Wer kümmert sich um meinen Dicken?

Wie gesagt, 16 Kilometer auf einem Autoanhänger oder abschleppen
oder oder oder.
Hier bei uns auf dem Dorf, zwei Anrufe und der Steht spätestens Morgen mittag
da wo er sein soll
Jeder ADAC Partner , bringt dir dein Auto gegen Geld überall hin. Möglichkeiten gibt es unendliche, wieso du den Dacia Service nicht erreichst k.a ? Sollte das Fahrzeug aus der Garantie sein, bringt es da auch nichts anzurufen .
 
Protip: Mal den Abschleppdienst fragen, auf dessen Grundstück der Wagen steht. ;)
Zu dem sollte sich in den zwei Jahren, in denen der Dacia angeblich dort steht, doch längst eine freundschaftliche Beziehung entwickelt haben...
 
Guten Tag.
Bei einem Automatikgetriebe muss der Wagen auf einen geeigneten Hänger verladen werden. Ansonsten bei Gangschaltung per Abschleppseil über die Landstraße. Wo ist das technische und organisatorische Problem? Die Kosten trägt in einem Rechtsstreit später der Gewinner des Rechtsstreits, sofern der Anwalt fleißig bei Gericht dies während des Verfahrens beantragt. Natürlich muss man Belege als Rechnung oder Quittung vorlegen.
MfG
Das Abschleppen gilt nur im Rahmen der Nothilfe.
In diesem Fall ist das ein Schleppen mit rechtlich anderen Voraussetzungen.
Der vorn ziehenden braucht einen LKW Führerschein. Der geschleppte braucht nur geeignet sein.
Es geht auch ohne, bei Nacht und Nebel, darf
halt nichts passieren und man darf nicht erwischt werden.
 
Der vorn ziehenden braucht einen LKW Führerschein.
Wo hast du denn den Blödsinn her?
Wenn das geschleppte Fahrzeug nicht mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat, reicht der Führerschein Klasse B für den der im schleppenden PKW sitzt. Also PKW mit PKW abschleppen reicht Klasse B.
 
Wo hast du denn den Blödsinn her?
Wenn das geschleppte Fahrzeug nicht mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat, reicht der Führerschein Klasse B für den der im schleppenden PKW sitzt. Also PKW mit PKW abschleppen reicht Klasse B.
Das ist kein Blödsinn. Das Gesetz unterscheidet zwischen Abschleppen = vom Pannenort zur nächsten Werkstatt. Der Ziehende muss den Führerschein seiner Fahrzeugklasse haben, der Gezogene muss nur "geeignet" sein.
Schleppen = von A nach B ( also längere Distanz wie zur nächsten Werkstatt ). Der Ziehende Führerschein min C1E, der Gezogene die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse in der er sitzt. Meines Wissens muss es außerdem bei den Behörden angemeldet werden.
Bei einemFahrzeug dass seit 2 Jahren steht gehe ich jedoch davon aus dass der TÜV abgelaufen ist, also zwingend Hänger oder Transporter. Ich denke damit hat sich Schleppen erledigt.
 
Das ist kein Blödsinn. Das Gesetz unterscheidet zwischen Abschleppen = vom Pannenort zur nächsten Werkstatt. Der Ziehende muss den Führerschein seiner Fahrzeugklasse haben, der Gezogene muss nur "geeignet" sein.
Schleppen = von A nach B ( also längere Distanz wie zur nächsten Werkstatt ). Der Ziehende Führerschein min C1E, der Gezogene die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse in der er sitzt. Meines Wissens muss es außerdem bei den Behörden angemeldet werden.
Bei einemFahrzeug dass seit 2 Jahren steht gehe ich jedoch davon aus dass der TÜV abgelaufen ist, also zwingend Hänger oder Transporter. Ich denke damit hat sich Schleppen erledigt.
Schleppen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs, ohne dass eine technische Notlage vorliegt.

Wenn das Auto vom TE betriebsfähig wäre, könnte er ja mit eigener Kraft zur Werkstatt fahren. Da das Fahrzeug des TE aber offenbar beitriebsunfähig ist, wäre es rechtlich ein Abschleppen.

Außerdem ist das "schleppen" von KFZ grundsätzlich verboten, da das schleppende Fahrzeug als verbotswidriger Anhänger gilt. Man bräuchte dann zwar den FS Klasse BE, C1E oder CE, aber verboten wäre es trotzdem.
 
Wenn das Auto vom TE betriebsfähig wäre, könnte er ja mit eigener Kraft zur Werkstatt fahren. Da das Fahrzeug des TE aber offenbar beitriebsunfähig ist, wäre es rechtlich ein Abschleppen.
Nein, weil das in diesem Fall keine Nothilfe ist.
Die Gurke muss aufgeladen transportiert werden. Alles Andere ist illegal.
 
Denke das Schleppen, abschleppen ist dem Ersteller alles Wumpe, das
können die Experten ja per PN klären.
Er muss jemanden finden der ihm die karre auflädt und die 16 kilometer transportiert,
nicht mehr und nicht weniger
 
Denke das Schleppen, abschleppen ist dem Ersteller alles Wumpe, das
können die Experten ja per PN klären.
Er muss jemanden finden der ihm die karre auflädt und die 16 kilometer transportiert,
nicht mehr und nicht weniger
nun ja, wenn der Dicke wirklich seit 2 Jahren dort steht, dürfte das Aufladen nicht so einfach sein.
Ich denke, da ist für die Auslösung erst mal ein größerer Betrag für 2 Jahre Standmiete fällig ;)
 
Interessante, angeregte Diskussion an der sich nur der Treadersteller nicht beteiligt....
Vielleicht tut er das weil seine Fragen nicht beantwortet werden. Und er stattdessen OffTopic geschwurbel (z.B.: über Abschleppstangen) bekommt. keineahnung.gif
 
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