Dashcam im MCV

Helmut2

Mitglied Diamant
Fahrzeug
MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Auf Grund dreier Zwischenfälle, bei denen mir eine Cam geholfen hätte, anhand der Dokumentation Streß zu vermeiden, habe ich seit anfang Sept. eine Dashcam im Bus.

Mittels einem an das Armaturenbrett angepassten, selbstgefertigten Flachstahlbügel, lugt die Cam von unten unsichtbar verschraubt, knapp über das Armaturenbrett drüber.

Dabei fiel mir persönlich auf, daß das Wissen um die dauernde Dokumentation auch das eigene Fahrverhalten positiv beeinflußt.

Man fährt angepasster und ruhiger, weil man sich mit der Aufzeichnung ja nicht selbst belasten möchte. :lol:

Genau deshalb wollte ich jetzt eine Cam für den MCV meiner Frau. :D

Festschrauben mittels unauffälliger Halterung ist beim MCV aber nicht möglich und von Saugnapforgien an der Frontscheibe halte ich nichts.

Durch Zufall stieß ich aber auf dieses Modell:
http://www.pearl.de/a-NX4081-5443.shtml?query=dashcam

Sie hat eine deutlich höhere Lichtempfindlichkeit als die ältere in meinem Bus und ist, weil im Rückspiegel integriert, nahezu unsichtbar.

Sie startet sich selbst beim einschalten der Zündung und schaltet sich (individuell einstellbar) zeitgesteuert beim abschalten der Zündung wieder aus.

Nach dem Motorenstart leuchtet (ebenfalls individuell einstellbar) für xyz-Sekunden das Display im Spiegel auf, womit man in diesen xy Sekunden die Möglichkeit hat, das kleine rechts unten am Spiegel hängende Objektiv ggf. mittig zur Fahrbahn zu korrigieren.

Den Stecker für die Stromversorgung (normal Ziggi-Anzünder) habe ich im Hohlraum zwischen Dach- und Innenhimmel plaziert.
Die dazu benötigte Spannung habe ich von einer Klemmleiste abgezapft, die ich schon bei einer früheren kleinen Änderung dort installiert und überdimensioniert für spätere Verbraucher ausgelegt hatte.

Der kurze Kabelstummel bis zur Kamera ist nahezu unsichbar und hat sich komfortabel durch den 6 oder 8mm breiten frontseitigen Spalt zwischen Dach und Innenhimmel führen lassen.

Für mich zudem erstaunlich, wie schnell der Spiegel mittels Bluetooth das Handy meiner Chefin gefunden hat, so daß sie jetzt auch eine Freisprechanlage im Fahrzeug hat.

Bei Klingelton Knopf am Spiegel drücken und sie Telefoniert über den Spiegel.

2 Bildchen - 1x mit aktivierten Display und 1x nach Displayabschaltung.
 

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wunderbare elektronische welt,..

Bei Klingelton Knopf am Spiegel drücken und sie Telefoniert über den Spiegel

fehlt nur noch, dass sie durch drücken eines anderen knopfes mit dem scheibenwischer dem helmut eins brät (ähm, ihn zum ritter schlägt)...in ausübung ihrer regierungstätigkeit :D

wenns mit meinem humor zu arg wird, dann darf frangn intervenieren

gruß
 
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da ich oft alleine unterwegs bin habe ich auch das gleiche prinzip im einsatz, nur technisch anders gelöst.

meine cam hat schon ein paar mal fahrer mit fehlendem verstand aufzeichnen dürfen,..

das traurige,...in entscheidender situation kam der angreifer von hinten, das zeichnete meine nicht auf, aber auch dafür gibt es ja entsprechende modelle.

als alleine fahrender ist man ohne einen zeugen neben sich oft in situationen, die durch so eine cam ins rechte licht gerückt werden können.

selbst gerichte tendieren immer mehr dazu solche beweismittel zuzulassen,(rechtsgüterabwägung).



gruß
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Moin,

so und was kann man, gerichtsverwertbares, damit nachweisen?????

So Sachen wie z.B. Geschwindgkeiten, Fahrzustände (bremsen, beschleunigen, lenken jeweils wie stark), war die Beleuchtung eingeschaltet, wurde geblinkt.........

Filmaufzeichnungen geben doch nur mit solchen Daten ein bewertbares Bild.

Gibts dazu was zu lesen, was über die markigen Spürche der Verkäufer hinaus geht??????
 
