Hallo Forum,
trotz langwieriger Suche im gesamten Forum gab es keine eindeutige Antwort.
Darum:
Was macht die (kluge) Bordelektronik, wenn man z.B. am Rückfahrscheinwerfer Strom abgreift?
Gibt es dann Fehlermeldungen und u. U. Notlauf-Modus für das ganze Fahrzeug, nur Einträge ins Fehlerprotokoll oder "keine Erregung elektronischer Öffentlichkeit"?
Spielt der Gewährleistungsanspruch eine Rolle bei derartigen, fremdveranlassten Fehlerprotokoll-Einträgen?
Anlass der Frage ist die Installation der dem
"7,84" Berühren Auto DVR 4G Bluetooth Rückspiegel-Monitor Kamera Dashcam W/EU Map"
7,84" Auto DVR Berühren Bluetooth 4G Rückspiegel Monitor GPS Kamera Dual Lens HD | eBay (http://www.ebay.de/itm/122649838934?_trksid=p2045573.m570.l6022&_trkparms=gh1g%3DI122649838934.N48.S1)
mitgelieferten rückwärtigen Kamera.
Diese wird über einen Klinkenstecker am "Smartphone"-Rückspiegel (tolles Teil bis auf Zittern im Fahrbetrieb, abstellbar, Idee?) angeschlossen.
Und liefert auch problemlos gute Bilder (wie auch das ganze Paket ansonsten sehr überzeugt).
Dem Bedienungsmanual ist zu entnehmen, das ein aus der hinteren Steckverbindung (sieht aus wie Mini-DIN-Stecker) herauskommendes rotes Kabel an den Rückleuchten angeschlossen werden soll.
Sinnigerweise wohl am Rückfahrscheinwerfer.
Masse holt sich der Rückspiegelcomputer scheinbar über den Klinkenstecker, aus der hinteren Steckverbindung ragt auch eine blaue Kabelschleife heraus.
Das Gerät soll wohl allem Anschein nach erkennen das beim Einlegen des Rückwärtsganges der Rückfahrscheinwerfer aktiviert wird, schaltet damit auch die LED's der Kamera ein und fügt dem Bild im Rückspiegel die üblichen grün/gelb/roten Begrenzungsmarkierungen hinzu. Toll, wenns so kommt!
Aber: kann ich da einfach an das geschaltete Plus des Rückfahrscheinwerfers rangehen?
In Vorfreude auf Eure "Anteilnahme"
trotz langwieriger Suche im gesamten Forum gab es keine eindeutige Antwort.
Darum:
Was macht die (kluge) Bordelektronik, wenn man z.B. am Rückfahrscheinwerfer Strom abgreift?
Gibt es dann Fehlermeldungen und u. U. Notlauf-Modus für das ganze Fahrzeug, nur Einträge ins Fehlerprotokoll oder "keine Erregung elektronischer Öffentlichkeit"?
Spielt der Gewährleistungsanspruch eine Rolle bei derartigen, fremdveranlassten Fehlerprotokoll-Einträgen?
Anlass der Frage ist die Installation der dem
"7,84" Berühren Auto DVR 4G Bluetooth Rückspiegel-Monitor Kamera Dashcam W/EU Map"
7,84" Auto DVR Berühren Bluetooth 4G Rückspiegel Monitor GPS Kamera Dual Lens HD | eBay (http://www.ebay.de/itm/122649838934?_trksid=p2045573.m570.l6022&_trkparms=gh1g%3DI122649838934.N48.S1)
mitgelieferten rückwärtigen Kamera.
Diese wird über einen Klinkenstecker am "Smartphone"-Rückspiegel (tolles Teil bis auf Zittern im Fahrbetrieb, abstellbar, Idee?) angeschlossen.
Und liefert auch problemlos gute Bilder (wie auch das ganze Paket ansonsten sehr überzeugt).
Dem Bedienungsmanual ist zu entnehmen, das ein aus der hinteren Steckverbindung (sieht aus wie Mini-DIN-Stecker) herauskommendes rotes Kabel an den Rückleuchten angeschlossen werden soll.
Sinnigerweise wohl am Rückfahrscheinwerfer.
Masse holt sich der Rückspiegelcomputer scheinbar über den Klinkenstecker, aus der hinteren Steckverbindung ragt auch eine blaue Kabelschleife heraus.
Das Gerät soll wohl allem Anschein nach erkennen das beim Einlegen des Rückwärtsganges der Rückfahrscheinwerfer aktiviert wird, schaltet damit auch die LED's der Kamera ein und fügt dem Bild im Rückspiegel die üblichen grün/gelb/roten Begrenzungsmarkierungen hinzu. Toll, wenns so kommt!
Aber: kann ich da einfach an das geschaltete Plus des Rückfahrscheinwerfers rangehen?
In Vorfreude auf Eure "Anteilnahme"