wer ist Garantiegeber, was macht Garantie vs Gewährleistung

Ich habe nicht behauptet, dass ein solches Urteil gibt. Nur dass es theoretisch möglich wäre.
Nein, wäre es nicht. Der Garantievertrag ist unzweifelhaft in Ordnung. Den Gegenbeweis hast Du bislang nicht angetreten.
Wie man es auch dreht und wendet, ganz oben bei der Garantie sitzt immer Dacia.
Das mag sein. Garantiegeber der Herstellergarantie ist allerdings der Vertragshändler. Und das gilt, wie man es auch dreht und wendet.
 
Das mag sein. Garantiegeber der Herstellergarantie ist allerdings der Vertragshändler. Und das gilt, wie man es auch dreht und wendet.

Erklär mir bitte mal, was das für mich als Kunde bedeutet! Aber bitte so, dass ich es als Nichtjurist anwenden könnte.
 
Erklär mir bitte mal, was das für mich als Kunde bedeutet! Aber bitte so, dass ich es als Nichtjurist anwenden könnte.
Das hatte ich hier bereits ausführlich dargelegt. Anbei die Schemata.
So kompliziert ist das alles eigentlich gar nicht. Möglicherweise trägt folgendes Schema zum Verständnis bei:

Anhang anzeigen 58356
 
Also ist es für mich :censored:-egal, wer da jetzt mit wem im Verhältnis steht. Ich halte mich an die Bedingungen zur Wahrung des Garantieanspruchs, fahre mein Auto zum Vertragshändler, wer da was fragt, genehmigt, etc. interessiert mich nicht.
 
Also ist es für mich :censored:-egal, wer da jetzt mit wem im Verhältnis steht.
Mir persönlich ist das auch völlig Schnuppe. Meine Fahrzeuge warte ich von Anfang an selbst. Aber ich bin Jura-Profi. Und da lasse ich mir nur ungern etwas von Laien "erklären".
 
Mir persönlich ist das auch völlig Schnuppe. Meine Fahrzeuge warte ich von Anfang an selbst. Aber ich bin Jura-Profi. Und da lasse ich mir nur ungern etwas von Laien "erklären".
Du bist Richter?
Der Punkt ist, dass du theoretisch also auf dem Papier darlegen kannst, dass der Händler der Garantiegeber ist.
Dass aber das Ganze in der Realität anders funktioniert, das kannst Du nicht widerlegen.
Weder erklärst Du verständlich, wie es sein kann, dass alle Erklärungen bezüglich Garantie alleine von Dacia ausgehen. Nirgendwo in den Garantieunterlagen wird der Händler namentlich erwähnt. Immer nur Dacia dies, Dacia das.
Es steht auch drüber ALLGEMEINE Garantiebedingungen. Allgemein bezieht sich eben nicht nur auf den einen bestimmten Händler.
,
Und das der Händler alleine entscheiden kann, was auf Garantie repariert wird ist in der Praxis einfach nicht so und damit eine schlichte Lüge.
 
Nein. Aber in 2,5 Jahren. Und Du?
Der Punkt ist, dass du theoretisch also auf dem Papier darlegen kannst, dass der Händler der Garantiegeber ist.
Du kannst es weder theoretisch noch praktisch widerlegen.
Dass aber das Ganze in der Realität anders funktioniert, das kannst Du nicht widerlegen.
Ich beschreibe nur das rechtliche Können. Dass das von der Realität oftmals abweichen kann, liegt auf der Hand.
Es steht auch drüber ALLGEMEINE Garantiebedingungen. Allgemein bezieht sich eben nicht nur auf den einen bestimmten Händler.
Oh man ... Das Ding auf Seite 1 heißt nur deswegen "Allgemeine Garantiebedingungen", weil die "Besonderen Garantiebedingungen" auf Seite 2 folgen.
Und das der Händler alleine entscheiden kann, was auf Garantie repariert wird ist in der Praxis einfach nicht so
Was der Vertragshändler auf Garantie reparieren muss, steht im Garantievertrag. Der Händler kann Dir im Übrigen auch 25 Jahre Garantie geben, wenn er möchte. Er bekommt es in diesem Falle nur nicht vom Hersteller bezahlt. Aber er kann es (--> rechtliches Können).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein. Aber in 2,5 Jahren. Und Du?

