Anhängerkupplung beim MCV mit LPG [ab Werk und Nachrüstung]

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habe nochmal eine stellungnahme eines daciamitarbeiters an meinen vorherigen post eingefügt

da steht leider etwas anderes drinnen,....

Irgendwas läuft da aus dem Ruder!
Bei Dacia ist der LPG-MCV mit dem selben Zuggewicht wie die anderen und nur mit einer um 50kg reduzierten Anhängelast (1250kg) gelistet.

Auch die Nachrüstung von LPG-MCVs wurde hier schon irgendwo mal erörtert.
Das selbe Problem wie von Dir auch schon angesprochen (Gastank etwas im Weg) wurde auch irgendwie gelöst und soweit ich mich erinnere, wurde die AHK letztlich dann auch montiert.
 
Irgendwas läuft da aus dem Ruder!
Bei Dacia ist der LPG-MCV mit dem selben Zuggewicht wie die anderen und nur mit einer um 50kg reduzierten Anhängelast (1250kg) gelistet.

Auch die Nachrüstung von LPG-MCVs wurde hier schon irgendwo mal erörtert.
Das selbe Problem wie von Dir auch schon angesprochen (Gastank etwas im Weg) wurde auch irgendwie gelöst und soweit ich mich erinnere, wurde die AHK letztlich dann auch montiert.

bin eben total verunsichert weil ich infos gelesen habe, dass der tüv es nicht genehmigt und auch dacia nicht,.. siehe eingefügte quellen bei mir.

was auch immer aus dem ruder läuft,... ich weiß es nicht.

sorry, aber jetzt habe ich mal richtig angst, was jetzt stimmen könnte?

vielleicht ließt ja texas auch mit,..wegen seiner meinung.

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mir nochmal alles durchgelesen.

Du hast einen Werksgaser und Dein Händler hat Dir auch bereits eine AHK angebaut.

Jetzt guck mal bitte in Deinen Schein, ob bei Deinem Werksgaser eine Anhängelast eingetragen ist.
 
Hab mir nochmal alles durchgelesen.

Du hast einen Werksgaser und Dein Händler hat Dir auch bereits eine AHK angebaut.

Jetzt guck mal bitte in Deinen Schein, ob bei Deinem Werksgaser eine Anhängelast eingetragen ist.

danke helmut,

werde ich morgen tun,... wenn ich den schein in den händen halte, da ich ihn erst morgen bekomme.

gruß
 
Da sollte dann das drinstehen, was Du auch hier in der 2. Spalte bei der LPG-Variante lesen kannst:

Logan MCV Kombi technische Daten - DACIA

Ich sehe da nirgendwo eine Einschränkung, geschweige denn ein AHK-Verbot.

Mach Dir mal jetzt keinen großen Kopf da drüber, ich bin sehr zuversichtlich, daß sich das alles als eine unglückliche Verkettung von Fehlinformationen herausstellen wird.

Wenn dem so wäre, wäre es von solch großer Tragweite, daß Dacia es auf seiner Homepage vermerkt hätte.

Und daß Dacia sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat ist schon daraus abzuleiten, weil beim LPG-Fahrzeug die Anhängelast um explitit 50kg im Vergleich zu den Schwestermodellen differiert.

Somit ist ein Paste&Copyfehler ausgeschlossen.

Daumendrückende Grüße

Helmut :prost:
 
Da sollte dann das drinstehen, was Du auch hier in der 2. Spalte bei der LPG-Variante lesen kannst:

Logan MCV Kombi technische Daten - DACIA

Ich sehe da nirgendwo eine Einschränkung, geschweige denn ein AHK-Verbot.

Mach Dir mal jetzt keinen großen Kopf da drüber, ich bin sehr zuversichtlich, daß sich das alles als eine unglückliche Verkettung von Fehlinformationen herausstellen wird.

Wenn dem so wäre, wäre es von solch großer Tragweite, daß Dacia es auf seiner Homepage vermerkt hätte.

Und daß Dacia sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat ist schon daraus abzuleiten, weil beim LPG-Fahrzeug die Anhängelast um explitit 50kg im Vergleich zu den Schwestermodellen differiert.

