Mein Renaulthändler gestattet kein mitgebrachtes Öl.

Wenn das mit dem (kein mitgebrachtes Öl) von ganz oben kam, dann muß sich der Vertragshändler daran halten, denn Vertragshändlern werden ähnliche Daumenschrauben angesetzt, wie überall im Franchisesektor.

Und letztlich ist ein Vertragshändler fast das gleiche wie ein Franchisenehmer.

Aaaaaaber, wenn diese Anweisung von ganz oben kam, dann müßte es ab jetzt bei allen anderen Vertragshändlern genau so sein.
 
ACHTUNG !!!

Renault nimmt aus Haftungsgründen KEIN SELBST MITGEBRACHTES Motoröl mehr an.

Grund ist, dass bei einer Service-Mitarbeiter-Schulung zur Sprache kam, dass Renault (bzw. der annehmende Mitarbeiter?) im Falle eines Motorschadens dafür haften muss.

Selbst bei einem ungeöffneten Behälter könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, was wirklich drin ist.
So die Erklärung des Mitarbeiters.

Das treibt die Kosten für die Wartung um ca. 70 Euro in die Höhe.
Liqui Moly selbst gekauft ca. 40 €/5 Liter
Renault/ Elf ca 105 €/4,8 Liter
Beides Synthetik 5Wx Öle mit Freigabe.

Die Angaben gelten für ein Renault Autohaus in Wuppertal

Erstens ist das Ansinnen von Werkstätten nichts Neues und zweitens steht das Argument auf tönernen Füßen, denn wenn jemand Öl von Elf mitbringt, bleibts Öl von Elf auch weiterhin.
Mein AH nimmt nach wie vor selbst mitgebrachtes Öl an, sofern die Norm stimmt. Ansonsten würde ich selbst den Ölwechsel machen und den Rest in Auftrag geben. Zudem hat Renault auch nach EU-Recht keine Chance, das zu unterbinden, da auch jede freie Werkstatt den Service durchführen darf, sofern eine Bestätigung erfolgt, nach Renault-Norm gearbeitet zu haben. Ich glaub nicht, dass Renault so einen Unfug rausgibt, m.E. ist das eher ein unpassender Versuch einer Werkstatt, selbstbestimmte Kunden für naiv und dumm zu halten .....
 
@Helmut2 Die Befürchtung habe ich auch......naja meine Garantie läuft biss 11/15 auch der nächste Ölwechsel wird ab dann wohl wieder selbst gemacht!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
So wie er das erzaehlte war es seine entscheidung, weil Jemand auf der Schulung erzaehlt hat dass ein Mitarbeiter von Renault/Dacia einen Motor aus diesem Grund ersetzen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst kürzlich wurde im tv (auf einem seriösen sender, erinner' mich aber leider nicht mehr, wo) über einen erfinder berichtet, der eine art dialysegerät für motoröl entwickelt hat : nie mehr ölwechsel. Dieses gerät hat wohl längst seine langzeittauglichkeit unter beweis gestelllt.

Es wird von diversen städtischen verkehrsbetrieben mit erfolg genutzt (erwähnt wurden zB die braunschweiger verkehrsbetriebe). IIRC wurde als hauptabsatzmarkt für das gerät china genannt.

Wird nur von den ölmultis nach kräften totgeschwiegen ... :)

Der Unfug nimmt auch nie ein Ende!!!!
Ein Filter schützt erstens nicht vor Cracken der Molekülketten durch mechanisches Zerscheren und zweitens haben Motoren von Busse und LKWs ganz andere Füllmengen.
Zudem, würde man tatsächlich die Qualität des Öls erhalten können, sprechen wir von einer Öleinsparung von 2 Ölwechsel auf knapp 100.000 km (bei 30.000 km Wechselintervall).
Bei einem Dialysegerät wird das Blut gereinigt, wäre es aber ansonsten kaputt, würde auch das wenig helfen, adäquat auch so beim Öl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Redensart von Datalost zu benutzen ...... das mit der Mitarbeiterschuld und Schadensersatz gegenüber diesem, das steht auf mehr als tönernen Füßen und würde die Arbeitswelt in Aufruhr versetzen.

Jeder Mechaniker oder Elektriker könnte für Produktionsausfälle haftbar gemacht werden, wenn er eine Schraube abreißt, oder einen Kabelschuh nicht richtig verpresst und deswegen die Produktion 20 Minuten ruht.

Arbeitsvertrag nur noch bei Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung .... :mellow:

Man geht am Morgen in die Arbeit und am Abend hat man in der Arbeit Haus und Hof verloren.
 
So wie er das erzaehlte war es seine entscheidung, weil Jemand auf der Schulung erzaehlt hat dass ein Mitarbeiter von Renault/Dacia einen Motor aus diesem Grund ersetzen musste.

Das klingt jetzt schon ganz anders! Einfache Sache: Wenn ein Autohaus bei einem mitgebrachten und verschlossenen Kanister nicht in der Lage ist, die richtige Spezifikation zu akzeptieren, geht der Werkstattauftrag woanders hin.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
Um die Redensart von Datalost zu benutzen ...... das mit der Mitarbeiterschuld und Schadensersatz gegenüber diesem, das steht auf mehr als tönernen Füßen und würde die Arbeitswelt in Aufruhr versetzen.

