wer ist Garantiegeber, was macht Garantie vs Gewährleistung

Nein, denn Dacia könnte Garantiereparaturen auch über freie Werkstätten Abwickeln
Wenn der Hersteller Garantieleistungen für seine Fahrzeuge über eine freie Werkstatt abwickeln möchte, so schließen der Hersteller und die freie Werkstatt einen Garantievertrag ab. In diesem werden die Leistungen der Werkstatt und die Gegenleistungen des Herstellers festgehalten. Durch den Vertrag wird aus der freien Werkstatt eine Vertragswerkstatt im Hinblick auf die Garantien des Herstellers.

Der Händler erfüllt in keinem Fall die Voraussetzungen um als Garantiegeber zu funktionieren. Er hat IMMER nur eine Vermittlerrolle.
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Du das so siehst. Allerdings weicht die tatsächliche rechtliche Ausgestaltung von der äußerlichen Wahrnehmung einer "Herstellergarantie" ab.

Händler geben grundsätzlich keine Garantien. Dafür aber Gewährleistung.
Auch Anschlussgarantien kommen nicht vom Händler sondern von einer externen Versicherungsgesellschaft.
In § 443 Abs. 1 BGB ist die Garantie vom Gesetzgeber definiert. Danach können der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter Garantiegeber sein. Im Sinne einer freiwilligen Leistung "geben" Händler auch keine Gewährleistung. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.
 
Wenn der Hersteller Garantieleistungen für seine Fahrzeuge über eine freie Werkstatt abwickeln möchte, so schließen der Hersteller und die freie Werkstatt einen Garantievertrag ab. In diesem werden die Leistungen der Werkstatt und die Gegenleistungen des Herstellers festgehalten. Durch den Vertrag wird aus der freien Werkstatt eine Vertragswerkstatt im Hinblick auf die Garantien des Herstellers.


Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Du das so siehst. Allerdings weicht die tatsächliche rechtliche Ausgestaltung von der äußerlichen Wahrnehmung einer "Herstellergarantie" ab.


In § 443 Abs. 1 BGB ist die Garantie vom Gesetzgeber definiert. Danach können der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter Garantiegeber sein. Im Sinne einer freiwilligen Leistung "geben" Händler auch keine Gewährleistung. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Mir ist klar, dass Du es so siehst, wie es om Gesetz definiert wird.
Oft urteilen Richter aber nach dem äußeren Anschein.
Garantien, die im Handel über die Herstellergarantie hinaus gegeben werden stammen MEINER ERFAHRUNG NACH niemals vom Händler sondern IMMER VON externen Gesellschaften.

Was Garantieabwicklungen betrifft, könnte man bei EINEM Garantiefall noch nicht von einer VERTRAGSWERKSTATT Im eigentlichen Sinn sprechen. Es wäre ein Einmaliger Reparaturauftrag. Dass es ein Garantiefall ist wäre der Werkstatt egal.
 
Garantien, die im Handel über die Herstellergarantie hinaus gegeben werden stammen MEINER ERFAHRUNG NACH niemals vom Händler sondern IMMER VON externen Gesellschaften.
Ich bleibe also bei meiner Meinung so lange Niemand ein rechtsgültiges Urteil in diesem Zusammenhang vorlegen kann.
Aktenzeichen VIII ZR 206/12 (vom 25. September 2013). Eine Entscheidung vom BGH, in der der Garantiegeber der Autoverkäufer war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist ja der Hinweis, warum ein Richter annehmen könnte, vier Wochen vorher einen Werkstatttermin zu planen wäre angemessen. :) Weiß doch jeder, dass das nicht ad hoc geht. Aber wir müssen uns nicht darüber streiten, dass soll jeder machen wie er will. Irgendwo in den Tiefen des Forums sind Berichte, dass wenige Tage drüber schon Anlass für Dacia sein kann, eine Garantieleistung abzulehnen. Und ich glaube zudem, dass die Vertragswerkstatt da eine Mitwirkmöglichkeit hat. Sie muss den Antrag stellen und sich die Leistungen von Dacia erstatten lassen. Deswegen bekommt man nicht in jeder Vertragswerkstatt die gleiche Auskunft. Und ob man einer sich gut anhörenden Auskunft einer Vertragswerkstatt auch vertrauen darf, darüber gibt es hier im Forum meines Wissens noch keine niedergeschriebenen Erfahrungen.



Schon im alten Rom galt der Grundsatz:,Was nicht geschrieben steht, ist auch nicht vorhanden!!
Bei wichtigen Aussagen der Werkstatt oder des Autohauses immer schriftlich bestätigen lassen.
Weigern die sich, Aussage besser vergessen..
 