Somit ist ein Paste&Copyfehler ausgeschlossen.

Daumendrückende Grüße

Helmut :prost:

danke helmut,:prost:

könnte es auch so sein, wie ich in einem vorherigen post von texas las http://www.dacia-logan-club.de/forum/alternative-kraftstoffe/7000-anhaengerkupplung-beim-mcv-lpg-ab-werk-nachruestung-2.html#post54397, dass die gasanlage in den importfahrzeugen nicht in der coc vermerkt ist, somit der umbau möglich ist? meiner ist ja ein eu.polen import.

könnte das der alles entscheidende unterschied sein?

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Importfahrzeug, ... Jetzt hast Du mich auf dem linken Fuß erwischt.

Aber nachdem sowohl Polen, als auch Rumänien EU-Staaten sind, sollte auch hier das vereinheitlichte CoC greifen.
D.h., keine Unterschiede, sondern eine vereinheitlichte Regelung grenzübergreifend.

Andererseits kommt für Dich noch eines positiv hinzu:
der Händer bearbeitet für Dich ein noch nicht auf Deinen Namen zugelassenes Neufahrzeug und baut eine AHK ein.

Der AHK-Preis war verm. schon im Vorfeld abgesprochen, bzw. schriftlich geregelt.

Somit ist der Händler, der sich mit diesem Angebot auch selbst verpflichtet, auch verantwortlich dafür, daß im Anschluß daran, das Fahrzeug zulassungsfähig ist und im Rahmen einer Nutzung der Ahk auch keine Gesetzeswidrigkeiten entstehen.

Nehmen wir jetzt nur mal den Supergau an!

Du kommst morgen hin, liest den Schein und stellst fest, - es steht keine Anhängelast in den Papieren.

Dann laß Dir nichts anmerken, stell Dich doof und bring irgendeine Ausrede, weswegen Du keine Zeit hast, die Zulassung selbst vorzunehmen.

Bitte den Händler, das für Dich zu tun.
Er wird sich dann darum kümmern müssen, Deinen Auftrag nach Einbau einer nutzbaren AHK zu erfüllen.

Böse Zungen würden sagen, Du gibst den schwarzen Peter weiter. ;)
 
danke helmut,

werde morgen berichten.

hatte den post von texas so verstanden, dass die gasanlage die in importfahrzeuge vergaut ist nicht in der coc drinnen ist?

somit der anbau möglich ist.

aber ich werde deinem vorschlag folgen und morgen überprüfen ob eine anhängerlast eingetragen ist.

anm.: habe eine cousine die in fürth (über) lebt.:)....... kann also da in deiner gegend nicht so schlimm sein...........:)

gruß
und gute nacht forum
 
Zuletzt bearbeitet:
anm.: habe eine cousine die in fürth (über) lebt.:)....... kann also da in deiner gegend nicht so schlimm sein...........:)

Evtl. Hat sie das Glück, in einer verkehrsberuhigten Zone zu leben, in der wenig bis gar keine Autos unterwegs sind.

Das Kennzeichen von Fürth lautet nämlich = FAHRER ÜBT :D
 
was hat LPG mit Zuggewicht zu tun???

Das Zuggewicht von 2650kg ist bei allen Benzinern gleich.

Jedoch wurde bei der LPG-Version die maximale Anhängelast von 1300 auf 1250kg zurückgenommen, was allem Anschein nach mit dem Gewicht der zusätzlichen Anbauteile der LPG-Anlage seine Begründung findet.

Wenn sich das Leergewicht des Zugfahrzeuges um den Faktor x erhöht, muß dieser spiegelbildlich von der maximalen Anhängelast entfernt werden, da sich sonst das zulässige Zuggewicht erhöhen würde.
 
Guten Tach.

Also, ich würde ja gerne helfen, weil ich ebenfalls einen MCV mit LPG und AHK habe. Aber ich habe das Problem noch nicht verstanden. Du hast Dir einen MCV mit LPG gekauft und Dein Autohaus baut Dir eine Anhängerkupplung dran. Ok. Wo ist jetzt das Problem? Weil jemand in einem Forum geschrieben hat dass das nicht geht?

