Videoüberwachung im Lodgy für Fahrdienstbetrieb

Was du privat in dein Auto einbaust ist erst mal egal. Als Gewerbetreibender in der Fahrgastbeförderung kannst du mit Sicherheit deine Lizenz an den Nagel hängen, wenn du kein "Geschiß" drum machst und so ein Dingens einfach einbaust.

Hier in Bremen haben viele Taxen eine Kamera installiert. Ich glaube aber nicht, dass die permanent aufzeichnen, sondern nur, wenn der Fahrer Ungemach wittert. Da die größten Taxibetreiber dabei sind gehe ich einfach mal von einer mit Polizei und Innensenator abgestimmten, also legalen Maßnahme, aus. Sollte nach Abstimmung mit den örtlichen Behörden also machbar sein. Wäre ich Taxifahrer, hätte ich auch so eine Kamera.

Man kann den Datenschutz auch überstrapazieren. Das irgendein Taxichauffeur nicht einfach Bilder seiner besoffenen Gäste ins Netz stellen darf ist auch so klar und muss dann im Einzelfall entsprechend hart geahndet werden.
Mich würde eine Rückmeldung des TE hier interessieren:D
 
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  • #32
Danke Euch die rege Beteilung an diesem Thema.

Wenn es soweit ist, werde ich hier News berichten.
Ich bin hier sicherlich nicht der Einzige, der sich mit dem Thema beschäftigt.
 
Meiner Meinung nach kann man sichtbare oder gekennzeichnete Kameras verbauen, wo man will. Die rechtliche Seite bezieht sich nicht auf den Ort der Installation, sondern auf die Verwendung der so erhaltenen Daten. Wenn ich z.B. eine Kamera mit SD-Kartenspeicherung im Auto installiere -mit Aufklebern darauf hinweise- und die Daten nicht weiter verwende (Abspeichern auf Rechnern usw.) kann einem niemand einen Strick draus drehen. Sollte ich die Daten jedoch zum Eigenschutz (z.B. bei Überfällen oder aggressiven Handlungen Anderer) benötigen würde ich einen Anwalt mit der Auswertung des Datenmaterials beauftragen. Ein Betriebsrat zum Beispiel kann dem Arbeitgeber die Installation von Kameras im Firmengelände nicht verwehren, wenn der Einsatz der Kameras dem Schutz und Erhalt von Firmeneigentum dient. Selbst Kameras zur Mitarbeiterüberwachung sind zugelassen, sofern es hier um sicherheitsrelevante Belange geht und die Privatsphäre dadurch nicht verletzt wird. Im Supermarkt an der Kasse werden nicht hauptsächlich Mitarbeiter überwacht, sondern der Arbeitsplatz als sicherheitsrelevante Station eines Marktes.
 
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  • #34
Hier in Bremen haben viele Taxen eine Kamera installiert. Ich glaube aber nicht, dass die permanent aufzeichnen, sondern nur, wenn der Fahrer Ungemach wittert. Da die größten Taxibetreiber dabei sind gehe ich einfach mal von einer mit Polizei und Innensenator abgestimmten, also legalen Maßnahme, aus. Sollte nach Abstimmung mit den örtlichen Behörden also machbar sein. Wäre ich Taxifahrer, hätte ich auch so eine Kamera.

Man kann den Datenschutz auch überstrapazieren. Das irgendein Taxichauffeur nicht einfach Bilder seiner besoffenen Gäste ins Netz stellen darf ist auch so klar und muss dann im Einzelfall entsprechend hart geahndet werden.
Mich würde eine Rückmeldung des TE hier interessieren:D

Ich schrieb ja weiter vorn, daß dieses Thema sehr unterschiedlich diskutiert wird und die Taxigenossenschaften das sehr unterschiedlich sehen. Wenn das in Bremen so ist, wird die Genossenschaft dahinter stehen, wenn nicht sogar der Initiator sein. Dann hat der Fahrer ja auch seine Sicherheit bezüglich des Datenschutzes. Etwas anderes ist es aber, wenn so eine Kamera aus reiner Eigeninitiative eingebaut wird, auch wenn es sichtbar angezeigt wird.
Ich bin auch grundsätzlich davon ausgegangen, daß kein Mißbrauch mit den Aufnahmen getrieben wird, das ist aber völlig unabhängig vom Einbau einer solchen Kamera.
Die Überwachung von Privatgrundstücken ist ja auch zulässig, aber auch da gelten bestimmte Vorschriften.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen solche Kameras, weil mir die Sicherheit von Taxifahrern auch am Herzen liegt. Aber die Sache muß Hand und Fuß haben und das nicht nur aus technischer Seite gesehen.
 
da redet ihr aber von zwei verschiedenen Dingen. Helmut hat von Mietwagen geschrieben. Da sitzen Privatleute drin, und da darf die Mietwagenfirma eben nicht zwischendurch den Rechner anwerfen und schauen, wo der Kunde herumfährt. Das wäre Erstellung eines Bewegungsprofils und geht die Mietwagenfirma nichts an.
Dein ehemaliger Arbeitgeber war aber Eigentümer des LKW, und hat ein berufliches Interesse und auch Recht zu wissen, wo der LKW sich gerade befindet. Das ist Bestandteil der Disposition. Auch wenn es für die Fahrer nicht immer angenehm ist.

Du irrst. Gemäß Arbeitsgesetz darf der Arbeitgeber keine elektronischen Aufzeichnungen (Bewegungsprofil; weder Zeitnah oder über Zeitraum) zum Zweck der Kontrolle des Arbeitnehmers machen. Wenn er dich kontrollieren will, muß er dir schon hinterherlaufen. Es geht nicht an, das die Häufigkeit der Toilettenbenutzung für den Arbeitnehmer letztlich irgendwelche Konsequenzen hat, wegen nicht erbracher Arbeitsleistung in dieser Zeit. Rechtens ist es dagegen, das du bei Zeiterfassungssystemen, jede Zigarettenpause markieren mußt (bin selber Raucher).

Wenn der Lkw-fahrer ihm einen Stau meldet, kann er dieses per Internet überprüfen. Gibt da mehrere Plattformen.
 
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