Wenn ich diese Dreck?§#!%* erwische..

Bei mir schaut das Ganze dann so aus:
 

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Man tut was man kann. Selbst hier auf dem Lande klaut Dir das Pack schon Sachen vom Hof. Die Selbstschußanlagen musste ich unter Protest wieder abbauen :D
 
Ist immer wieder hochinteressant, in welche Richtungen dieser oder jener Thread so abdriftet...
Aber eben auch spannend und lehrreich!

Gruß

Friedhelm
 
Ich überwache unsern Hof auch mit einer IP-Cam. Der Bewegungssensor zeichnet rund um die Uhr auf wenn sich was bewegt. Ich habe ein Schild aufgehangen "Achtung Videoüberwachung" Sollte eigentlich reichen, zumal es sich um Privatgrund handelt. Bisher hat sich nie jemand beschwert.

Da gibt es auch nichts zu beschweren.
Deinen Privatgrund darfst Du per Videokamera überwachen.
Deine Kamera darf nur nicht auf Nachbars Grund reichen oder z. B. den öffentlichen Bürgersteig erfassen. So einfach isses.
Wenn ein zu einem Mehrfamilienhaus gehöriger Parkplatz überwacht werden soll müssen alle Parteien mit einverstanden sein.
 
@GreenDot:

Deine Einstellungen gehen zu weit, du hast ein wenig zu viel öffentliche Verkersfläche drauf. Du darfst ausschließlich dein privates Grundstück überwachen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #52
Mir egal, das kommt mit drauf. Wenn sich einer beschwert, dann werde ich das ändern.
Die Rechtliche Lage ist mir ja jetzt bekannt. Danke
 
Wenn ein zu einem Mehrfamilienhaus gehöriger Parkplatz überwacht werden soll müssen alle Parteien mit einverstanden sein.

Mag ja sein, aber ich würds trotzdem nicht tun.
Schließlich will ich ja einen Vandalen überführen.

Da könnte ich ja gleich meiner Katze 2 laute Glocken um den Hals binden und darauf warten, daß sie jetzt Mäuse erwischt. :blink:
 
wenn die kamera abschreckt (da gehe ich mal von aus:o)
gbt es keinen schaden :rolleyes:
aber wie helmut sagt, leider auch nix zu überführen:D
 
Das mit der Kamera würde ich auch pragmatisch sehen. Es ist vielleicht verboten, öffentlichen Raum aufzuzeichnen, aber es ist auch verboten, anderer Leute Autos zu beschädigen.
Wer soll sich da beklagen - der überführte Sachbeschädiger? Muss man vielleicht einfach mal in Kauf nehmen, wird schon nicht gleich mit 4 Jahren in Stammheim geandet werden...
 
Wer soll sich da beklagen - der überführte Sachbeschädiger? Muss man vielleicht einfach mal in Kauf nehmen, wird schon nicht gleich mit 4 Jahren in Stammheim geandet werden...

das würde ich mal nicht so stehen lassen, z.b. gibt es Urteile wegen Körperverletzung gegen Autohalter die ein Nagelkissen auf den Fahrersitz gelegt haben und sich der Ganove auf dem selbigen Verletzt hat und da es bei der Verurteilung auf das Delikt ankommt steht man mit einer Körperverletzung schlechter da zumal noch ein Vorsatz daraus gemacht werden könnte.
Gruß Günter
 
Ich hatte gehofft, dass das übersetzt sowas heissen soll wie
"Der Nachbar von Schräg gegenüber ist in dein Auto gefahren"
denn darum geht es ursprünglich in diesem Thread.

ZzT bitte.

Ganz nebenbei - weiss jemand, wie die Gesetzeslage ist, wenn ich meinen Parkplatz per Video überwache? Im Netz gibt es dazu leicht widersprüchliche Informationen und evtl. hat schon einer Erfahrungen damit.

Im Bild seht ihr die Aktuelle einstellung einmal bei Tag und einmal bei Nacht.

Hey, super Thema. Auch Ich bin verunsichert, da Ich unser Carport überwachen möchte.
Ich weiß nur das man ein Schild anbringen muss.
 
ja und wird leider immer wichtiger!

spätestens kommenden Herbst werden bei mir (eigenes Grundstück) auch Infrarotkameras instaliert.
Da ich in meiner ersten Mietswhg leicht assige Nachbarn hatte, war meine Garage (Hinterhof) auch von meinem Arbeitszimmer aus Videoüberwacht. Garage entsprechend gekennzeichnet. Dran gestoßen hat sich keiner, aber hier wird der Hase im ''Pfeffer liegen!
 
Ich hatte gehofft, dass das übersetzt sowas heissen soll wie
"Der Nachbar von Schräg gegenüber ist in dein Auto gefahren"
denn darum geht es ursprünglich in diesem Thread.

ZzT bitte.

Ganz nebenbei - weiss jemand, wie die Gesetzeslage ist, wenn ich meinen Parkplatz per Video überwache? Im Netz gibt es dazu leicht widersprüchliche Informationen und evtl. hat schon einer Erfahrungen damit.

Im Bild seht ihr die Aktuelle einstellung einmal bei Tag und einmal bei Nacht.


sehr dunkle Grauzone - i.d.R. muss der überwachte Bereich dein Eigentum/Grund/Boden sein. Man darf als Privatperson also nicht einfach den Bahnhof etc. überwachen! Aber: Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du die Aufnahmen aber irgendwann mal offiziell verwenden willst, bitte immer mit dem Zusatz "zufällig" gefilmt...
 
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