wer kennt diese Anhängerkupplung

olafX

Neumitglied
Fahrzeug
ich warte noch
Wer kennt diese Anhängerkupplung oder hat die gleiche?
Bin auf der Suche nach der Montage/Betriebsanleitung und der EU Zulassungsnummer.
Habe die AHK zusammen mit einem EU-Neuwagen erstanden. Der Händler behauptet für die Kupplung reicht der Aufkleber und weitere Unterlagen sind nicht notwendig.
Aus den Fahrzeugpapieren ist jedoch nicht ersichtlich das eine AHK zum Fahrzeug gehört. Habe deswegen schon beim Tüv angefragt. Habe also in spätestens 3 Jahren ein Problem.
Auch bei Dacia habe ich angefragt. Antwort: Dacia verbaut keine AHK ab Werk. Das Mitführen der Montage/Betriebsanleitung mit EU Zulassungsnummer ist Pflicht und ich solle mich deswegen doch an meinen Händler wenden.
 

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Wer kennt diese Anhängerkupplung oder hat die gleiche?
Bin auf der Suche nach der Montage/Betriebsanleitung und der EU Zulassungsnummer.
Habe die AHK zusammen mit einem EU-Neuwagen erstanden. Der Händler behauptet für die Kupplung reicht der Aufkleber und weitere Unterlagen sind nicht notwendig.
Aus den Fahrzeugpapieren ist jedoch nicht ersichtlich das eine AHK zum Fahrzeug gehört. Habe deswegen schon beim Tüv angefragt. Habe also in spätestens 3 Jahren ein Problem.
Auch bei Dacia habe ich angefragt. Antwort: Dacia verbaut keine AHK ab Werk. Das Mitführen der Montage/Betriebsanleitung mit EU Zulassungsnummer ist Pflicht und ich solle mich deswegen doch an meinen Händler wenden.

Lass Dir vom Tüv bescheinigen, das das Mitführen der Papiere Pflicht ist und geb deinem Händler dieses Schreiben. Dann kann er sich nicht rausreden. Oder eine Kopie einer anderen Kupplung. Es steht ja drin das diese Unterlagen mitzuführen sind. Das gilt dann für alle nicht Eintragungspflichtigen Anlagen.
 
Ich habe die ahk ab werk bestellt und habe die dann im ah eingebaut bekommen nur ich habe weder eine bescheinigung noch eine abe hmmmmmmm mal sehe was der tüv in 3 jahren sagt :(
 
Nur keine Sorge!!! Da die AHK eine EG-Prüfnummer hat und auch der Logan eine EG-Abnahme hat, ist alles in Ordnung. der Einbau der AHK ist dann nicht mehr von einem Prüfer / Sachverständigen (TÜV/DEKRA usw.) abzunehmen. Ich bearbeite auch KFZ-Zulassungen und kenne mich da aus.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Danke Tomü für den Hinweis.
Hast du vielleicht eine Quelle dazu. Gesetz oder Verordnung?
Es gibt ja nicht nur den TÜV, auch Verkehrskontrollen oder die Versicherung bei einem Unfall.
Deshalb suche ich etwas offizielles um mich abzusichern.

Für mich geht die EU Zulassungsnummer nicht aus dem Aufkleber hervor.
Nur das Land (e19) Eine EU Zulassungsnummer sieht für mich so aus: e19*94/20*xxxx
Das kann ich aus dem Aufkleber nicht ableiten, nicht mal der Hersteller steht drauf.
Oder ist die Zulassungsnummer verschlüsselt in der Teilenummer enthalten?

Vielleicht hat ja doch jemand die gleiche Anhängerkupplung.
Von meinem Händler komme ich wohl keine weitere Informationen auf dem gütlichen Wege. Der will mich nicht verstehen habe ich den Eindruck.
 
Danke Tomü für den Hinweis.
Hast du vielleicht eine Quelle dazu. Gesetz oder Verordnung?
Es gibt ja nicht nur den TÜV, auch Verkehrskontrollen oder die Versicherung bei einem Unfall.
Deshalb suche ich etwas offizielles um mich abzusichern.

Für mich geht die EU Zulassungsnummer nicht aus dem Aufkleber hervor.
Nur das Land (e19) Eine EU Zulassungsnummer sieht für mich so aus: e19*94/20*xxxx
Das kann ich aus dem Aufkleber nicht ableiten, nicht mal der Hersteller steht drauf.
Oder ist die Zulassungsnummer verschlüsselt in der Teilenummer enthalten?

Vielleicht hat ja doch jemand die gleiche Anhängerkupplung.
Von meinem Händler komme ich wohl keine weitere Informationen auf dem gütlichen Wege. Der will mich nicht verstehen habe ich den Eindruck.

Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) ist in diesen Fällen nicht
gefordert.
 
Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) ist in diesen Fällen nicht
gefordert.

Also kann ich meine Tagfahrleuchten mit der "E 11" Prüfnummer anbauen, ohne das der Onkel TÜV / DEKRA o.ä was zu bemängeln haben.
 
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