiere nicht mit der Polizei. Die agieren nicht mit Samthandschuhen.

Die Schwarzcamperei kann man mittlerweile in Südeuropa überall vergessen, wenn man Urlaub mit Erholung kombinieren möchte. Die Zeiten sind längst vorbei.
Wer von der Romantik träumt, wie sie in Wohnmobilprospekten bebildert ist, der muss heute nach Skandinavien. Ein(ig)e Flasche(n) mit einem edelen hochprozentigen Tröpfchen und dem Versprechen nichts zu hinterlassen öffnet ( noch ) bei vielen Landbesitzern manche Türen und Tore.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
Code:
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/ist-es-erlaubt-im-auto-zu-schlafen

Laut dieser Quelle ist schlafen im Auto erlaubt. Wieso ist das Wildcampen?

Nein, ist so nicht richtig was dort steht.

Übernachten im Auto ist nur dann erlaubt, wenn es dem Verkehrszweck dient.

Natürlich ist es erlaubt, eine Fahrt aufzusplitten und unterwegs zu übernachten, um dann weiterzureisen.
Jeder LKW - FernFahrer muss das machen.

Ein Fahrzeug zur "Ferienwohnung auf Zeit" umzuwidmen ist aber kein Verkehrszweck mehr.

Ich habe es aber auch schon hier geschrieben, in den wirklich attraktiven Urlaubsregionen sind mittlerweile nahezu alle Möglichkeiten für Freisteher durch Beschilderung geregelt: Camping verboten.
Da wo ich wohne, steht das in der Gemeindeverordnung, Und in den Nachbargemeinden ist es genau so geregelt.

Aber die Gesetzeslage ist das eine, VIEL wichtiger ist die Akzeptanz.
Wer sich unauffällig verhält wird in der Regel wenig Ärger bekommen.

Leider halten sich viele Camper eben nicht daran und bauen lieber ein "Lager" auf um ihren Camper.
Genau das ist in unserer Region die letzten 20 Jahre passiert, einige auswärtige Touristen haben sich stellenweise sehr breit gemacht und mittlerweile wird rigoros kontrolliert, und da leiden jetzt ALLE drunter. Auch die EInheimischen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das sind nur Polizisten - ich würde niemals eine Strafe eines Polizisten akzeptieren. (Grundsatz dahinter ich verhalte mich richtig und respektvoll)

Grundsätzlich Höflich:

- Alles verneinen
- deren Aufforderungen höflich Wiedersprechen und sagen das man nicht übereinstimmt und jede Handlung nun tut im zwang deren Ausübung
- Geld nie vor Ort bezahlen sondern immer Einspruch einlegen.


Das klappt natürlich nur wenn man sich wie ein normaler mensch verhält und besten gewissen sich an die geltenden Gesetze und gesunden Menschenverstand hällt

Probiere das mal im Ausland z.B. in Italien.

Da funktioniert es so:
Mit dem Polypen wird gemeinsam zum Geldautomaten gefahren, da darfst Du dann die saftige Strafe abheben, sofern Du sie nicht bar dabei hast.

Du kannst Dich natürlich weigern, kein Problem:
Dann händigst Du den Polizisten deine Papiere für dein Fahrzeug aus und deinen Führerschein und sie konfiszieren dein Auto.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit meiner Ex habe ich in der Schweiz an einem Parkplatz auf Campingstühlen mit einem Campingtisch gesessen und was gefuttert. Die Cops sind (Gott-sei-Dank) nur vorbei gefahren und haben den Finger mit der "dudu-Geste" gemacht.

Grundsätzlich: Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man irgenwo Dreck hinterlassen kann. Selbst auf einem Autobahnparkplatz ist der Mülleimer in ein paar Metern erreichbar. Aber manche sind zu faul, auch die zu laufen.... <_<
 
Da lob ich mir das jedermanns Recht in Schweden und Norwegen.
Wir meisten Deutschen sind leider Erbsenzähler und man möge mir verzeihen ganz schlimm ist es in der schönen Schweiz!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Wo stammt denn diese Aussage her? Ist ein Fahrer übermüdet, kann er sich jederzeit auf einen Parkplatz hinstellen bis er wieder Fahrtüchtig ist. Da gibt es keine Strafe, auch nicht bei der Standzeit in der Nacht. Solltest mal nachlesen was Wildcampen bedeutet.
Du darfst sogar ohne Strafe als Angler , Kanut, oder Wanderer in der Nacht überall dein Zelt aufschlagen, solange du dich da nicht breit machst und am nächsten Morgen den Platz sauber verlässt.

Weil ein Ordnungshüter nicht verpflichtet ist, Dir deine abenteuerlichen Geschichten zu glauben.


Nein, Du darfst kein Zelt in Deutschland nach Belieben aufbauen und dort übernachten:
Rechtslage in Deutschland

"Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten. "

Das ist in den Forstgesetzen der einzelnen Bundeländer relativ einheitlich geregelt.

Du verwechselst das mit "Lagern". Das ist grundsätzlich nicht verboten, um z.B. Tiere zu beobachten. Sobald ein Zelt aufgebaut wird, gilt es nicht mehr als "Lagern"...

Bei und übernachtet kein Freisteher um die "Fahrtüchtigkeit" wieder her zu stellen, sondern weil es eine Zieldestination ist. Man steht besonders gern an schönen Seen, die weitab von jeder Fernverkehrsroute liegen. Die übermüdeten Camper haben dann sogar teilweise noch die "Kraft", die installierten Wohnmobilsperren abzubauen mit Bordwerkzeug, alles schon gesehen.. Glaubt ihr, die Polizisten sind so doof, da nicht unterscheiden zu können?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Allemansrätten gilt nicht für Autos, WoWa und WoMos. Nur für Zeltcamper/Backpacker usw.

