Ok...also nochmal
ABE- Allgemeine Betriebserlaubnis, meist Teile die den "Serienzustand" nicht verändern oder nahe der Serie sind (Felgen in Seriengröße gibts teils mit ABE), Scheinwerfer, kleinere Spoiler, Rückleuchten, Endschalldämpfer...
TÜV Teilegutachten - Teile bei dessen Einbau man vieles Falsch machen kann, was andere gefährden könnte z.b. falsch eingestelltes Gewindefahrwerk, zu große Felgen dessen Reifen aufgeschlitzt werden... also alles was mit der Serie nichts zu tun hat! Aber dennoch vorher vom TÜV auf allgemeine Sicherheit geprüft wurde wie ein Fahrwerk, Felgen, Spurverbreiterung...das ganze muss vom TÜV abgenommen und danach in die Papiere eingetragen werden, wer das nicht macht riskiert ne Strafe bzw Verwarnung
Materialgutachten - meist bei Spoilern zu finden die die teuren TÜV Gebühren nicht zahlen wollten, die legen ein Materialgutachten bei, welches Material...trotzdem sehr teuer da Einzelabnahme erforderlich
Felgen und Endschalldämpfer die an ein Auto passen aber über keine ABE oder Teilegutachten verfügen können via Vergleichsgutachten und Einzelabnahme (einfachster Weg) vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Wenn z.b. die Felge Ababab Typ XXX 7.5x18 et 35 hat und kein Gutachten für den Sandero vorhanden ist, die Felge Bcbcbc Typ ZZZ 7.5x18 et35 aber ein gutachten hat und auch die anderen Werte recht identisch oder gleich sind, hat man gute Chancen das ganze recht einfach eingetragen zu bekommen (da aber vorher mit dem TÜV sprechen)
Soooo zusammenfassend, alles was ne ABE, EG Zulassung, E-Nummer hat oder Original ist (E-nummer) darf ohne eintragung ein oder angebaut werden, eine ABE oder EG Zulassung muss immer mitgeführt werden und auf verlangen der Polizei vorgezeigt werden.
Ob nun Teile, Material oder kein-Gutachten, es muss vom TÜV angenommen und anschließend eingetragen werden!! Wer das nicht macht riskiert Strafen!!!
Und nochwas...eine TÜV Abnahme bedeuted nicht, dass ihr auf der sicheren Seite seit! Habt ihr nen TÜVVER geschmiert und euch nen Auspuff eintragen lassen als "im Grenzwert" liegend und er ist bei ner Kontrolle zu laut, haftet ihr dennoch dafür...auch wenn er Plötzlich lauter wurde oder die Felgen ganz plötzlich schleifen!! der Halter bzw der Fahrer hat vor Fahrantritt für die Verkehrstauglichkeit von sich selbst und des Wagens zu kontrollieren

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und bei mir die zweite rueckbank. da steht auf dem tuev gutachten, dass ich das unverzueglich eintragen lassen soll. bin ich immer noch nicht zu gekommen, hab die bank aber auch noch nicht benutzt.
äääähm wenn ich mir ein Satz neuer Winterreifen im Sommer bestell, sag ich doch auch nicht " hab die rechnung noch nicht bezahlt, hab die reifen ja noch nicht benutzt"
Naja jedem das seine
