Versicherungsschaden?

@Spartakus

Kommt darauf an wie groß der Kratzer und wie tief das Blech eingedrückt ist.

Nach einer Reparatur mit Lackierung wird an dieser Stelle das Bleck wohl niemals rosten.
Die Rostschutzgarantie greift i.d.R. bei Durchrostungen von innen nach außen und solche Rostbilder treten (wenn überhaupt in der Garantiezeit) dann an Radläufen, Unterkanten Türen, Motorhaube im vordersten nach unten gezogenen Blechbereich und im Hohlrahmenbereich des Unterbodens auf.

Daher wird die Garantie von einer selbst in die Wege geleiteten Instandsetzung bei einem günstig arbeitenden Lackierbetrieb auch nicht betroffen sein.

Aber trotzdem würde ich eines erstmal versuchen:
....... Euerem Händler habt Ihr ja jetzt erstmal einen schönen Umsatz und einen mittleren Gewinn beim Kauf des Fahrzeuges beschert.

Was liegt also näher als daß Deine Frau persönlich den Schaden dem Händler zeigt und evtl. dadurch einen kleinen "Mitleidsbonus" beim Händler locker macht
. ;)

Dann könnte es auch beim Händler so preiswert werden, wie beim günstigen Lackierer und das Thema Garantie könnte man dann sowieso vergessen.

Hochgerechnet auf die Folgejahre mit der dann jeweils um eine Stufe höhere Vollkaskopämie, würde ich von einer Regelung durch die Versicherung Abstand nehmen.

Das wüde nur Sinn machen, wenn die Schadenssumme im 4-stelligen Bereich liegt.

Fragt also erstmal beim Händler nach, - Ihr könnt dabei nur gewinnen und nicht verlieren.
 
Obacht!!!

Derartige Versicherungscodes sind, analog zur früheren Doppelkarte, leicht zu missverstehen.

Man sollte sich im Vorfeld immer die „Kundeninformationen“ (Vertragsbedingungen) zu Gemüte führen.
Meist steht Folgendes darin:

Zitat:
 

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Mir ging auch sowas durch den Kopf, aber ich würde nienich jemanden raten mit der Schadensmeldung noch zu warten bis er die Police in der Hand hat. Im schlimmsten Fall Versicherungsbetrug wenn es raus kommt.
 
Ganz einfach....gestern den Wagen abgeholt und durch eine Karte der Versicherung vom AH zugelassen. Dann heute zur Versicherung und den Vertrag unterschrieben, dann zur Garage und dort hat es Bums gemacht. Also, alles ganz einfach ;)

Einfach?
Wohl nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Habt ihr schon mit der Versicherung über den Fall gesprochen bzw. vorher ausdrücklich eine Kasko-Deckung vereinbart, bevor die 1. Zahlung geleistet wurde?

Normalerweise steht in den Vertragsbedingungen Folgendes:
Siehe die letzten beiden Abs.

Zitat:
 

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Ob Kaskoschutz besteht oder nicht, ergibt ein Anruf bei der Versicherung. Und wenn Kasko besteht erstmal den Schaden melden. Schäden sind unverzüglich zu melden, also kein Warten, bis die Police vorliegt.
Ob es sich dann lohnt, den Schaden regulieren zu lassen, ist ein Rechenexempel
 
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