Du kannst es weder theoretisch noch praktisch widerlegen.

Ich beschreibe nur das rechtliche Können. Dass das von der Realität oftmals abweichen kann, liegt auf der Hand.

Oh man ... Das Ding auf Seite 1 heißt nur deswegen "Allgemeine Garantiebedingungen", weil die "Besonderen Garantiebedingungen" auf Seite 2 folgen.

Was der Vertragshändler auf Garantie reparieren muss, steht im Garantievertrag. Der Händler kann Dir im Übrigen auch 25 Jahre Garantie geben, wenn er möchte. Er bekommt es in diesem Falle nur nicht vom Hersteller bezahlt. Aber er kann es (--> rechtliches Können).
Dann widerlege ich mal theoretisch....
Der Händler ist, wie Du sagst der Garantiegeber für den Endkunden. Dacia widerum ist Garantiegeber für den Händler.
Kehren wir einfach mal wieder zum Anlass dieser Diskussion zurück.
Händler A gibt dem Käufer schriftlich, dass dieser seinen Wartungszeitpunkt um 5000 km überziehen darf.
Es kommt zum Garantiefall, Motor Schrott, 6000€ Schaden.
Käufer fährt zu Händler A
Dacia lehnt verständlicherweise die Regulierung ab.
Also muss Händler A selbst dafür gerade Stehen.

Ich denke, so weit sind wir uns einig.

Aber jetzt kommt der Punkt, um den Du Dich permanent herumdrückst.
Der Käufer ist umgezogen und geht mit seinen 6000€ Schaden zu Händler B.
Laut deiner Verträge muss dieser nun für die Regulierung aufkommen, da Dacia ja weiterhin nicht zahlt.
Es wird ja schließlich GARANTIERT, dass Garantiereparaturen Europaweit durchführbar sind.

Ich bleibe weiterhin bei meinem Standpunkt, dass der Händler die Garantiebedingungen, die in ihrer Form von Dacia VORGEGEBEN sind, nicht ändern darf.
Damit ist Dacia der Garantiegeber.
 
Händler A gibt dem Käufer schriftlich, dass dieser seinen Wartungszeitpunkt um 5000 km überziehen darf.
Es kommt zum Garantiefall, Motor Schrott, 6000€ Schaden.
Käufer fährt zu Händler A
Dacia lehnt verständlicherweise die Regulierung ab.
Also muss Händler A selbst dafür gerade Stehen.

Ich denke, so weit sind wir uns einig.

Aber jetzt kommt der Punkt, um den Du Dich permanent herumdrückst.
Der Käufer ist umgezogen und geht mit seinen 6000€ Schaden zu Händler B.
Laut deiner Verträge muss dieser nun für die Regulierung aufkommen, da Dacia ja weiterhin nicht zahlt.
Es wird ja schließlich GARANTIERT, dass Garantiereparaturen Europaweit durchführbar sind.
Genau diesen Fall hat @womb ja in Beitrag #79 im Beispiel 5 dargestellt. Und da schreibt er selber, dass der Kunde NUR gegen den ersten Händler, der ihm die Überschreitung der Laufleistung erlaubt hat, einen Anspruch auf Garantiereparatur hat.

Es waren einige interessante Aspekte in dieser Diskussion, aber ich bin von @womb100 Ausführungen auch noch nicht überzeugt. Eine Herstellergarantie ist eine Herstellergarantie, die kann ja vom Begrifflichen her schon nicht von Händler gewährt werden.
Das man weiterführende, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler treffen kann hat glaube ich nie jemand bestritten. Ich glaube allerdings, dass das noch nie irgendwo in der Praxis jemals gemacht wurde.