Vielleicht macht Google das demnächst für umsonst!
Nach einem Unfall bekommt der Unschuldige eine gute Werkstatt auf seinem Navi eingeblendet!.:D:lol::lol:
 
Die Videos von diesen Cams sind in Deutschland nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig...

Eigentlich macht sie dir nur schöne Youtubevideos...
 
Moin,

so und was kann man, gerichtsverwertbares, damit nachweisen?????

So Sachen wie z.B. Geschwindgkeiten, Fahrzustände (bremsen, beschleunigen, lenken jeweils wie stark), war die Beleuchtung eingeschaltet, wurde geblinkt.........

Filmaufzeichnungen geben doch nur mit solchen Daten ein bewertbares Bild.

Gibts dazu was zu lesen, was über die markigen Spürche der Verkäufer hinaus geht??????

ja, dass zb ein hirnloser idiot, so vor dir eingeschert ist, dass er dich gleichzeitig noch erwischt hat, am linken kotflügel. du dich dadurch 3 mal auf der fahrbahn gedreht hast.

oder ein betrunkener idiot deinem fahrzeug ein mehrfaches auf die motorhaube gegeben hat, mit der faust und das nacher energisch leugnet (delle in der motorhaube).

so,..... wozu brauchst du jetzt noch daten????

mich interessieren weder werbesprüche noch andereres gedöns,..

meine cam wurde installiert, weil mir meine erfahrung im straßenverkehr und eine situation bei gericht genau das geboten.

gruß
 
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Gute Idee!

Wie funktioniert denn die Nachtabblendung/Nachtumschaltung beim Rückspiegel?
 
Die Videos von diesen Cams sind in Deutschland nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig...

Eigentlich macht sie dir nur schöne Youtubevideos...

tja,. stimmt so nicht,....palimpalim,......das ist eine entscheidung, die individuell von einem richter entschieden werden kann, auch wenn irgendwo etwas anderes stehen sollte

man darf z.b. auch normalerweise keine waffe führen ohne einen waffenschein.

sollte ich aber durch einsatz einer waffe einen ganzen kindergarten und seine "insassen" retten können, ist der einsatz einer waffe jedem erlaubt,....

auch darf ich dir dein auto stehlen, um es vor einen bergab rollenden lkw zu schieben, wenn ich durch menschenleben retten kann.

und eben das ist der punkt, wenn es um ein hochwertiges gut geht, wird eine filmaufzeichnung immer öfters auch vor gericht verwertet, sei es eine cameraaufzeichnung von jugendlichen, die eine tat dokumentiert, oder eben eine andere cam, die das gleiche tut,....

wundere mich immer wieder was für mythen über gesetze existieren.

es ist zwar teilweise etwas schwer diese zu interpretieren, da tun sich selbst juristen schwer, aber sie können nachgeschlagen werden, nebst allen möglichkeiten der individuellen entscheidungsmöglichkeiten eines gerichtes.

zur erinnerung, wenn zb eine cam mit videoaufzeichnung an einer takstelle läuft, dann werden diese aufnahmen schon bei tatbeständen von diebstahl herangezogen und verwertet, im schlimmsten fall vom geschädigten selbst, der dann auskunft über die kfz nummer geben kann, vom fahrzeug, dessen der den diebstahl beging. dazu brauche ich erstmal kein gericht.

also eine bitte,.... nur weil es mal so war, dass irgend etwas vor gericht nicht annerkannt wurde, deswegen muss es jetzt nicht immer noch so sein,.....zurück ins reich der mythen

für alle die noch ein gutes ungenutzte android gerät, irgendwo liegen haben, mit dem entsprechenden halter, der der cam eine sicht ermöglicht: app

ohne diskussion über vor und nachteile diesr app

gruß
 
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Bei gewöhnlichen Unfällen weisen sie die Aufnahmen ab. Also wenn du mal jemanden Tot gefahren hast und dann Unfallflucht begehst , danach die Cam ausgewertet wird , dann wird es zugelassen , das stimmt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Nicht zulässig ........

So beweisfähig und zulässig wie die Video-Torüberwachung am Haupttor einer Firma, vor deren Zufahrt es kracht.

Der Ausfahrende Mitarbeiter sagt, er wäre bereits auf der Straße gewesen, während der andere Verkehrsteilnehmer behauptet, der Ausfahrende wäre ihm unmittelbar vor die Schnauze gefahren.

