VW plant Billigmarke für Q3/'15

Darf man fragen wo eine solche Verpflichtung gesetzlich geregelt sein soll? Ein Link auf das angeblich vorhandene Gestz wäre wünschenswert!


Hallo wf,

von Karpatenbär wirst du keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaube das R.I.P. unter seinem Namen kommt nicht von ungefähr.
Wenn du auf sein Profil kicken würdest, würdest du sehen, dass er am 11.10.2013 zuletzt online war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit ich weiß, gibt es dazu gar kein Gesetz. Lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Autohersteller, welche eine Ersatzteilbevorratung bis X Jahre nach Produktionsende eines Modells vorsieht.

Im Netz kursieren da allerdings unterschiedliche Angaben zum Zeitraum; hier geht die Spanne von 10 bis 20 Jahren. Evtl. kocht da jeder Hersteller sein eigenes Süppchen.

Gruß
René
 
Ich weiss auch nur was von "freiwillig".
20 Jahre war vor 20 Jahren mal im Gespraech.
In einer Zeit in der viele Dinge mit Verfallsdatum gebaut werden glaube ich daran aber nicht mehr.
 
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