Jeder Mechaniker oder Elektriker könnte für Produktionsausfälle haftbar gemacht werden, wenn er eine Schraube abreißt, oder einen Kabelschuh nicht richtig verpresst und deswegen die Produktion 20 Minuten ruht.

Arbeitsvertrag nur noch bei Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung .... :mellow:

Man geht am Morgen in die Arbeit und am Abend hat man in der Arbeit Haus und Hof verloren.
Ob der Mitarbeiter nun persoenlich haften musste oder die Firma fuer ihn ist dabei doch unerheblich.
Jeder der bei seinem Arbeitgeber einen Schaden in vierstelliger Hoehe anrichtet bekommt mit seinem Chef Aerger.
Firmen sind natuerlich gegen soetwas versichert. Trotzdem wird da ein intensives Chef /Mitarbeiter Gespraech folgen.
 
Um die Redensart von Datalost zu benutzen ...... das mit der Mitarbeiterschuld und Schadensersatz gegenüber diesem, das steht auf mehr als tönernen Füßen und würde die Arbeitswelt in Aufruhr versetzen.

Jeder Mechaniker oder Elektriker könnte für Produktionsausfälle haftbar gemacht werden, wenn er eine Schraube abreißt, oder einen Kabelschuh nicht richtig verpresst und deswegen die Produktion 20 Minuten ruht.

Arbeitsvertrag nur noch bei Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung .... :mellow:

Man geht am Morgen in die Arbeit und am Abend hat man in der Arbeit Haus und Hof verloren.

Wenn der Mechaniker ein "Vollass" war, haftet das Autohaus. Hat das Öl nachweisbar gestimmt und der Motor untersuchungstechnisch nachgewiesen durch mangelhaftes Öl Schaden erlitten, ist der Ölhersteller versichert.

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@Helmut2 Die Befürchtung habe ich auch......naja meine Garantie läuft biss 11/15 auch der nächste Ölwechsel wird ab dann wohl wieder selbst gemacht!

Sobald die Garantie vorbei ist, hat jeder Hersteller sowieso ein "Gehörproblem" wenns um Kulanz geht, bei Dacia ists nicht anders. Da wird so lange abgewiegelt, bis man einen Herstellungsfehler nachweist.
Meine Heckklappe wollten sie mit Hinweis auf abgelaufener Lackgarantie abschmettern, bis ich auf einen Herstellermangel hinwies. Jetzt erst nach 3 Wochen ist Bewegung seitens Dacia ins Spiel gekommen, sie haben mich sogar telefonisch über den aktuellen Ablauf informiert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Das ist dann aber meist der öffentliche Dienst.
 
Das ist dann aber meist der öffentliche Dienst.

ne, das ist in der freien wirtschaft üblich.

dazu gibt es noch eine saftige abfindung.

ist unterm strich wohl immer noch billiger,
als wenn der *** :) noch weitere gelegenheiten für schadenverursachung bekommt.
 
So wie er das erzaehlte war es seine entscheidung, weil Jemand auf der Schulung erzaehlt hat dass ein Mitarbeiter von Renault/Dacia einen Motor aus diesem Grund ersetzen musste.

DAS kann man mit 100% Sicherheit ausschliessen!
Die Firma hat eine Betriebshaftpflicht. Haften müsste man als Mitarbeiter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das ist bei Einfüllen von Öl aus einem geschlossenen Gebinde eines zugelassenen Öls selbst mit den größten juristischen Verrenkungen nicht herzuleiten.

Und wenn tatsächlich eine grobe Verfehlung nachgewiesen werden kann, dann wird der Mensch gekündigt. Keine Firma versucht einen hohen Schaden beim Mitarbeiter einzuklagen, da kommt nämlich in den meisten Fällen bis Lebensende nicht viel zusammen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #29
Darum geht es doch nicht.
Muss die Betriebshaftpflucht zahlen steigen die beitraege. Das will kein Arbeitgeber.
Allwine der Aerger und die Scherereien mit Anwaelten, Gericht und dem Kunden.
 
Ich hatte früher auch gedacht, dass der Mitarbeiter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet.

Wikipedia (Quelle) fasst das Thema Arbeitnehmerhaftung gut zusammen:

Normale (mittlere) Fahrlässigkeit:
Bei normaler bzw. mittlerer Fahrlässigkeit wird eine vollständige Haftungsfreistellung abgelehnt. Die Aufteilung richtet sich nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten. Der Schaden wird sich daher nicht immer hälftig teilen lassen.

Kriterien sind die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Schadenshöhe, ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes und durch Versicherung deckbares Risiko, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, die Höhe seines Arbeitsentgelts und unter Umständen auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers wie Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienverhältnisse und bisheriges Verhalten. Nicht berücksichtigt werden darf aber zum Beispiel die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Dies wäre ein Verstoß gegen § 78 BetrVG.

Auch sind die Obliegenheiten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. So kann er verpflichtet sein, das Schadensrisiko durch den Abschluss einer Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung zu begrenzen. Unterlässt der Arbeitgeber den Abschluss einer Versicherung, so haftet der Arbeitnehmer dennoch nur bis zur Höhe der fiktiven Selbstbeteiligung. Auch die Selbstbeteiligung muss aber zumutbar sein. Dies hängt zum Beispiel beim Arbeitgeber-veranlassten Führen eines Kraftfahrzeugs vom Zeitwert des Kraftfahrzeugs und vom Verdienst des Kraftfahrers ab.


Ich wünsche allen einen fehlerfreien Arbeitstag!
 
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