Eine AHK muss nicht mehr eingetragen werden, weil sie eine E-Nummer hat. Das ist EU Gesetz. Wenn Dacia an den MCV im Werk keine Anhängerkupplung hinbaut heißt das auch noch lange nicht, dass das nicht geht. Der Zubehörhandel ist voll von Teilen die ein Autohersteller niemals Werksmäßig in sein Auto einbauen würde. Trotzdem ist es möglich. Oder ist es nur Angst, dass eine Vorschrift nicht eingehalten werden könnte?

Gruß,
dacian
 
Guten Tach.

Also, ich würde ja gerne helfen, weil ich ebenfalls einen MCV mit LPG und AHK habe. Aber ich habe das Problem noch nicht verstanden. Du hast Dir einen MCV mit LPG gekauft und Dein Autohaus baut Dir eine Anhängerkupplung dran. Ok. Wo ist jetzt das Problem? Weil jemand in einem Forum geschrieben hat dass das nicht geht?

Eine AHK muss nicht mehr eingetragen werden, weil sie eine E-Nummer hat. Das ist EU Gesetz. Wenn Dacia an den MCV im Werk keine Anhängerkupplung hinbaut heißt das auch noch lange nicht, dass das nicht geht. Der Zubehörhandel ist voll von Teilen die ein Autohersteller niemals Werksmäßig in sein Auto einbauen würde. Trotzdem ist es möglich. Oder ist es nur Angst, dass eine Vorschrift nicht eingehalten werden könnte?

Gruß,
dacian

danke dacian,

ja, die angst, das genau deswegen die betriebserlaubnis erlischt, weil eben dadurch dass das nicht mehr eingertagen werden muss, niemand überprüft ob das fahrzeug seine betriebserlaubnis verloren hat.

ich habe in einem anderen forum den brief von dacia mit der aussage, dass eine ahk nicht verbaut werden darf. siehe meinen post.

zum verbauen einer ahk mus die position des gastanks verändert werden.

ich will es abschließend geklärt haben ob die veränderung der position des gastanks zum erlöschen der betriebserlaubnis führt. mehr will ich nicht.

gruß

dacianew
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi dacian.
du musst aber bei einem Werksgaser den Gastank drehen um die Anhängerkupplung einzubauen. Damit veränderst du den Bauzustand des Autos.

Habe einen freien Tüv Abnehmer gefragt der mir aber auch nichts 100% sagen konnte. Er hat mich an einen Dacia Händler/Werkstatt verwiesen, die sagen nein.


Ich werde es vielleicht doch machen. Wie will ein Tüv Prüfer sehen das ich den Gastank um ein paar Grad gedreht? Ausser er hat genau vor meinem Wagen einen Werksgaser abgenommen. Wem soll das auffallen?
 
Hi dacian.
du musst aber bei einem Werksgaser den Gastank drehen um die Anhängerkupplung einzubauen. Damit veränderst du den Bauzustand des Autos.

Habe einen freien Tüv Abnehmer gefragt der mir aber auch nichts 100% sagen konnte. Er hat mich an einen Dacia Händler/Werkstatt verwiesen, die sagen nein.


Ich werde es vielleicht doch machen. Wie will ein Tüv Prüfer sehen das ich den Gastank um ein paar Grad gedreht? Ausser er hat genau vor meinem Wagen einen Werksgaser abgenommen. Wem soll das auffallen?

danke,

darum geht es nicht,... es geht darum ob die betriebserlaubnis durch den umbau erlischt,....... das hat weitreichende folgen, auch bezüglich versicherungsschhutz im falle eines unfalls,. usw., usw.......nicht auszudenken

aus dem alter bin ich raus mich solchen risiken auzusetzen.

auch wenn es niemandem auffällt, wenn ein unfall passiert dann nimmt ein gutachter den fall auseinander, spätestens dann fällt es auf.

sehe schon,...wir kommen einfach nicht auf den punkt.

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezweifel aber auch ob ein Gutachter das auffallen würde.


Ansonsten einfach mal bei der Zulassungsstelle fragen.
 
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