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Primär geht es hier um eine Gebeauchtwagengarantie.Die wickelt der Händler eh über einen Externen ab.
Es ist unerheblich, ob es sich um eine Neuwagen- oder um eine Gebrauchtwagengarantie handelt. Die Ausgestaltung der Garantie obliegt dem Garantiegeber. Bei der Garantie von Dacia wickelt der Vertragshändler die erbrachten Garantieleistungen auch "über einen Externen" ab. Dieser Externe ist in diesem Falle der Hersteller. Garantiegeber ist hingegen der Verkäufer bzw. ein anderer Vertragshändler.
In diesem Urteil war der Hersteller (Saab) im Rahmen einer Neuwagengarantie Garantiegeber (dieser Fall entspricht Deiner Auffassung). Dacia hat diese Garantie allerdings nicht als Hersteller-, sondern als Händlergarantie rechtlich ausgestaltet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist unerheblich, ob es sich um eine Neuwagen- oder um eine Gebrauchtwagengarantie handelt. Die Ausgestaltung der Garantie obliegt dem Garantiegeber. Bei der Garantie von Dacia wickelt der Vertragshändler die erbrachten Garantieleistungen auch "über einen Externen" ab. Dieser Externe ist in diesem Falle der Hersteller. Garantiegeber ist hingegen der Verkäufer bzw. ein anderer Vertragshändler.
In diesem Urteil war der Hersteller (Saab) im Rahmen einer Neuwagengarantie Garantiegeber (dieser Fall entspricht Deiner Auffassung). Dacia hat diese Garantie allerdings nicht als Hersteller-, sondern als Händlergarantie rechtlich ausgestaltet.
Du merkst schon, dass Du Dich gerade im Kreis drehst?
Es geht bei dieser Diskussion AUSSCHLIESSLICH um die Neuwagengarantie, deren Leistungen vom HERSTELLER (Dacia) garantiert werden.
Dacia als "Externen" Garantiegeber zu bezeichnen ist in dem Zusammenhang zwar korrekt, untermauert aber nur meine Aussage.
Vielleicht sollten wir eher mal darüber Reden, wie sich der Begriff GARANTIEGEBER überhaupt definiert. Da scheinen wir nicht konform zu sein.
Wir haben auf der einen Seite jemanden der Garantieleistungen bezahlt und auf der anderen Seite jemanden der die Arbeiten ausführt.
Für mich ist der Garantiegeber, Derjenige der Zahlt.
Für Dich, Derjenige, der die Arbeiten ausführt.
Sehe ich das richtig?
 
Dacia als "Externen" Garantiegeber zu bezeichnen
?
Für mich ist der Garantiegeber, Derjenige der Zahlt.
Für Dich, Derjenige, der die Arbeiten ausführt.
Sehe ich das richtig?
Der Begriff ist in § 443 Abs. 1 BGB legal definiert: Garantiegeber ist derjenige, der die Verpflichtung eingeht im Garantiefall zu leisten. Dies ist bei der Händlergarantie der Verkäufer (bzw. ein anderer Vertragshändler) und nicht der Hersteller.
 
Und warum bekommen dann die Händler im Garantiefall das Geld von Dacia, also dem Hersteller? Also ist doch Dacia der die Leistung erbringt - sprich zahlt. Das die oberen Herren von Dacia nicht selbst schrauben ist und sich der Werkstatt des Verkäufers bedienen ist wohl logisch.

Die eigentliche Leistung erbringt nämlich der Mechaniker. Und der ist mitnichten der Garantiegeber.
 
?

Der Begriff ist in § 443 Abs. 1 BGB legal definiert: Garantiegeber ist derjenige, der die Verpflichtung eingeht im Garantiefall zu leisten. Dies ist bei der Händlergarantie der Verkäufer (bzw. ein anderer Vertragshändler) und nicht der Hersteller.
Und genau das stimmt eben nicht.
Da die Dacia Neuwagengarantie EUROPAWEIT gilt ist das auch gar nicht möglich. Es sei denn man sieht das Händlernetz als EINE EINZIGE Juristische Person. Das wäre dann doch weit hergeholt.
 
Und warum bekommen dann die Händler im Garantiefall das Geld von Dacia, also dem Hersteller? Also ist doch Dacia der die Leistung erbringt - sprich zahlt.
Wenn ich Womb in seinen Vorbeiträgen richtig verstanden habe, weil Dacia mit den Händlern einen Vertrag zur Garatie abgeschlossen hat.
Sehr kompliziert die Sache:think::o
 
Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird.

Die Garantiebedingungen sind von Dacia vorgegeben. Also ist Dacia der Garantiegeber, auch wenn Dacia sich für die Leistungserbringung seiner Vertragshändler bedient, die dann eben auch der Ansprechpartner für den Kunden sind. Dafür gibt es ja das Händlernetz. Ganz oben steht aber immer noch Dacia und hält die Fäden in der Hand. Denn ob etwas auf Garantie behoben wird muss sich im Zweifelsfall der Händler von Dacia absegnen lassen. Wäre er selbst Garantiegeber, könnte er frei entscheiden. Tut er aber nicht, da er sonst auf den Kosten sitzen bleibt.

Alles andere ist doch Juristenkackerei.
 
Die Dacia Vertragshändler können also die DACIA Garantiebedingungen ändern.
Ich schmeiss mich weg.
 
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