Hallo,
dann verstehe ich aber nicht, warum einige Anbieter in Deutschland den Fahrzeugbrief oder COC Bescheinigung vor Kauf des Autos für die Zulassung zuschicken und dann erst bei Abholung bezahlt wird?
Sind da die Bedingungen bei "grenzüberschreitenden" Kaufverträgen anders geregelt?
Vielleicht haben wir ja hier einen Fachmann?
Es bestünde insofern ja nur(!) die Gefahr des Diebstahls, man müsste mit dem KFZ schon den Hof des Händlers verlassen und dazu braucht es schon etwas mehr Aufwand....(blödes Beispiel, ich weiß
) Aber welche Gefahr besteht da wirklich für den Autohändler....
Mich würde auch die Möglichkeít der roten Kennzeichen interessieren, zumal meine Zulassungsstelle sich im vornherein mit einer Händler/Haltererklärung absichert, worin der Autohändler die Fahrzeugidentnummer bestätigen muss. Eine Vorführung ist dann nicht mehr notwendig. Im Grunde läuft man damit doch nicht falsch....Hat ein Händler aus Polen da schon mal Auskunft gegeben?
Überlege mir im Moment auch gerade diese Möglichkeit, da ich immer mehr Verzögerungen bei meinem bestellten Auto sehe, aber ehrlich gesagt, diese Bezahlung vor Abholung ist mir auch nicht so geheuer, selbst die Anzahlung ist doch eigentlich überflüssig und auch nicht gängig, oder?
Möchte niemandem etwas madig machen, aber man macht sich halt so seine Gedanken.
Zumal die Entfernung von hier nach Polen auch schon gute 700km beträgt und nicht vor Ort ist.