Videoüberwachung im Lodgy für Fahrdienstbetrieb

den Auskünften diverser Verbände würde ich da weniger Glauben schenken. Nur so zur Info unter § 43 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind die Folgen eines Verstosses aufgeführt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Livestreaming via UMTS Stick (1 Bild pro Sekunde) ist berücksichtigt, obwohl meiner Meinung nach das Aufzeichnen auf SD-Card ausreichen würde.
 
Hängs doch nicht an die große Glocke und installiere was superunauffälliges,muss ja nicht in HD sein!
Benötigt wirds eh nur im hoffentlich niemals eintretenden Notfall!^_^
 
Ich seh das mal von der Kundenseite. Wenn ich nix Ungesetzliches mache, kann mir eine Kamera im "Mietwagen mit Chauffeur" völlig wurscht sein. Also stört es mich nicht, und die Unternehmer/Fahrer kann ich gut verstehen. Wo zB. in Wien die Strassenbahnfahrer im Prinzip komplett ungeschüzt ihren Dienst versehen müssen. Und regelmässig Opfer von auch körperlichen Angriffen werden! Ähnlich sehe ich die Situation bei solchen Fahrservices!
 
mit wäre es nicht egal, ob ich aufgezeichnet werde oder nicht. Wer weiss was mit der Aufzeichnung passiert? NSA im Lodgy? Muss ja auch nicht der Aufzeichner sein, man kann auch gehackt werden.
 
Hängs doch nicht an die große Glocke und installiere was superunauffälliges,muss ja nicht in HD sein!
Benötigt wirds eh nur im hoffentlich niemals eintretenden Notfall!^_^

Dann ist die Aufzeichnung nicht beweiskräftig und kann im schlimmsten Fall nicht vor einem Gericht verwendet werden.

Dann gibt es eher eine ganz fette Gegenklage wegen Eingriff in die Privatsphäre.
:mellow:
 
Ich seh das mal von der Kundenseite. Wenn ich nix Ungesetzliches mache, kann mir eine Kamera im "Mietwagen mit Chauffeur" völlig wurscht sein.
Nein, kann dir nicht, weil du nicht weisst, was mit den Aufnahmen passiert. Spätestens, wenn du in der Krone stehtst, weil das Video vom in der Nase bohrenden Gerhard im Mietwagen auf youtube eine Million Hits hat (und du dafür kein Geld bekommst), wärs dir lieber, die Kamera wäre aus gewesen.

Technik: Amazon und ebay bieten sicher Modelle zuhauf an, die brauchbare Qualität liefern und nicht allzu teuer sind. Die Recherche kann ich dem TE nicht abnehmen. Flycamone ist angeblich gut.
Wichtig wäre, dass Datenspeicherung und Objektiv getrennt sind. Dann kann man beides besser verstecken.

Recht in Österreich:
In einem anderen Forum ist das gerade ein Thema in Bezug auf Actioncams, daher hab ich zufällig gestern nachgelesen.
Verboten bzw genehmigungspflichtig sind systematische, fortlaufende Videoüberwachungen von bestimmten Personen oder bestimmten Objekten (gem. §50ff Datenschutzgesetz). Es folgt meine private Rechtsmeinung:
Das Objekt ist hier das Auto bzw der Innenraum. Da kommt man mit einer digitalen Daueraufzeichnung nicht durch. Man kann aber auch den Fahrer überwachen. Ist man das selbst, braucht man keine Genehmigung. Ist die Kamera so eingestellt, dass man andere Personen nur sieht, wenn sie dem Fahrer zu nahe kommen, geht das in Ordnung.
Das DSG (nein, nicht das Getriebe) verbietet nur eine fortlaufende Aufzeichnung. Startet man die Kamera erst per Knopfdruck bei Bedarf, geht das in Ordnung. Bei der Gelegenheit kann man das System auch gleich mit GPS und GSM verbinden, damit es einen Notruf absetzt.
Die Kombination mit einem Bewegungsmelder ist auch möglich, sehe ich aber in Hinblick auf systematische Überwachung eher als grenzwertig an.

Und wie bei allen Rechtsfragen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
.... und wenn's dann einen Kläger gibt, ist das Gejammer groß
 
Ich habe irgendwo mal gelesen, daß das Signal des eingebauten GPS Senders in Mietwagen NICHT vom Fahrzeugvermieter kontrolliert wird.

Das wird von einer dafür zugelassenen Firma empfangen, bzw. ausgewertet und NUR auf explizite Anfrage des Vermieters oder der ermittelnden Behörde, wird diesem die Bewegungshistorie mitgeteilt.