Jedermannsrecht (allemansrätten) in Schweden - Schwedentipps.se

WoWa/WoMo nur auf ausgewiesenen Stell-/Campingplätzen oder Parkbuchten/Straßenrand.

Womit wir schon eine der Campingunsitten aufgezählt hätten.

Eine weitere ist das Einzäunen der kompletten Parzelle mit mobilem Weidezaun auf Campingplätzen. Das machen auch Camper ohne Hunde und mir fällt das immer mehr auf.
 
Dann hab ich mit meinem VW Bus immer Glück gehabt. Fakt ist aber eines : Die Nordmenschen sehn das lockerer
wie wir.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #28
Das sind nur Polizisten - ich würde niemals eine Strafe eines Polizisten akzeptieren. (Grundsatz dahinter ich verhalte mich richtig und respektvoll)

Grundsätzlich Höflich:

- Alles verneinen
- deren Aufforderungen höflich Wiedersprechen und sagen das man nicht übereinstimmt und jede Handlung nun tut im zwang deren Ausübung
- Geld nie vor Ort bezahlen sondern immer Einspruch einlegen.


Das klappt natürlich nur wenn man sich wie ein normaler mensch verhält und besten gewissen sich an die geltenden Gesetze und gesunden Menschenverstand hällt


genau so hab ich das gemacht......... Allgemeine Verkehrskontrolle.........blabla......haben sie was Getrunken?
Ja........was haben sie getrunken........Kaffee........sind sie mit einem Alko Test einverstanden? .......Nein........dann müssen wir sie mit zur wache nehmen und eine Blutprobe entnehmen.........Nein das möchte ich nicht..........dann werden wir sie zwingen.......... Ich werde mich der Gewaltausübung nicht widersetzen.........Auf der Wache kam dann der Arzt und wollte mir eine Blutprobe entnehmen........ich fragte die Beamten ob ich denn den Richterlichen Beschluss mal sehen darf?........der Beamte bekam sichtlich eine andere Gesichtsfarbe..........der Arzt ging erstmal wieder.........nach ca 1,5 std....ich habe in einem Raum gewartet......mit einem Beamten........ließ mir etwas zu Trinken bringen......kontrolierte demonstrativ den Inhalt auf Alkohol.........dann war die Richterliche Anordnung da......der Arzt kam und wollte Blut...... ich erklärte ihm das ich Bluter bin......der Arzt sagte das er das hier auf der Wache dann nicht machen kann.......jetzt hatten auch andere Beamte eine Gesunde Gesichtsfarbe...........der Arzt meinte das ich ins Krankenhaus gebracht werden soll......ich sagte das ich das nicht möchte.........nach dem nun fast 4 stunden vergangen waren, sagte ich das ich einer Atemkontrolle zustimme.......öhm......das war dann wohl zuviel für den Beamten.......ein anderer kam und machte den Alko test.......0,0 Promill .......was soll das fragte der Beamte......Ich habe ihnen gesagt das ich nur Kaffee getrunken habe, ich Trinke niemals Alkohol.........Ich bestannd auf die zurückbringung zu meinem Auto was dann erst verweigert wurde......ok ich rufen meinen Anwalt an........ja zum Teufel wir bringen sie zu ihrem Auto........ er war eine Lustige inzwischen Nacht, ich habe mich Köstlich amüsiert.

Habe jetzt aber auch immer öfter nette Beamte die mir Hinterherfahren.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #29
Da lob ich mir das jedermanns Recht in Schweden und Norwegen.
Wir meisten Deutschen sind leider Erbsenzähler und man möge mir verzeihen ganz schlimm ist es in der schönen Schweiz!

Ein Betroffener, der in der Region um Zermatt oder Interlaken wohnt, sieht das logischerweise anders.

Aber alles ist immer eine Frage des Verhaltens. Wenn man nicht sofort als Camper erkannbar ist, ist die Chance Ärger zu bekommen, äusserst gering.

Das kapieren leider sehr viele Freisteher nicht.
Sie gehen bei der Standplatzwahl nicht danach, wo es am unauffälligsten ist, sondern dorthin, wo man morgens nach dem Aufstehen eine tolle Aussicht hat!
Anstatt einfach mal ein paar hundert Meter zu laufen, meinetwegen mit Rucksack und Picknikdecke, stellt man lieber seinen Camper direkt ans Seeufer und baut seine "Festung" auf inkl. "Verkabelung".

Selbst in kleineren Gemeinden gibt es Industriegebiete/Handwerkerzonen, wer dort steht wird selten bis nie Ärger bekommen, warum auch? Nachts sind diese Gegenden ruhig und am morgen verkrümelt man sich wieder.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dann hab ich mit meinem VW Bus immer Glück gehabt. Fakt ist aber eines : Die Nordmenschen sehn das lockerer
wie wir.

Oder DU hast Dich unauffällig verhalten und hast nicht provoziert?

Ich bin absolut FÜR Freistehen.
Deswegen bin ich dafür, sich so zu verhalten, dass der "Verfolgungsdruck" nicht immer stärker wird.

Leider wohl eine vergebliche Hoffnung...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier bei uns in der Kleinstadt gibt es extra ausgewiesene Standplätze für WoWa bzw. WoMo zum Übernachten. Man darf halt kein Zelt aufbauen oder sich sonst wie häuslich einrichten. Dafür steht man aber sicher und hat auch Entsorgungsmöglichkeiten.
Der örtliche Einzelhandel, Hallenbad, etc. profitieren auch.

Vereinzelt stehen auch mal WoMos auf dem Parkplatz eines Wildparks oder in Parkschneisen. Da sagt hier niemand etwas, solange es nur um Übernachten geht.
 
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