Sogar Nötigung kann damit nachgewiesen werden (wie das Video eines Polizeifahrzeuges), wenn jemand einen anderen ausbremst, dieser eine Vollbremsung macht und daraufhin der Hintermann auffährt.

Nicht zulässiges Beweismittel ....... das war noch vor einigen Jahren, zwischenzeitlich werden solche Aufzeichnungen zur Meinungsbildung in Streitfällen ohne Augenzeugen dankend angenommen.

Wichtig ist vor allem, daß nicht nur Datum, sondern auch die Uhrzeit mit Sekunden eingeblendet wird, so daß sich die Authentizität der gefahrenen Geschwindigkeit belegen läßt.

Und ......... der Speicherchip muß der Steifenwagenbesatzung am Unfallort zum Verbleib übergeben werden, so daß seitens eines Unfallbeteiligten Manipulationen an der Videoaufzeichnung ausgeschlossen sind.

---------- Post added at 00:18 ---------- Previous post was at 00:09 ----------

Wie funktioniert denn die Nachtabblendung/Nachtumschaltung beim Rückspiegel?

Gar nicht - und das hab ich in 40 Jahren auch noch nie gebraucht.

Nötig bis in die 60er, als die Trucks ihre Scheinwerfer noch in 1,5 Metern höhe hatten ...... heute sind sie auf etwa PKW-Niveau.

Abblendbarer Innenspiegel, heute nur noch ein Placebo.
 
Dazu war letztens ein Artikel auf Focus.de (ich glaube dort). Das Bundesministerium der Justiz hat keine Bedenken gegen den Einsatz - schon gar nicht aus Datenschutzgründen. In einigen Gerichtsverfahren wurde das Videomaterial auch bereits anerkannt. So stand es im Artikel..



Hier ein Artikel der Autobild, dass es schon Verwertungen in Gerichtsverfahren gibt: http://www.autobild.de/artikel/dashcam-zubehoer-trend-autokameras-3938915.html
 
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Helmut, hab da noch Fragen:

Die Spiegel/Monitoreinheit ist ja recht breit. Kann man die Sonnenblenden noch runterklappen?
Und wie sieht es mit der Sprachqualität der Freisprecheinrichtung aus?
Muss das Mikro extra verlegt werden?
Würde das Serienmäßige Anschlusskabel um die Frontscheibe herrum ( unter der Verkleidung) von der Länge her passen?

Gruß Robert :prost:
 
Noch ein paar ernste Fragen zu der Kamera

Helmut 2...
Wichtig ist vor allem, daß nicht nur Datum, sondern auch die Uhrzeit mit Sekunden eingeblendet wird, so daß sich die Authentizität der gefahrenen Geschwindigkeit belegen läßt.

Und ......... der Speicherchip muß der Steifenwagenbesatzung am Unfallort zum Verbleib übergeben werden, so daß seitens eines Unfallbeteiligten Manipulationen an der Videoaufzeichnung ausgeschlossen sind.
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Was mich interesiert, wie ist es mit der Stromversorgung und wie sind die Nachtaufnahmen und wie ist es bei starker Sonenneinblendung? Kann man da noch etwas auf den Bildern erkennen?
Stromversorgung deshalb, ich hatte etwas von Netzteil usw. gelesen. Noch eine Strippe die einem vor der Nase hängt und den Zigarettenanzünder eines Nichtrauchers blokiert oder kann man das Teil unter dem Himmel mit der Innenbeleüchtung koppeln? Einlöten in den Stromkreis?
Wird bei dem Teil die Uhrzeit und GPS eingeblendet/im Video gespeichert?
Werbung ist ja schön doch in der Praxis sieht es dann oft anders aus und schön wenn man auf aussagekräftige Erfahrungsberichte/Empfehlungen zurück greifen kann! :wub:

Den Chip der Polizei übergeben, aber nur mit Quittung! Es sind ja auch nur Menschen und die können auch mal etwas verlieren und wenn es auch nur Beweismittel sind!

Bitte wenn es geht ernst gemeinete Antworten. :prost:

Videoüberwachung vor der Betriebsausfahrt unverzichtbar! Hab es selbst schon hinter mir und eine zehntel Sekunde später hätte ich keine Schuhe und Strümpfe mehr gebraucht und würde heute im E-Roller sitzen. Leider kein Scherz und ich hatte schon einige Sekunden grün! :alcohol:


Gruß Frank aus Mecklenburg
 
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