Wenn ich diese Dreck?§#!%* erwische..

Das mit der Kamera würde ich auch pragmatisch sehen. Es ist vielleicht verboten, öffentlichen Raum aufzuzeichnen, aber es ist auch verboten, anderer Leute Autos zu beschädigen.
Wer soll sich da beklagen - der überführte Sachbeschädiger? Muss man vielleicht einfach mal in Kauf nehmen, wird schon nicht gleich mit 4 Jahren in Stammheim geandet werden...

das wird sicher nicht in Stammheim enden....

Du hast sicher recht, wo kein Kläger, da kein Richter...und eine gewise Abschreckunsfunktion ist auch da.
 
Ganz nebenbei - weiss jemand, wie die Gesetzeslage ist, wenn ich meinen Parkplatz per Video überwache? Im Netz gibt es dazu leicht widersprüchliche Informationen und evtl. hat schon einer Erfahrungen damit.

Im Bild seht ihr die Aktuelle einstellung einmal bei Tag und einmal bei Nacht.

Ich gehe mal von einem Angemietetem Stellplatz aus, da brauchst Du die Genehmigung desjenigen, der das Hausrecht inne hat, also von Dir selbst :D;) kompliziert wird die Sache aber, wenn Du Grund überwachst, wo Du nicht das Hausrecht hast, wobei ich bei den Anderen Parkplätzen hier nicht das Problem sehe, sondern bei der öff Straße und dem öff Gehweg.

Hier sollte man vielleicht den Winkel der Kamera ändern oder die Linse entsprechend abkleben.

by the way
ist das mit dem smart auch auf dem Stellpplatz passiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
das würde ich mal nicht so stehen lassen, z.b. gibt es Urteile wegen Körperverletzung gegen Autohalter die ein Nagelkissen auf den Fahrersitz gelegt haben und sich der Ganove auf dem selbigen Verletzt hat und da es bei der Verurteilung auf das Delikt ankommt steht man mit einer Körperverletzung schlechter da zumal noch ein Vorsatz daraus gemacht werden könnte.
Gruß Günter

Nun, dann poste mal die Geschäftszeichen dieser Urteile damit wir sie nachlesen können. -_-
Oder hast Du das nur vom Hörensagen? :o
Und wenn es so sein sollte, muss man immer!!! den genauen Hintergrund wissen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #64
Ich gehe mal von einem Angemietetem Stellplatz aus, da brauchst Du die Genehmigung desjenigen, der das Hausrecht inne hat, also von Dir selbst :D;) kompliziert wird die Sache aber, wenn Du Grund überwachst, wo Du nicht das Hausrecht hast, wobei ich bei den Anderen Parkplätzen hier nicht das Problem sehe, sondern bei der öff Straße und dem öff Gehweg.

Hier sollte man vielleicht den Winkel der Kamera ändern oder die Linse entsprechend abkleben.

by the way
ist das mit dem smart auch auf dem Stellpplatz passiert?

Nein. Der smart hat auf der straße geparkt. Deswegen lässt sich ja die kamera auch nicht weiter auf den dacia fokussieren. ;-)
 
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