Widerrufsrecht RSV und GAP

Andreas2000

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.2 TCe (115 PS)
Hallo liebe Dacia Gemeinde

Wir haben am Freitag und für einen Dokker entschieden und auch im örtlichen Autohaus Bestellt incl Finanzierung über die Renault Bank.

Leider habe ich mir natürlich die RSV und GAP Versicherungen aufdrehen lassen (obwohl ich vorher fest der meineung war, passiert mir nicht).

Nun habe ich ja ein 30 tägiges Widerrufsrecht für die Versicherungen, mein Problem ist nur ab wann?? der Verkäufer meinte nur das der Finanzierungsvertrag ja erst ab Lieferung Fahrzeug beginnt, da die Bank vorher nichts weis, auser der Genehmigten Voranfrage.

Unterschrieben und die Widerrufsbelehrungen Bekommen hab ich ja aber am Freitag .

Ich Finde auf dem Finanzierungsvertrag (Darlehensvertrag) auch keine Vertragsnummer. bzw. bin anscheinend zu Blind :)

Ich habe schon bei der Renault Bank Angerufen, und so wirklich weiterhelfen wollten die mir in diesen Fragen auch nicht Wirklich.

Die letzte Frage wär, hat das schonmal jemand gemacht, uun dhat sich dadurch der Zinssatz etc. Geändert??


Grüße aus Würzburg

Andy
 
n'abend,

bei solchen finanzierungsangeboten ist der zinssatz in der regel ans nebengeschäft wie rsv und gap gebunden, wir hatten uns beim kauf unseres mcv ii auch spasseshalber mal die optionen durchrechnen lassen und da war der zinssatz mit allen nebenversicherungen am günstigsten. pro wegfall an zusatzleistung zur finanzierung stieg der zinssatz um 1%.:angry:

ach ja, die finanzierung wäre bis zur anmeldung noch änderbar gewesen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Abend nochmal :)

das war ja bei uns auch von 3,99 eff. auf 6,99 ohne rsv bzw, 7,99 ohne rsv und gap..........grenzt an wucher.......
 
ich denke, das ist von den Banken eine Risikoabwägung. Wenn das Risiko minimiert oder praktisch nicht vorhanden ist, können sie natürlich einen besseren Zinssatz anbieten.
 
7,99 bei Leitzins ca. 0 ist Wucher, vor allem wenn die Bank aúch noch den Brief als Sicherheit kassiert.
 
Sicher ist es Wucher, denn der Kunde befindet sich in einer Zwangslage.

Er wünscht sich unbedingt ein neues Fahrzeug, er ist vielleicht unerfahren und durch den großen Wunsch hat er ein mangelhaftes Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche. Der angebotene Zinssatz von 7,99 % steht natürlich in einem auffälligen Missverhältnis zur versprochenen Leistung. Da es sich um ein gewerbsmäßiges Angebot handelt und der Kunde in eine wirtschaftliche Not gebracht wird, handelt es sich um einen besonders schweren Fall von Wucher.

Und jede Woche geht beim örtlichen Freundlichen die Polizei und Staatsanwaltschaft ein und aus.
 
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