Wenn ähnliches auch im Falle einer Videoüberwachung praktiziert wird und die gesicherte oder verplombte Cam ihren Inhalt nur per Fernabfrage durch einen verifizierten Sicherheits-Dienstleister freigibt, sollte dies eigentlich dann gesetzeskonform sein.

Nur kostet solch ein Handling auch eine ganze Stange mehr, als eine simple Dashcam, bei der der Chip mit seinem Inhalt von jedermann entnommen werden kann.
 
.... und wenn's dann einen Kläger gibt, ist das Gejammer groß

Das risiko hat man immer. Der strafrahmen geht hier zwar bis 10000 euro, allerdings wird der fuer ersttaeter eher bei 50-100 euro liegen. Anders siehts aus, wenn ein video online geht. Die zivilklage moechte ich nicht am hals haben. Das kann einem aber auch passieren, wen die videoanlage offiziell genehmigt ist.
 
Den Weg, die Informationen bei den entsprechenden Berufsverbänden einzuholen, wäre der gescheitestet. Ich würd allerdings auch nicht so ein "Geschiss" drum machen. Eine in den Fahrgastraum mit Fahrer gerichtete Kamera hat meines Erachtens einen anderen Charakter, als eine in einer Solarium-Kabine....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Den Weg, die Informationen bei den entsprechenden Berufsverbänden einzuholen, wäre der gescheitestet. Ich würd allerdings auch nicht so ein "Geschiss" drum machen. Eine in den Fahrgastraum mit Fahrer gerichtete Kamera hat meines Erachtens einen anderen Charakter, als eine in einer Solarium-Kabine....

Was du privat in dein Auto einbaust ist erst mal egal. Als Gewerbetreibender in der Fahrgastbeförderung kannst du mit Sicherheit deine Lizenz an den Nagel hängen, wenn du kein "Geschiß" drum machst und so ein Dingens einfach einbaust.
 
...Das wird von einer dafür zugelassenen Firma empfangen, bzw. ausgewertet und NUR auf explizite Anfrage des Vermieters oder der ermittelnden Behörde, wird diesem die Bewegungshistorie mitgeteilt.

Das glaube nun wieder ich nicht. Auf den Lkw, die ich gefahren bin, waren meist auch GPS-geräte drauf. Der Disponent wuste immer sehr genau wo ich gerade bin. Auf dem Parkplatz stehen und ihm erzählen, das ich im Stau stehe, klappte nur, wenn der Parkplatz unmittelbar an der Straße gelegen war. Das war ein reines Kontrollinstrument!!!!!!!!!!
 
Das glaube nun wieder ich nicht. Auf den Lkw, die ich gefahren bin, waren meist auch GPS-geräte drauf. Der Disponent wuste immer sehr genau wo ich gerade bin. Auf dem Parkplatz stehen und ihm erzählen, das ich im Stau stehe, klappte nur, wenn der Parkplatz unmittelbar an der Straße gelegen war. Das war ein reines Kontrollinstrument!!!!!!!!!!

da redet ihr aber von zwei verschiedenen Dingen. Helmut hat von Mietwagen geschrieben. Da sitzen Privatleute drin, und da darf die Mietwagenfirma eben nicht zwischendurch den Rechner anwerfen und schauen, wo der Kunde herumfährt. Das wäre Erstellung eines Bewegungsprofils und geht die Mietwagenfirma nichts an.
Dein ehemaliger Arbeitgeber war aber Eigentümer des LKW, und hat ein berufliches Interesse und auch Recht zu wissen, wo der LKW sich gerade befindet. Das ist Bestandteil der Disposition. Auch wenn es für die Fahrer nicht immer angenehm ist.
 
Die Kamera ist ja nur für den Fall der Fälle. Wenn mich einer in einem Bruchteil einer Sekunde von "Gesund" in die Pflegestufe 3 oder ins Jenseits befördert, wäre mir die Lizenz wurscht...

Ich würde mich erkundigen, ob das ganze "mit Recht" umzusetzen ist, und dann eine gut sichtbare (Abschreckung) Kamera mit im Wagen verstecktem Speicherplatz einbauen. Ist es nicht erlaubt, würd ich kleine, nicht sichtbare Kameras benutzen...

btw: Wer falschparkt bricht auch das Gesetz.....

Mal schauen, ob einer einen aktuellen rechtlichen Beitrag im Netz findet..
 
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