Und Leute, bleibt sachlich, die letzten beiden Seiten lesen sich teilweise nicht schön:blink:
 
Eine Herstellergarantie ist eine Herstellergarantie, die kann ja vom Begrifflichen her schon nicht von Händler gewährt werden.
Ich könnte Dir auch die Herstellergarantie von Dacia gewähren. Der Begriff der Herstellergarantie ist ja nur ein Platzhalter für "es wird eine Eigenschaft unter diesen und jenen Bedingungen zugesichert". Diese Zusicherung stammt hier halt vom Hersteller. Gewähren kann diese Zusicherung z. B. dass der Motor keinen Schaden erleidet, wenn alle 20.000 Km das Wartungsintervall eingehalten wird, jeder. Wenn Dein Motor dann einen Schaden erleidet, muss ich als Garantiegeber für die Kosten aufkommen. Denn ich verpflichte mich Dir gegenüber, im Garantiefall zu leisten.
Lass Dich nicht provozieren.
Du hast Dich ja super lange aus dem Strang verabschiedet. Erstaunlich, wie ausgeprägt Dein Mitteilungsbedürfnis ist.
 
Genau diesen Fall hat @womb ja in Beitrag #79 im Beispiel 5 dargestellt. Und da schreibt er selber, dass der Kunde NUR gegen den ersten Händler, der ihm die Überschreitung der Laufleistung erlaubt hat, einen Anspruch auf Garantiereparatur hat.
Danke. Wenigstens einer, der meine "schöne Malerei" mal durchgelesen und nachvollzogen hat.
 
Das man weiterführende, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler treffen kann hat glaube ich nie jemand bestritten. Ich glaube allerdings, dass das noch nie irgendwo in der Praxis jemals gemacht wurde.
Da hat der Kollege aus dem Forum andere Erfahrungen gemacht:
Was ich nicht beurteilen kann. Dazu käme vermutlich der schwierige Nachweis, dass die E-Mail tatsächlich so verschickt und nicht von mir gefakt wurde. Ich habe mir das halt nicht anderweitig schriftlich geben lassen.

Meine Frage lautete "Hallo Herr xxx, auf die Frage, ob man die 20000 km auch überziehen darf, haben Sie nicht geantwortet. Es kam nur der Anruf einer netten Dame, die mit mir den Termin wunschgemäß abgesprochen hat. Für mich war damit klar, dass es nicht auf den Kilometer ankommt. Meine Anfrage war am 19.6.2016, da hatte das Auto 18567 km gelaufen. Die Inspektion war am 8.7.2016 mit 20348 km. Ich hoffe, dass ich jetzt keine Nachteile bezüglich Garantie habe?"

Als Antwort kam "Hallo Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie brauchen sich keine Sorgen machen, dass es entstehen keine Nachteile bei der Garantie. Der Kilometerstand liegt voll im Rahmen."

Noch 11000 km, dann stellt sich die Frage nicht mehr.
 
Du hast offensichtlich meine Schemata nicht gelesen. Insofern solltest Du Dir diese nochmal ganz genau anschauen. Ansonsten würdest Du merken, dass ich diesen Punkt bereits ausführlich behandelt habe.
Stimmt, habe ich mir nicht genau angesehen. Ist auf dem Smartphone etwas schwierig.
Muss ich aber auch nicht, weil Du Dir damit offensichtlich selbst widersprichst.
Einerseits haben wir die "Händlergarantie", die (wie von Dacia versichert) für ganz Europa gilt. Der Händler darf dabei die von Dacia vorgegebenen Garantiebedingungen verändern.
Andererseits beschränkst Du Die Europaweite Garantie nun doch auf den ursprünglichen Händler.
Also entweder ist es eine Händlergarantie, die dann aber nicht Europaweit gilt oder eine Europaweite Herstellergarantie. Möglich ist nur Eins von Beidem.
 
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